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Recht und Staat

Pflichten beim Mietvertrag

Pflichten beim Mietvertrag


Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 09.09.2014 / 31.05.2018
Lizenzierung Keine Angabe
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Pflichten beim Mietvertrag: Vermieter

Übergabe der Mietsache

Ausserordentlicher Unterhalt

Pflichten beim Mietvertrag: Mieter

Zahlung des Mietzins

Sorgfalt und Rücksichtnahme

Laufender Unterhalt

Übergabe der Mietsache

Der Vermieter ist Verpflichtet zur termingerechten Übergabe der Mietsache im für den Gebrauch tauglichen Zustand. Z.B krazer am Lavabo sollten im  Wohnungsbnahmeprotokoll festgehalten werden. So schützt sicher der Mieter wirkungsvoll vor späteren Haftungsspüchen. Ausserdem muss der Vermieter auf Anfrage des Mieters den Mietzins des Vormieters bekannt geben.

Zahlung des Mietzins

Die Zahlung des Mietzins durch den Mieter (ink. Nebekosten) ist am Ende jedes Monats bzw. spätestens am Ende des Vertagsdauer. Bei Wohn- und Geschäftsräumen keine Zusätzliche meistens am Anfang des Monats. (dispostitive Regelung)

Der Mietzins ist als Bruttomiete zu versehen. Wird  es als Nettomietzins vereinbar, darf der Vermieter Nebenkosten  für Leistungen, die mit dem Gebrauch zusammenhängen ( Heizung, Warmwasser etc) seperat in Rechnung stellen. Über solche Nebenkosten, muss der Vermieter jährlich eine detaillierte Abrechung erstellen.

Zahlungrückstand

Bei Zahlungsrückstand kann der Vermieter eine schrif. Nachfrist setzen und mit Kündigung androhen. (30 tage)

Mietzinsdepot

Aus Sichrheit darf der Vermieter einen Mietzinsdepot verlangen. (max. 3 Monatsmieten). Muss bei der Bank auf ein Sperkonto. Der Vermieter von Geschäftsräumen hat ausserdem ein gesetzliches Retetionsrecht am Mobilar des Mieters.

Schutz vor Mietzinsen

Das Mietrecht schützt er Mieter vor missbrüchlichen hohen Mietzinsen. Der Mietzins kann vom Vermieter nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin (oder später) erhöht werden. Die Erhöhung muss dem Mieter mind. 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem amtlichen bewilligten Formular mitgeteilt und begtündet.

Läuft was nicht korrekt kann der Mieter den Vermieter schriftlich anfechten. Allenfals auch zur kantonalen Schtlichtungsbehoörde. (gericht oder Mietamt)

nicht missbräuchliche Mietzinserhöhungen

Anpassung an orts- oder quertierübliches Niveaz

Kostensteigerung des vermieterst (steigende Hypothekarzisnen)

Mehrleistungen des Vermieters (erstmaliger Einbau einer Geschirrspülmaschine)