Recht / Kap. 9 Kaufvertrag und Leistung
Kaufvertrag und Leistung
Kaufvertrag und Leistung
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 01.11.2012 / 17.07.2013 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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4 Voraussetzungen der Vertragsentstehung
- Einigung Hauptpunkte (OR 1ff)
- Handlungsfähigkeit Vertragspartner (OR 11)
- Einhaltung der vorgeschriebenen Form (OR 11)
- zulässiger Vertragsinhalt (OR 19ff)
Was verspricht man sich beim Kaufvertrag?
- Gegenseitige Leistung
- Verkäufer: Übergabe Kaufgegenstand zu Eigentum
- Käufer: Bezahlung des Kaufgegenstandes (meist körperliche Sache)
Bewegliche Sachen (OR 184ff) (NKA/MF)
Nahrungsmittel, Kleider, Autos (Mobilien oder Fahrnis)
Nutzen und Gefahr bei Kaufverträgen (OR 185.1/2 // OR 220)
Ab wann gehen die Erträge (Nutzen) an der Kaufsache und das Risiko des Untegangs der Kaufsache auf den Käufer über? Bsp. Fahrzeugkauf mit Vorauszahlung, Vertragsabschluss und Autodiebstahl vor der Übergabe.
Nutzen und Gefahr beim Spezieskauf (einzigartige Sache) gehen wann zum
Käufer hinüber?
Im Moment des Vertragsabschlusses
Nutzen und Gefahr beim Gattungskauf (Zeitung, Zigaretten, Kleider)?
Sobald Ware nicht mehr auf Bestand beim Verkäufer ist (Platzkauf, Versand)
Wann gehen Nutzen und Gefahr beim Grundstückkauf dem Käufer hinüber?
- mit Schlüsselübergabe wenn Zeitpunkt vereinbart wurde
- ohne Zeitpunktvereinbarung bei Vertragsabschluss
Pflichten des Verkäufers im Kaufvertrag?
- Übergabe (bei Immobilien: Grundbucheintrag)
- Übergabekosten sofern nichts abgemacht
- bei Versandkauf wird auf Kosten des Käufers geliefert