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Recht der Arbeitsverhältnisse

Master-Skript

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Set of flashcards Details

Flashcards 64
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 26.06.2015 / 03.07.2015
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Arbeitnehmerbegriff gemäß BAG v. 13.03.2018

AN ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.

Wer ist Arbeitgeber?

Jeder, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Was sind Arbeitnehmerähnliche Personen?

Selbständige, die lediglich wirtschaftlich abhängig sind, aber nicht in die betriebliche Organisation eingebunden sind (z. B. Künstler und Fernsehjournalisten).

Rangprinzip

Höheres Recht verdrängt rangniedrigeres Recht (z. B. Bundesrecht bricht Landesrecht)

Günstigkeitsprinzip

Das günstigere Recht für den AN gewinnt. / Verdrängt das Rangprinzip.

Spezialitäsprinzip

Die speziellere Norm verdrängt eine allgemeine Norm.

Ordnungsprinzip

Eine neue Norm verdrängt eine alte Norm.

Instanzenweg - Instanz 1: Eigenschaften und Besetzunng

I. Instanz: Arbeitsgericht (Tatsacheninstanz, kein Anwaltszwang, Gütetermin und Kammertermin) Güte: ein Berufsrichter / Kammer: ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter