recht
or, zgb
or, zgb
Kartei Details
Karten | 110 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 23.07.2012 / 30.08.2019 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/recht7
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/recht7/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
was macht ein stellvertreter?
- der stellvertreter nimmt gegeüber einer drittperson rechtshandlungen für die vertretene person wahr
- er handeln in namen und auf rechnug des vertretene.
der unfang einer vollmacht
- die auf bestimmte geschäfte oder tätigkeiten beschränkte spezialvollmacht
- die umfassende generalvollmacht
generalvollmacht
- prokura (OR 458ff)
- handlungsvollmacht (OR 462)
- handelsreisende (OR 348ff)
wie wird ein uunternehmen vertreten?
ein unternehmen wird entweder durch die gesellschafter, durch die organe, durch die als käufmännische stellvertretunb bezeichneten bevollmächtigten oder durch weitere bei ihr angestellte mitarbeitende vertreten
was ist ein handelsregister?
- ist ein staatliches verzeichnis der inder schweiz niedergelassenen unternehmen oder
- ist ein öffentliches verzeichnis, in dem die wirtschaftlich tätigen unternehmen eingetragen sind.
die funktionen ein handelregister
- publizität
- rechtsdurchsetzung
- rechtsanknüpfung
inhalt des handelsregisters
- firma
- sitz
- rechtsform
- zweck
- haftungsverhältnisse
- art der information
- vertretungsverhältnisse
- weitere punket
pflichte und rechte zum hr eintrag
- eintragungspflicvht mit konstitutiven charakter
- einteragungspflicht mit deklaratorischem charakter
- eitragungsrecht (freiwllig)
- kein eintagung möglich
wirkungen des handelsregisters
- aussenverhältnis: positive und negative publizität wirkung
- innenverhältnis: konstitutive wirkung in gewissen fälle
3 grungsätze die freheit der firmenwahl und übertragbarkeit
- firmenwahrheit, die angeben müssen in allen teilen wahr und klar sein
- unterscheidbarkeit, die firma muss sich deutlich von andern unterscheiden
- beschränkte übertragbarkeit, dir firma ist nur in engem rahmen übertragbar
der grundsatz der firmenwahrheit
- der grundsatz der firmenwahrheit verlangt, dass der inhalt der firma den tatsachen entspricht
- er darf dritte nicht irreführen oder gar täuschen (OR 944ff)
konkurserklärung
- unternehmen sind dazu verpflichtet, wenn sie überschuldt sind
- privatpersonen können konkurserklärung abgeben( insolvenzerklärung oder privatkonkurs)
betreibungsverfahren
betreibung auf:
- pfandung (SchkG 42)
- konkurs (SchkG 39)
- pfandverwertung
die einleitung der betreibung auf pfandung und auf konkurs
1.schritt: glaubiger stell das betreibungsbegehren am wohsitz, sitz des schuldners
2.schritt: betreibungsamt erlässt zahlungsbefehle an den schuldner
3.schritt: schuldner erhält zahlungsbefehle und hat 3 möglichkeiten
a- bestreitet fordeung mit rechtsvorschlag geht zum schritt 4
b- zahl inner 20 tagen, ziel erreicht
c- unternimmt nichts, vortsetzung des verfahrens
4.schritt: gläubiger muss rechtsvorschlag beseitigen dh.forderung beweisen
-nicht erfolgreich, verfahren gestoppt
- erfolgreich fortsetzung des verfahrens
reaktion des schuldners nach erhalt des zahlungsbefehls
1. vollständige bezahlung in 20 tagen, ende des verfahrens
2. rechtsvorschlagin 10 tagen blockade des betreibungverfahrens
3. keine reaktion, gläubiger kann verfahrenfortsetzen.
menschliche verhaltensregeln
aussere regeln
-brauch
- sitte
- recht
innere regeln
-moral
herkunft einer norm, rechtsquelle
- geschriebene recht
- gewohnheistrecht
- richterrecht
welche rang hat die norm
- verfassung, oberste gesetzt, leitlinien
- gesetze, konkretisierung der verfassung
- verordnungen, konkretisierung der gesetze
wer ist am rechtsverhältnis beteilig?
- öffentliches recht, regelt die beziehung zwischen behörde und privatperson und unter behörden
- privatrecht, regelt die rechtsbeziehnung zwischen privatpersonen die aus juristische sicht gestellt sind
grundsätze als einleitungsartikel des zgb
1- gebot nach treu und glaube zu verhalten (zgb2, abs1)
2- verbot der rechtsmissbrauch( zgb2, 2)
3- schutz der guten glaubens (zgb3)
4-beweisregel (zgb8)
rechtsnormen
- dispositives rechts
- zwigendes rechts
- absolutes rechts
- relatives recht
4schritt-methode der gesetzbestimmung
1- sachverhalt( problemstellung) analysieren
2- zutreffende rechtsgrundlage dh gesetzbestimmung suchen
3- gesetzbestimmung analysieren
4- gesetztbestimmung auf problemstellung anwenden, rechtsfolge ziehen und resunlt begründen
ablauf eines vewaltungsverfahrens
- die ansprache
- verwaltungsgericht
- eventuel bundesgericht
ablauf eines strafverfahrens
1- phase: einleitung der strefverfolgung
2- phase: untersuchungsverfahren
3- phase: strafprozess, 1.intenz, 2.intenz, 3. intenz bundesgerich
4- phase: vollzug der urteils
der intanzenzug beim zivilprozess
1. phase: sühneverhandlung
2. phase: greicht erste intenz
3. phase: gericht zweite intenz
4. phase: bundesgericht
entstehung eine obligation
durch:
- vertrag
- unerlaubte handlung
- ungerchtfertigte bereichung
haftungsarten
- ausservertaglich
. verschuldenshaftung
. kausalhaftung ( milde od gewöhliche; scharfe oder gefährdung)
- vertraglich haftung
4 voraussetzungen der verschuldenshaftung
1- finanzieller schaden
2- widerrechtliche handlung
3- adäquate kausalzusammenhang
4- verschulden des schädigers
4 voraussetzung der entstehung eines vertrag
- einigung über der vertraginhalt
- vertragsfähigkeitdes vertragspartners
- richtige form
- zulässiger inhalt
die gültigkeitsdauer von offerten
- der offertesteller gibt selber eine frist für die dauer an ( or 3 I)
- der offertesteller gibt keine frist an
. bindung nur währenddes gesprächs (or 4)
. bindung für die normale dauer des briefwechsels (or 5 I)
-
- 1 / 110
-