Allgemein


N. G.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Organisation und rechtlichen Aspekte im Krankenhaus, insbesondere im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht und verschiedenen medizinischen Fachgebieten. Sie behandeln Themen wie Persönlichkeitsschutz, Meldepflicht, Vollmacht und die Rolle verschiedener Ärzte, darunter Internisten, Kardiologen und Neurologen. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Medizinstudenten und Fachkräfte im Gesundheitswesen, die sich mit den rechtlichen Grundlagen und Spezialisierungen in der Medizin vertraut machen möchten.
Karten
37
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Medizin
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
13.03.2016 / 12.05.2021

Lernkarten

cand. med.

Medizinstudent im Praktikum

med. prakt.

nach abgeschlossenen Medizinstudium

Dr. med.

nach abgeschlossenem Med. - Studium und einer Doktorarbeit

Dr. med. prakt.

ohne FMH-Zusatz

Dr. med Facharzt für....

mit FMH-Zusatz

PD oder Priv.-Doz.

Privatdozent=Hochschullehrer mit akademischer Lehresausbildung

Proffesor

Lehrperson (Akademiker) an einer Hochschule oder Universität, die auch Forschung betreibt

Allgemeinmediziner

Hausarzt

Anästhesist

Narkosearzt, Intensivüberwachung

Chiropraktiker

manuelle Medizin

Chirurg

operativ tätiger Arzt

Dermatolige

Haut- und Geschlechtskrankheiten, Allergien

Gstroenterologe

Magen-Darmkrankheiten (Biopsien)

Gynäkologe

Frauenkrankheiten ev. mit Geburtshilfe

Hämatologe

Krankheiten der blutbildenden Organe

Internist

Krankheiten der inneren Organe ( konservativ)

Kardiologe

Herzspezialist

Nephrologe

Nierenspezialist

Neurologe

Nervenleiden (nicht psychisch)

Neurochirurg

operativ tätig an Gehirn und Nerven

Ophthalmologe

Augenkrankheiten

Otorhinolaryngologe

Ohren-Nasen-Halskrankheiten

Pädiater

Kinderarzt (auch Neugeborene)

Orthopäde

Krankheiten des Bewegungsapparates (meist. Ops)

Psychiater

Psychische Krankheiten

Pulmologe / Pneumologe

Lungenkrankheiten

Radiologe

Bildgebende verfahren Rx, US, MRI, CT

Rheumatologe

konservative Beh. von Schmerzen der Muskeln, Sehnen, Bindegewebe

Urologe

Chirurg der ableitenden Harnwege u. männl. Geschlechtsorganen

Tropenmediziner

Tropenkrankheiten

Onkologe

Teilgebiet der inneren Medizin (Enstehung und Beh. von Tumoren und tumorbed. Krankh)

Venerologie

Lehre der venerischen Krankheiten = Sexuell übertragbare Krankh. Geschlechtskrankheiten

Hippokrates

Die ärztliche Schweigepflicht

Vollmacht

Durch eine schriftliche Vollmacht des Patienten kann dieser den Arzt vom Arztgeheimnis entbinden. Eine Form dieser Entbindung ist das Unterzeichnen des Personalienblattes. Diese ermächtigt den Arzt, Informationen und Daten zu medizinischen Zwecken an andere Ärzte oder Versicherer weiterzugeben.

Melderecht

Unter gewissen Umständen besteht ein Melderecht des Arztes gegenüber Behörden. So z.B. bei Straftaten, Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit (Epilepsie) etc.

Meldepflicht

Meldungen müssen in gewisse Situationen ohne Befreiung von Schweigepflicht vorgenommen werden z.B. bei ausserordentlichen Todesfällen, übertragbare Krankheiten gemäss Epidemiegesetz etc.

Persönlichkeitsschutz

Jeder Mensch hat unter anderem ein Recht auf Würde und Selbstbestimmungsrecht. Sind diese gefährdet besteht eine Schweigepflicht. So z.B. gegnüber Eltern von Minderjährigen bei Fragen wie Verhütung, Kindesmisshandlung etc.

Unter den Persönlichkeitsschutz fallen auch die persönlichen Notizen eines Arztes. Der Patient hat wohl ein Recht auf den Inhalt einer Krankengeschichte, nicht aber auf die persönlichen Notizen eines Arztes.

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