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Recht, BGB Allgemeiner Teil

BGB Allgemeiner Teil, Kapitel 1

BGB Allgemeiner Teil, Kapitel 1


Set of flashcards Details

Flashcards 8
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 05.05.2016 / 30.05.2016
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Welche Rechtsgeschäfte sind einseitig?

  • Kündigung
  • Testament
  • Ausübung eines Optionsrechts
  • Widerspruch bei einem Verbrauchergeschäft
  • Rücktritt
  • Anfechtung

Welche Willenserklärungen sind Empfangsbedürftig?

  • Vertragsangebot
  • Kündigung
  • Anfechtung
  • Vertragsannahme
  • Widerspruch

Ein 17jähriger steht in einem vom gesetzlichen Vertreter genehmigten Arbeitsverhältnis.

Er möchte den Vertrag kündigen.

Benötigt er dazu die Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter?

$113 BGB

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses benötigt er keine Mitwirkung, da er zu allen Geschäften, die das Arbeitsverhältnis mit sich bringt, berechtigt ist.

Ein 17jähriger will einen Ausbildungsvertrag abschließen.

Benötigt er dafür die Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter?

$113 BGB

Ja, er ist beschränkt geschäftsfähig und benötigt entweder die vorherige Zustimmung oder die nachträgliche Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters.

Erläutern Sie, ob ein zweijähriges Kind rechtsfähig und geschäftsfähig ist.

Ein zweijähriges Kind ist rechtsfähig, aber noch nicht geschäftsfähig.

Welche rechtliche Wirkung hat die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen?

Die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen ist bei vorheriger Einwilligung sofort wirksam, ansonsten ist sie schwebend unwirksam, bis sie entweder genehmigt oder nicht genehmigt wird.

Welche Rechtsgeschäfte sind mehrseitig?

Alle Rechtsgeschäfte, die 2 oder mehr Willdenserklärungen benötigen.

  • Alle Verträge (Mietvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag)
  • Übereignungen
  • Zahlungen
  • Gesellschafterbeschlüsse

Wann gilt eine Willenserklärung als Zugegangen?

 

Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Zuständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Auf eine tatsächliche Kennnisnahme kommt es nicht an.

z.B. Brief in Postkasten gilt als zugegangen, auch wenn der Empfangsbedürftige im Urlaub ist.