Rechnungswesen_Zinsrechnen
RW_Zinsrechnen
RW_Zinsrechnen
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 11.02.2013 / 24.02.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Was ist der Zins?
Der Aufwand oder Ertrag für eine vorübergehende Überlassung des Kapitals.
Zinsformel zur Berechnung des Jahreszinses
Zins= Kapital x Zinsfuss
100
oder: Z = K x p
100
Zinsformel für Anzahl Tage (Marchzins)
Zins = Kapial x Zinsfuss x Anlagedauer
100 x 360
Z = K x p x t
100 x 360
Nach welchen Regeln wird gemäss Usanz die Anlagedauer berechnet?
- 1 Zinsjahr hat 360 Tage
- 1 Zinsmonat hat 30 Tage
- der letzte Kalendertag gilt für die Zinsberechnung immer als der dreissigste Tag
Wie lautet die Umkehrung der allgemeinen Zinsformel (3)
p=?
K=?
t=?
p= Z x 100 x 360
K x t
K= Z x 100 x 360
p x t
t = Z x 100 x 360
K x p
Warum wird die Verrechnungssteuer erhoben?
Sie ist eine vorbeugende Massnahme gegen Steuerhinterziehung. Inländische Kapitalerträge (Zinsen, Lotteriegewinne, Dividenden) werden mit 35% besteuert.
Wie wird die Verrechnungssteuer abgerechnet?
Die Bank zieht dem Kunden 35% Verrechnungssteuer vom Bruttoertrag ab und überweist sie an die eidgenössische Steuerverwaltung. Wenn der Bankkunde die Kapitalerträge als Einkommen und Vermögen im Wertrschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung deklariert, erhält er die Verrechnungssteuer rückvergütet.
Welche Zinserträge sind von der Verrechnungssteuer befreit?
- Wenn sie für ein Kalenderjahr Fr. 200.- nicht übersteigen
- Kundenguthaben, die nur einmal jährlich abgeschlossen werden. z.B.:
- Sparkonten
- Anlagekonten
- Lohnkonten
- Kundenkonten bei der Schweiz. Post