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Recht 1 Lektion 2 Skript / Clix

Skript / Clix

Skript / Clix


Kartei Details

Karten 30
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.07.2013 / 29.11.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welche juristischen Personen unterscheidet das BGB?

Vereine (§§ 21 ff.), Stiftungen (§§ 80 ff.) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 89).

Ordnen Sie die nachfolgenden Personen entweder den natürlichen (N) oder den juristischen (J) zu und erklären Sie Ihre Entscheidung kurz:
a) Lehrer Lampe
b) Auszubildende Schirm
c) Privatschule Lerngut GmbH
d) Freistaat Bayern
e) Bäckermeister Lauge
f ) AOK Sachsen
g) Fußballclub Tore 4711 e.V.

a) Lehrer Lampe → N (Mensch)
b) Auszubildende Schirm → N (Mensch)
c) Privatschule Lerngut GmbH → J (wirtschaftlicher Verein)
d) Freistaat Bayern → J (juristische Person des öffentlichen Rechts)
e) Bäckermeister Lauge → N (Mensch)
f ) AOK Sachsen → J (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
g) Fußballclub Tore 4711 e.V. → J (ideeller Verein)

Die Entwicklung der Geschäftsfähigkeit vollzieht sich in drei Altersstufen. Nennen und erläutern Sie die einzelnen Stufen.

1. Stufe: Geburt bis Vollendung 7. Lebensjahr
Geschäftsunfähigkeit: rechtsgeschäftliche Erklärungen sind unwirksam

2. Stufe: 7 Jahre bis Vollendung 17. Lebensjahr
beschränkte Geschäftsfähigkeit: rechtsgeschäftliche Erklärungen sind schwebend wirksam
3. Stufe: ab Vollendung 18. Lebensjahr
Geschäftsfähigkeit: rechtsgeschäftliche Erklärungen sind wirksam

Definieren Sie die Begriffe „Rechtsfähigkeit“ und „Geschäftsfähigkeit“.

Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen/rechtsgeschäftliche Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben

Erklären Sie die nachfolgenden Begriffe und geben Sie jeweils ein Beispiel:
a) bewegliche Sachen
b) unvertretbare Sachen
c) verbrauchbare Sachen
d) teilbare Sachen

a) bewegliche Sachen = bewegliche Sachen, z.B. Tisch, Stuhl
b) unvertretbare Sachen = individuell bestimmte bewegliche Sachen, z.B. Maßanzug, Passfoto
c) verbrauchbare Sachen = Sachen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch im Verbrauch oder der Veräußerung besteht, z.B. Lebensmittel, Öl
d) teilbare Sachen = Sachen, bei denen Realteilung ohne Wertminderung der Natur der Sache nach möglich ist, z.B. unbebaute große Grundstücke, Geld

Was sind Scheinbestandteile? Erläutern Sie den Begriff anhand eines Beispiels.

Scheinbestandteile sind bewegliche Sachen, die nur vorübergehend mit einem Grundstück oder Gebäude verbunden sind (§ 95 BGB), wie beispielsweise eine Baubaracke oder ein vom Mieter verlegter Teppichboden. Sie sind keine wesentlichen Bestandteile im Sinne von § 93 BGB, weil von vornherein eine spätere Trennung beabsichtigt ist.

Berichtigen bzw. ergänzen Sie den nachfolgenden Satz:
„Eine Sache ist Zubehör, wenn sie, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, ihrem wirtschaftlichen Zweck zu dienen bestimmt ist.“

Es fehlt die Spezifizierung eine „bewegliche“ Sache.

Die Willenserklärungen eines Rechtsgeschäfts sind darauf gerichtet, einen ____________ herbeizuführen. Es müssen also __________und ____________ vorhanden sein

Die Willenserklärungen eines Rechtsgeschäfts sind darauf gerichtet, einen gewollten Rechtserfolg herbeizuführen. Es müssen also Handlungswille und Erklärungsbewusstsein vorhanden sein