Recht der Arbeitsverhältnisse
Master-Skript
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Set of flashcards Details
Flashcards | 64 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 26.06.2015 / 03.07.2015 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Arbeitnehmerbegriff gemäß BAG v. 13.03.2018
AN ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
Wer ist Arbeitgeber?
Jeder, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Was sind Arbeitnehmerähnliche Personen?
Selbständige, die lediglich wirtschaftlich abhängig sind, aber nicht in die betriebliche Organisation eingebunden sind (z. B. Künstler und Fernsehjournalisten).
Rangprinzip
Höheres Recht verdrängt rangniedrigeres Recht (z. B. Bundesrecht bricht Landesrecht)
Günstigkeitsprinzip
Das günstigere Recht für den AN gewinnt. / Verdrängt das Rangprinzip.
Spezialitäsprinzip
Die speziellere Norm verdrängt eine allgemeine Norm.
Ordnungsprinzip
Eine neue Norm verdrängt eine alte Norm.
Instanzenweg - Instanz 1: Eigenschaften und Besetzunng
I. Instanz: Arbeitsgericht (Tatsacheninstanz, kein Anwaltszwang, Gütetermin und Kammertermin) Güte: ein Berufsrichter / Kammer: ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter