RW_Zinsrechnen


R. S.
Diese Lernkarten behandeln das Thema Zinsrechnen im Rechnungswesen auf Berufslehre-Niveau. Sie erklären die Berechnung von Zinsen, die Anwendung der Zinsformel und die Behandlung von Verrechnungssteuern auf Zinserträge. Die Karteikarten decken auch spezifische Fälle wie Lottogewinne und die Umkehrung der Zinsformel ab. Ideal für Lernende in der Berufslehre, die sich auf Prüfungen im Bereich Finanzen vorbereiten und die Grundlagen des Zinsrechnens sowie die steuerlichen Aspekte verstehen müssen.
Karten
11
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
11.02.2013 / 24.02.2023

Lernkarten

Was ist der Zins?

Der Aufwand oder Ertrag für eine vorübergehende Überlassung des Kapitals.

Zinsformel zur Berechnung des Jahreszinses

Zins= Kapital x Zinsfuss

                     100

 

oder: Z =  K x p

                  100

 

 

 

 

Zinsformel für Anzahl Tage (Marchzins)

 

Zins = Kapial x Zinsfuss x Anlagedauer

                100 x 360

 

Z = K x p x t

      100 x 360

Nach welchen Regeln wird gemäss Usanz die Anlagedauer berechnet?

  • 1 Zinsjahr hat 360 Tage
  • 1 Zinsmonat hat 30 Tage
  • der letzte Kalendertag gilt für die Zinsberechnung immer als der dreissigste Tag

Wie lautet die Umkehrung der allgemeinen Zinsformel (3)

p=?

K=?

t=?

p= Z x 100 x 360

        K x t

K= Z x 100 x 360

           p x t

 

t = Z x 100 x 360

            K x p

 

Warum wird die Verrechnungssteuer erhoben?

Sie ist eine vorbeugende Massnahme gegen Steuerhinterziehung.  Inländische Kapitalerträge (Zinsen, Lotteriegewinne, Dividenden) werden mit 35% besteuert.

Wie wird die Verrechnungssteuer abgerechnet?

Die Bank zieht dem Kunden 35% Verrechnungssteuer vom Bruttoertrag ab und überweist sie an die eidgenössische Steuerverwaltung. Wenn der Bankkunde die Kapitalerträge als Einkommen und Vermögen im Wertrschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung deklariert, erhält er die Verrechnungssteuer rückvergütet.

Welche Zinserträge sind von der Verrechnungssteuer befreit?

  • Wenn sie für ein Kalenderjahr Fr. 200.- nicht übersteigen

 

  • Kundenguthaben, die nur einmal jährlich abgeschlossen werden. z.B.:
    • Sparkonten
    • Anlagekonten
    • Lohnkonten
    • Kundenkonten bei der Schweiz. Post

Welche Zinserträge von welchem Konto (1 Beispiel) sind z.B. nicht von der Verrechnungssteuer befreit?

z.B. Zinserträge von Firmenkontokorrenten, da diese mehr als einmal jährlich abgeschlossen werden.

Wie verhält es sich bei Lottogewinnen?

Bei Lottogewinnen bis Fr. 50.- bleibt der glückliche Lottogewinner von der Verrechnungssteuer verschont.

Verbuchung bei einem Bruttozins von CHF 1000.- mit Verrechnungssteuerabzug.

Deb. Verr.steuer/Zinsertrag   Fr. 350.00

Bank/Zinsertrag 650.00

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