Recht & Staat, W&G anwenden und verstehen 2. Semester
2. Semester Kapitel 3, Privatrecht Kapitel 4, Prozessrecht Kapitel 5, Rechtsquellen und Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene Kapitel 6, Entstehung einer Obligation
2. Semester Kapitel 3, Privatrecht Kapitel 4, Prozessrecht Kapitel 5, Rechtsquellen und Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene Kapitel 6, Entstehung einer Obligation
Kartei Details
Karten | 56 |
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Lernende | 20 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 29.04.2013 / 26.02.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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3.1.1.) Teile des ZGB
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachrecht
3.1) Welche drei Bereiche bilden das Privatrecht?
ZGB, OR und andere privatliche Erlasse
3.1.4) Gleichberechtigung bedeutet...
..., dass niemand bevorzugt oder benachteiligt wird.
3.1.4) Privatautonomie bedeutet...
..., dass eine Person rechtliche Beziehungen im Rahmen der Rechtsordnung selbst gestalten darf.
3.1.4) Wann darf der Staat die Privatautonomie einer Person einschränken?
Wenn anerkanntes öffentliches Interesse besteht.
3.1.4) Dispositive
Eine Abänderung ist durch eine Person möglich
3.1.4) Relativ zwingend
Abänderung nur in eine Richtung möglich
3.1.4) Zwingend
Abänderung nicht möglich