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Rechnungswesen_Zinsrechnen

RW_Zinsrechnen

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Kartei Details

Karten 11
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 11.02.2013 / 24.02.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist der Zins?

Der Aufwand oder Ertrag für eine vorübergehende Überlassung des Kapitals.

Zinsformel zur Berechnung des Jahreszinses

Zins= Kapital x Zinsfuss

                     100

 

oder: Z =  K x p

                  100

 

 

 

 

Zinsformel für Anzahl Tage (Marchzins)

 

Zins = Kapial x Zinsfuss x Anlagedauer

                100 x 360

 

Z = K x p x t

      100 x 360

Nach welchen Regeln wird gemäss Usanz die Anlagedauer berechnet?

  • 1 Zinsjahr hat 360 Tage
  • 1 Zinsmonat hat 30 Tage
  • der letzte Kalendertag gilt für die Zinsberechnung immer als der dreissigste Tag

Wie lautet die Umkehrung der allgemeinen Zinsformel (3)

p=?

K=?

t=?

p= Z x 100 x 360

        K x t

K= Z x 100 x 360

           p x t

 

t = Z x 100 x 360

            K x p

 

Warum wird die Verrechnungssteuer erhoben?

Sie ist eine vorbeugende Massnahme gegen Steuerhinterziehung.  Inländische Kapitalerträge (Zinsen, Lotteriegewinne, Dividenden) werden mit 35% besteuert.

Wie wird die Verrechnungssteuer abgerechnet?

Die Bank zieht dem Kunden 35% Verrechnungssteuer vom Bruttoertrag ab und überweist sie an die eidgenössische Steuerverwaltung. Wenn der Bankkunde die Kapitalerträge als Einkommen und Vermögen im Wertrschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung deklariert, erhält er die Verrechnungssteuer rückvergütet.

Welche Zinserträge sind von der Verrechnungssteuer befreit?

  • Wenn sie für ein Kalenderjahr Fr. 200.- nicht übersteigen

 

  • Kundenguthaben, die nur einmal jährlich abgeschlossen werden. z.B.:
    • Sparkonten
    • Anlagekonten
    • Lohnkonten
    • Kundenkonten bei der Schweiz. Post