Rechnungswesen

Wirtschaftsfachwirt IHK

Wirtschaftsfachwirt IHK


Kartei Details

Karten 35
Lernende 45
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2015 / 12.06.2025
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Aufgaben des Rechnungswesens

  • Dokumentationsaufgabe: Erfassung aller Vorgänge in lückenloser, sachlicher, chronologischer und systematischer Reihenfolge
  • Rechenschafts- und Informationsaufgabe: Verpflichtung aufgrund von gesetzlichen Vorgaben über Vermögens-, Erfolgs- und Schuldenlage erfolgt durch den Jahresabschluss
  • Kontrollaufgabe: Überwachung von Wirtschaftlichkeit und Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens
  • Dispositionsaufgabe: Zahlen der Finanzbuchhaltung dienen als Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen

Gebiete des Rechnungswesens

  • Finanzbuchhaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Statistik
  • Planung

Planung

  • vorausschauende Rechnung
  • Die zukünftige betriebliche Planung soll geschätzt werden aufgrund der Daten der Buchführung, der KLR sowie der Statistik
  • Es werden betriebliche Teilpläne erstellt z.B. Absatzplan, Finanzplan, Investitionsplan, Beschaffungsplan
  • Die Planungsrechnung ermöglicht einen Soll-/Ist-Vergleich: 
    Planung: Sollzahlen
    tatsächliche Zahlen: Istzahlen
    Der Soll-/Istvergleich ist ein wirksames Kontrollinstrument
  • Die Planungsrechnung ist auch ein Führungsinstrument

 

Adressaten der Finanzbuchhaltung

  • Geldgeber z.B. Banken
  • Finanzamt
  • Gesellschafter
  • Presse
  • Mitarbeiter
  • Geschäftsführer
  • Öffentlichkeit

Aufgaben der Finanzbuchhaltung

  • Grundlage für die Steuerfestsetzung
  • Dokumentation aller Geschäftsvorfälle für die Rechnungsperiode
  • Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten
  • Erfolgsermittlung
  • Liefert die Ausgangsdaten für die KLR, die Planung und die Statistik
  • Ermittlung des Vermögens- und der Schulden zum Bilanzstichtag
  • Rechneschaftslegung im Jahresabschluss
  • Informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens

Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

  • Kaufleute immer!
    Ausnahme: Jahresumsatz < 500.000 € und Jahresgewinn < 50.000 € in 2 aufeinanderfolgenden Jahren 
  • Nichtkaufleute (Handwerker, Land- und Forstwirte)
    Jahresumsatz > 500.000 € oder Jahresgewinn > 50.000 €

Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung

1. Belegprinzip: Keine Buchung ohne Belge.
2. Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsfälle: fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht, sachlich geordnet
3. Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen:
     Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
     Außer Jahresabschluss dürfen die Unterlagen auf Datenträgern gespeichert werden.
4. Klarheit und Übersichtlichkeit:

  •  Keine Verrechnung von Vermögen und Schulden oder Aufwendungen und Erträge
  • übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses
  • Buchungen dürfen nicht unkenntlich gemacht werden
  • Buchführung ist überschaubar organisiert

5. Grundsatz der Wahrheit: die einzelnen Posten sind entsprechend ihrem Inhalt und Wert auszuweisen
6. Grundsatz der Klarheit: Die Einzelnen Posten müssen eindeutig bezeichnet und gegliedert sein, damit sich ein bilanzkundiger Leser zurechtfindet.
7. Grundsatz der Vorsicht

Bilanz

Die Bilanz ist eine Kurzform des Inventars in Kontenform.

Zeitpunktrechnung: Vermögen und Kapital eines Unternehmens zum Bilanzstichtag.

Jahresabschluss eines Unernehmens

Einzelunternehmen (e.K., e.Kfm.) und Personengesellschaften (KG, OHG)

  • Biland
  • Gewinn- und Verlustrechnung

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang

Gewinn- und Verlustrechnung

Zeitraumrechnung: Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres.

Anhang

Einzelposten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung z.B.

  • gewählte Abschreibungsmethode, z.B. linear
  • Mitarbeiteranzahl
  • Beteiligungen

Aufgaben des Jahresabschlusses

  • Informations- und Rechenschaftslegung über Vermögens-, Erfolgs- und Finanzlage
  • Grundlage für Gewinnverteilung
  • Grundlage für Steuerermittlung

Aktivtausch

Nur die Aktivseite der Bilanz ist betroffen. Eine Aktivposition nimmt zu und eine Aktivpostion nimmt ab, gleicher Betrag => Bilanzsumme ändert sich nicht.

Passivtausch

Nur die Passivseite der Bilanz ist betroffen. Eine Passivposition nimmt zu und eine Passivposition nimmt ab, gleicher Betrag => Bilanzsumme ändert sich nicht.

Aktiv-/Passivmehrung

Beide Seiten der Bilanz sind betroffen. Eine Aktivposition nimmt zu und eine Passivposition nimmt zu, gleicher Betrag => Bilanzsumme verlängert sich.

Aktiv-/Passivminderung

Beide Seiten der Bilanz sind betroffen. Eine Aktivposition nimmt abund eine Passivposition nimmt ab, gleicher Betrag => Bilanzsumme verkürzt sich.

Erfolgskonten

  • erfolgsunwirksam (erfolgsneutral)
  • erfolgswirksam (Auswirkung auf Gewinn oder Verlust > Eigenkapital)

Gewinn- und Verlustkonto
Jahresüberschussrechnung

Umsatzerlöse
+/- Bestandsveränderungen
+ aktivierte Eigentleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
- Materialaufwand                                                                 
= Rohergebnis
- übrige Aufwendungen
+ Erträge aus dem Finanzbereich                                      
=Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ außerordentliche Erträge
-  außerordentliche Aufwendungen                                    
= außerordentliches Ergebnis
- Personen- und Betriebssteuern                                        
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

immer Vorjahreswerte!!

Doppelte Erfolgsermittlung

  Eigenkapital am Jahresanfang
- Eigentkaptial am Jahresende
= Gewinn / Verlust
+ Privatentnahmen
- Privateinlagen                           
= Gewinn / Verlust

Bücher der Buchführung

  • Grundbuch: Erfasst alle Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge.
  • Hauptbuch: Führung aller T-Konten
  • Nebenbücher: Erläuterung der dazugehörigen Konten und bestimmte Sachverhalte, Entlastung der Hauptbuchhaltung

Kontokorrentbücher

Erfassen sämtliche Geschäftsvorfälle mit den einzelen Kunden und Lieferanten.

Bilanzierungsgrundsätze

  • Grundsatz der Bilanzidentität
  • Grundsatz der Unternehmensfortführung
  • Grundsatz des Vorsichtsprinzip
    - Realisationsprinzip
    Imparitätsprinzip
  • Grundsatz der Einzelbewertung
  • Grundsatz der Priodenabgrenzung
  • Grundsatz der Bewertungsstetigkeit

Wertminderungen (Abschreibungen)

  • Nutzung, Gebrauch
  • Technischer Fortschritt
  • natürlicher Verschleiß
  • außergewöhnliche Ereignisse

Berechnung Anschaffungskosten

Anschaffungspreis (netto)
- Anschaffungspreisminderung (Rabatt, Skonto,...)
+ Anschaffungsnebenkosten (Montage, Installation,...)
= Anschaffungskosten

Planmäßige Abschreibung

  • Lineare Abschreibung
  • Degressive Abschreibung
  • Leistungsabhängige Abschreibung

Lineare Abschreibung

  • Gleich bleibende Abschreibungsbeträge
  • Am Ende der Nutzungsdauer ist der Vermögensgegenstand komplett abgeschrieben

Abschreibungsbetrag: Anschaffungskosten
                                               Nutzungsjahre

Abschreibungssatz %:        100 %        
                                          Nutzungsjahre

Abschreibungen nach Leistungseinheiten

Diese Methode berücksichtigt die Inanspruchnahme bzw. Leistung z.B. Stunden, jährliche Fahrtleistung in km.
Die Abschreibungsbeträge sind schwankend.

Abschreibungen je Leistungseinheit:           Anschaffungskosten            
                                                                    voraussichtliche Gesamtleistung

Folgen:

  • Hohe Abschreibungen führen zu niedrigen Vermögenswerten und somit zu einem niedrigen Eigenkapital
  • Gleichzeitig verringert sich der Gewinn bzw. erhöht sich der Verlust
  • Wird eine höhere Bewertung gewählt, tritt die entgegengesetzte Bewertung ein

Wertaufholungsprinzip

Fallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung weg, ist eine Zuschreibung vorzunehmen und zwar höchstens bis zu den unter normalen Umständen fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen nicht überschritten werden. Sie stellen die Bewertungsgrenze dar.

Gruppenbewertung des Umlaufvermögens

Gleichartige Vermögensgegenstände können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden:

  • Durchschnittsmethode
  • Fifo-Verfahren (First-in-first-out) Im Lager befinden sich die zuletzt eingegangenen Stoffe
  • Lifo-Verfahren (Last-in-first-out) Im Lager befinden sich die zuerst eingegangenen Stoffe

Bewertung unfertige und fertige Erzeugnisse

Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten Fertigung
+ Angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten
+ Angemessene Teile der Materialgemeinkosten
+ Verwaltungsgemeinkosten des Material- und Fertigungsbereichs
+ Werteverzehr des (sonstigen) Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist               
= Wertuntergrenze (Aktivierungspflichtig)

+ Angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung
+ Aufwendugen für freiwillige soziale Leistungen
+ Aufwendugen für die betriebliche Altersvorsorge
+ Angemessene Aufwendugnen für soziale Einrichtungen des Betriebs
+ Fremdkapitalzinsen (unter bestimmten Umständen)                                                                                                
= Wertobergrenze (Aktivierungswahlrecht)

Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  • einwandfreie Forderungen: Bewertung zu Anschaffungskosten
  • zweifelhafte Forderungen: Bewertung mit wahrscheinlichem Eingangswert
  • uneinbringliche Forderungen: volle Abschreibung

Bewertungsverfahren:
Einzelbewertung für das spezielle Risiko und/oder Pauschalwertberichtigung

Beachte:

  • Die Abschreibung einer Forderung erfolgt vom Nettowert (Abschreibung ohne MwSt)
  • Die Umsatzsteuer darf erst berichtigt werden, wenn die Höhe des tatsächlichen Anfalls feststeht

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

  • zählen zum Anlagevermögen
  • beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar
  • überschreiten bestimmte Wertgrenze nicht

Möglichkeit 1:
Anschaffungskosten kleiner als 410,00 € > Wahlrecht: Abschreibung komplett im Jahr der Anschaffung oder Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Möglichkeit 2:
- selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 150,00 € > Abschreibung komplett im Jahr der Anschaffung ODER
- selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter zwischen 150,00 € und 1.000,00 € > jährliche Erfassung in einem Pool und Abschreibung über 5 Jahre linear

Bewertung der Rückstellungen

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten für Aufwendungen, die am Bilanzstichtag feststehen, aber noch nicht in ihrer Höhe und/oder Fälligkeit zB Steuerrückzahlung, Urlaubsgeld, Pensionsrückzahlungen. Sie dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Rückstellungen zählen zum Fremdkapital.

Passivierungspflicht:

  • Ungewisse Verbindlichkeiten
  • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalt der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres nachgeholt werden
  • Unterlassene Abraumbeseitigung
  • Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wurde (Kulanz)

Rückstellungen dürfen nur in der Höhe angesetzt werden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Bildung von Rückstellungen mildert den Gewinn und damit auch die zu zahlenden Ertragssteuern.
Rückstellungen werden aufgelöst, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben.

Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträge

Erträge und Aufwendungen werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Einzahlung bzw. Auszahlung.

Nachträgliche Zahlung:
- Sonstige Verbindlichkeiten: Wir zahlen die Dezembermiete erst im neuen Geschäftsjahr.
- Sonstige Forderungen: Wir erhalten die am 14.12. fällige Zinszahlung erst im neuen Geschäftsjahr.

Zahlung im Voraus:
- Aktive Rechnungsabgrenzung: Wir zahlen die am 01.01. fällige Versicherungsprämie bereits im Dezember des alten Geschäftsjahres.
- Passive Rechnungsabgrenzung: Wir erhalten im alten Geschäftsjahr Mieteinnahmen für Januar und Februar des neuen Geschäftsjahres bereits im voraus.

Bewertungspflicht, -wahlrecht und -verbot

  • Aktivierungspflicht: Vermögensgegenstände und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Passivierungspflicht: Schulden, Rückstellungen, Passive Rechnungsabgrenzungsposten 
  • Aktivierungswahlrecht: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Disagio (Kreditsumme-Auszahlung)
  • Aktivierungsverbot: Aufwendungen für die Eigenkapitalbeschaffung und Gründung sowie Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. Außerdem keine selbst geschaffenen Marken, Drucktitel, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände.