Recht
Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. FA 2011-2013
Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. FA 2011-2013
Set of flashcards Details
Flashcards | 34 |
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Students | 23 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 13.10.2012 / 16.12.2021 |
Licencing | No Copyright (CC0) |
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Die schweizerische Staats- und Verfassungsordnung beruht auf vier tragenden Grundelementen. Eines davon ist das förderalistische Element. Nennen Sie die anderen drei tragenden Grundelemente
-rechtsstaatliches Element, demokratisches Element, sozialstaatliches Element
Nennen Sie zu jedem der vier tragenden Grundelemente der schweizerischen Staats- und Verfassungsordnung ein Beispiel samt entsprechender Bestimmung in der Bundesverfassung
-Bsp. rechtsstaatliche Element: personelle Gewaltenteilung (Art. 144 Abs. 1 BV)
-Bsp. demokratisches Element: Wahl des Nationalrats (Art. 149 Abs. 2 BV)
-Bsp. föderalistisches Element: Ständemehr (Art. 140 Abs. 1 BV)
- Bsp. sozialstaatliches Element: Sozialziele (Art. 141 Abs. 1 BV)
Zählen Sie vier Merkmale des Verwaltungsrechts auf.
- übergeordnetes Verhältnis vom Staat zum Privaten
- Rechte und Pflichten werden mit Verfügungen festgehalten
- zwingende Natur des Verwaltungsrechts
- Untersuchungsmaxime
- Offizialmaxime
Nenne Sie einen Gesetzesartikel aus dem ATSG, bei welchem eines dieser Merkmale ausdrücklich zum Tragen kommt, und geben Sie dabei an, um welches Prinzip es sich handelt
Bsp. Art. 43 ATSG: Untersuchungsmaxime
Bs. Art. 49 ATSG: Verfügungspflicht
Um den Vollzug der Sozialversicherungen rechtsgleich und sachrichtig zu gewährleisten, erlässt die übergeordnete Aufsichtsbehörde "Weisungen", z.B. die Rentenwegleitung. Wie lautet der Fachbegriff für solche Weisungen?
Verwaltungsverordnungen
Nennen Sie ein Beispiel einer "Aufsichtsbehörde" die "Weisungen" erlassen kann.
Bsp. BSV; BAG.
Diese Weisungen sind für die Gerichte nicht verbindlich. Werden sie in einem konkreten Streitfall dennoch vom Gericht berücksichtigt? Begründen Sie Ihre Antwort.
Ja. Die Gerichte weichen nicht ohne Not von einer einheitlichen Verwaltungspraxis ab, sofern sie eine dem Einzelfall gerecht werdende Auslegung der massgebenden Bestimmungen zulassen.
Was bedeutet der Grundsatz der Rechtsgleichheit in der Gesetzgebung?
Nur rechtliche Unterscheidungen zu treffen für die ein vernünftiger Grund in den zu regelnden Verhältnissen ersichtlich ist.