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Lernende 23 Lernende
Sprache Deutsch
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2015 / 26.12.2021
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Aufgaben des Rechnungswesens

  • Dokumentationsaufgabe: Erfassung aller Vorgänge in lückenloser, sachlicher, chronologischer und systematischer Reihenfolge
  • Rechenschafts- und Informationsaufgabe: Verpflichtung aufgrund von gesetzlichen Vorgaben über Vermögens-, Erfolgs- und Schuldenlage erfolgt durch den Jahresabschluss
  • Kontrollaufgabe: Überwachung von Wirtschaftlichkeit und Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens
  • Dispositionsaufgabe: Zahlen der Finanzbuchhaltung dienen als Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen
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Gebiete des Rechnungswesens

  • Finanzbuchhaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Statistik
  • Planung
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Planung

  • vorausschauende Rechnung
  • Die zukünftige betriebliche Planung soll geschätzt werden aufgrund der Daten der Buchführung, der KLR sowie der Statistik
  • Es werden betriebliche Teilpläne erstellt z.B. Absatzplan, Finanzplan, Investitionsplan, Beschaffungsplan
  • Die Planungsrechnung ermöglicht einen Soll-/Ist-Vergleich: 
    Planung: Sollzahlen
    tatsächliche Zahlen: Istzahlen
    Der Soll-/Istvergleich ist ein wirksames Kontrollinstrument
  • Die Planungsrechnung ist auch ein Führungsinstrument

 

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Adressaten der Finanzbuchhaltung

  • Geldgeber z.B. Banken
  • Finanzamt
  • Gesellschafter
  • Presse
  • Mitarbeiter
  • Geschäftsführer
  • Öffentlichkeit
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Aufgaben der Finanzbuchhaltung

  • Grundlage für die Steuerfestsetzung
  • Dokumentation aller Geschäftsvorfälle für die Rechnungsperiode
  • Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten
  • Erfolgsermittlung
  • Liefert die Ausgangsdaten für die KLR, die Planung und die Statistik
  • Ermittlung des Vermögens- und der Schulden zum Bilanzstichtag
  • Rechneschaftslegung im Jahresabschluss
  • Informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
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Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

  • Kaufleute immer!
    Ausnahme: Jahresumsatz < 500.000 € und Jahresgewinn < 50.000 € in 2 aufeinanderfolgenden Jahren 
  • Nichtkaufleute (Handwerker, Land- und Forstwirte)
    Jahresumsatz > 500.000 € oder Jahresgewinn > 50.000 €
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Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung

1. Belegprinzip: Keine Buchung ohne Belge.
2. Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsfälle: fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht, sachlich geordnet
3. Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen:
     Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
     Außer Jahresabschluss dürfen die Unterlagen auf Datenträgern gespeichert werden.
4. Klarheit und Übersichtlichkeit:

  •  Keine Verrechnung von Vermögen und Schulden oder Aufwendungen und Erträge
  • übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses
  • Buchungen dürfen nicht unkenntlich gemacht werden
  • Buchführung ist überschaubar organisiert

5. Grundsatz der Wahrheit: die einzelnen Posten sind entsprechend ihrem Inhalt und Wert auszuweisen
6. Grundsatz der Klarheit: Die Einzelnen Posten müssen eindeutig bezeichnet und gegliedert sein, damit sich ein bilanzkundiger Leser zurechtfindet.
7. Grundsatz der Vorsicht

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Bilanz

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Die Bilanz ist eine Kurzform des Inventars in Kontenform.

Zeitpunktrechnung: Vermögen und Kapital eines Unternehmens zum Bilanzstichtag.