recht

or, zgb

or, zgb


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 23.07.2012 / 30.08.2019
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menschliche verhaltensregeln

aussere regeln

-brauch

- sitte

- recht

innere regeln

-moral

herkunft einer norm, rechtsquelle

- geschriebene recht

- gewohnheistrecht

- richterrecht

welche rang hat die norm

- verfassung, oberste gesetzt, leitlinien

- gesetze, konkretisierung der verfassung

- verordnungen, konkretisierung der gesetze

wer ist am rechtsverhältnis beteilig?

- öffentliches recht, regelt die beziehung zwischen behörde und privatperson und unter behörden

- privatrecht, regelt die rechtsbeziehnung zwischen privatpersonen die aus juristische sicht gestellt sind

grundsätze als einleitungsartikel des zgb

1- gebot nach treu und glaube zu verhalten (zgb2, abs1)

2- verbot der rechtsmissbrauch( zgb2, 2)

3- schutz der guten glaubens (zgb3)

4-beweisregel (zgb8)

rechtsnormen

- dispositives rechts

- zwigendes rechts

- absolutes rechts

- relatives recht

4schritt-methode der gesetzbestimmung

1- sachverhalt( problemstellung) analysieren

2- zutreffende rechtsgrundlage dh gesetzbestimmung suchen

3- gesetzbestimmung analysieren

4- gesetztbestimmung auf problemstellung anwenden, rechtsfolge ziehen und resunlt begründen

ablauf eines vewaltungsverfahrens

- die ansprache

- verwaltungsgericht

- eventuel bundesgericht

ablauf eines strafverfahrens

1- phase: einleitung der strefverfolgung

2- phase: untersuchungsverfahren

3- phase: strafprozess, 1.intenz, 2.intenz, 3. intenz bundesgerich

4- phase: vollzug der urteils

der intanzenzug beim zivilprozess

1. phase: sühneverhandlung

2. phase: greicht erste intenz

3. phase: gericht zweite intenz

4. phase: bundesgericht

entstehung eine obligation

durch:

- vertrag

- unerlaubte handlung

- ungerchtfertigte bereichung

haftungsarten

- ausservertaglich

. verschuldenshaftung

. kausalhaftung ( milde od gewöhliche; scharfe oder gefährdung)

- vertraglich haftung

4 voraussetzungen der verschuldenshaftung

1- finanzieller schaden

2- widerrechtliche handlung

3- adäquate kausalzusammenhang

4- verschulden des schädigers

4 voraussetzung der entstehung eines vertrag

- einigung über der vertraginhalt

- vertragsfähigkeitdes vertragspartners

- richtige form

- zulässiger inhalt

die gültigkeitsdauer von offerten

- der offertesteller gibt selber eine frist für die dauer an ( or 3 I)

- der offertesteller gibt keine frist an

. bindung nur währenddes gesprächs (or 4)

. bindung für die normale dauer des briefwechsels (or 5 I)

handlungfähigkeit einer peson

- wenn sie urteilfähig und mündig ist (zgb 12ff)

- wenn sie urteilunfähig ist (zgb 17f)

- beschränk, wenn sie urteilfähig, aber unmündig oder entmündigt ist (zgb19 I/II)

form eines vertrag

- stillschweigend

- mündlich

- schriftlich

3 arten der schriftlichkeit nach OR

- die einfache ( alle unterschrifte von verpflichteten)

- die qualifizierte (lehrevertrag OR 344a I u.II)

- die beurkundung( schriftlich u. von hand unterschrieben sein, bsp: kaufvertrag eines grundstück OR 216)

4 möglichen auflösungsgründe eines gültigen vertrag

- aufhebungsvertrag, vereinbarung mit der partner

- kündigung, einseitige aufzulösen

- anfechtung, recht einen vetrag einseitig aufzulösen

die 5 aspekte der richtigen vertrag erfüllung

- wer muss leisten

- was genau muss geleistet werden

- wem muss die leistung erbrach werden

- wann muss die leistung erbrach werden

- wo muss die leistung erbrach werden

das gesetz teilt die leistung in

- dienstleistung, körperlich oder geistige kräfte

- sachleistung

das gesetz teilt die sachleistung in

- gattungssache, art, menge, qualität

- speziessache, individuell

vorgehen des glaubigers beim schuldnerverzug

1.schritt: verzug herbeiführen, mahngeschäft, verfallgeschäft

2.schritt: nach frist einsetzen

3.schritt: wahlrech ausüben, nach unbenutztem ablauf der nachfrist, kann der gläubiger ob er am vertrag festhalten oder auflösen will

die 3 wahlrechte OR 107 II

- wahlrecht 1: festhalten an nachträglicher erfüllung u schadenersatz für verspätung

- wahlrecht 2: festhalten an vertrag, verzicht auf nachträgliche erfüllung und schadenersatz

- wahlrecht 3: rücktritt vom vertrag und schaden ersatz wegen dahinfallens

geht eine verjährung unter

nein, eine verjährte forderung ist nicht untergegangen, sie kann aber nicht mehr gegen den willen des schuldners eingetrieben werden.

- die verjährung frist ist 10 jahre oder 5 jahre für namentlich genannte falle verträge

verrechnung

ist die aufrechnug von gleichartigen gegenseitigen fordeung( meist geld) zweier geschäftspartner

mahngesschäft

- fälligkeit

- verzug (OR 102 I)

- nachfrist (OR 107 I), ausübung der wahlrechte

verfalltagsgeschäft

- fälligkeit (OR 75)

- verzug (OR 102 II)

- nachfrist (OR 107 I)

- keine nachfrist beim fix geschäft, ausüben der wahlrechte

nachfrist

bevor der gläubiger seine wahlrechte ausüben kann muss er beimmahngeschäft und beim verfalltagsgeschäft eine nachfrist zur nachträglichenerfüllung ansetzen

fixgeschäft

bestimmter erfüllungszeitpunkt oder zeitraum abgemacht und festgelegt

verfalltagsgeschäft

bestimmter erfüllungszeitpunkt abgemacht.

mit ablauf des zeitpunkts kommt der schuldner automatisch in verzug

mahngeschäft

kein bestimmter zeitpunkt vereinbart

der gläubiger muss den schuldner mit mahnung zur leistung auffordern

verzug

verspätung des schuldner mit der erfüllung

fälligkeit

zeitpunkt von dem an der schuldner erfüllen muss bzw der gläubiger die erfüllung verlangen kann.

plichten von verkäufer

- übergabe des kaufgegenstand ins eingentum des käufers

. bei beweglichen sachen durch übergabe

. bei grundstücken durch grundbucheintragung

die pflichten von käufer

- bezahlung des kaufpreis

- käufer ist verantwortlich dass zahlung bei bank des verkäufer ankommt

- käufer trägt die übernahmekosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

entstehung des kaufvertrag

- einigung (OR 1ff9

- handlungsfähigkeit (ZGB12ff)

- vorgeschriebene form

- zulässiger vertragsinhalt (OR 11 u. 19)

nutzen und gefahr bei spezieskauf auf den käufer

im moment des vertragabschlusses

nutzen und gefahr beim gattungskauf auf den käufer

sobald der verkäufer die waren aus seinen beständen ausgeschieden hat (platzkauf) bzw. sobald der verkäufer die ware zum versand aufgegeben hat.

nutzen und gefahr beim grundstückkauf auf den käufer

gehen nutzen und gefahr bei schlüsselübergabe über, bzw. im zeitpunkt des vertragabschlüsses, wenn kein zeitpunkt der schlüssel übergabe vereinbart wurde.