Lernkarten

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Sprache Deutsch
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 12.01.2015 / 13.12.2022
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Rechtsfähigkeit

Jeder Mensch ist rechtsfähig.

Jeder Mensch hat in einem Staat Rechte (Recht auf Namen, Schulbildung)

Jeder Mensch hat Pflichten (Schulpflicht, Steuerpflicht)

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Urteilsfähigkeit

Fähigkeit vernünftig zu handeln.

Das heisst die Folgen  der eigenen Handlungen abzuschätzen.

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Mündikgeit

Mit 18 Jahren ist man mündig.

Volljährigkeit.

Rechtlich gesehen erwachsen.

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Handlungsfähigkeit

selber Rechte und Pflichten ausüben (z.B. Verträge abschliessen)

es braucht dazu: Mündigkeit und Urteilsfähigkeit.

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Beispiel Rechtsfähigkeit:

Welche Personen sind in der Schweiz rechtsfähig nach ZGB?

 

Nur die Schweizer

Alle Einwohner unseres Landes

Alle Einwohner unseres Landes ausser den Staatenlosen

Nur alle mündigen Schweizer

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Beispiel 2 Rechtsfähigkeit:

Rechtsfähig nach ZGB sein bedeutet für mich:

 

Ich kann machen, was ich will.

Ich kann ohne weiteres meinen Namen ändern lassen

Mir steht die Fähigkeit zu, Rechte und Pflichten zu haben.

Ich kann Verträge gültig unterschreiben.

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Beispiel 3 Rechtsfähigkeit:

Welche der folgenden Lebewesen sind rechtsfähig?

 

Petra, fünfundzwanzigjährig, geistig schwer behindert

Peter, fünfundzwanzigjährig, Medizinstudent

Harro, Lieblingshund von Tante Emma

Kim, zwanzigjähriger Asylant aus Syrien

Zorro, Lieblingskater der Grossmutter

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Aussagen zum Personenrecht:

Welche der folgenden Aussagen zum Personenrecht im ZGB sind richtig? 

Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer mündig und urteilfähig ist.

Handlungsfähig ist jedermann.

Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass es lebendig geboren wird.

Wer handlungsfähig ist darf alle Verträge selber abschliessen

Mündig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht bevormundet ist.