Präsenzveranstaltung 1C
Von Folien erstellte Fragen
Von Folien erstellte Fragen
Kartei Details
Karten | 47 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.01.2014 / 04.01.2015 |
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Arbeitsmarktsegmentation
Ausgangspunkte des Theoriekonzepts:
- Arbeitsmarktungleichgewicht
- dauerhafte Existenz ungleicher Arbeitsmarktchancen
- dauerhafte Existenz ungleicher Beschäftigungschancen
Zentrale Begründungskategorien sind:
- die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte und Arbeitsplätze
- die Art der Bindung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Bildungssystem und Arbeitsmarkt
Bildungssystem --> Beruf --> Arbeitsmarkt
- berufsbezogene Zertifikate des Berufsbildungs-- und des Hochschulsystem liefern die Grundlage für die Herausbildung berufsfachlicher Teilarbeitsmärkte und definieren die betrieblichen Einsatzbedingungen und die Statusansprüche der Bildungsabsolventen
- die Standardisierung der Curricula, Prüfungen und Zertifikate spiegelt sich in der weitgehend standardisierten inhaltlichen Abgrenzung der Arbeitstätigkeiten und im Zuschnitt der betrieblichen Arbeitsorganisation
- die Stratifizierung des Bildungssystems, also die vertikale und horizontale Differenzierung der Bildungsgänge, begründet (u.a.) die individuellen Unterschiede der Arbeitsmarkzugänge und der Reichweite von Karrieren
- Die geschlechterspezifische Segmentation und Segregation des Arbeitsmarkts speigelt die dreigeteiltegeschlechtsspezifische Strukturierung des Berufsbildungssystems (duales System, "Übergangssystem", berufliche Vollzeitschulen)
Arbeitsmarktsegmente (Lutz und Sengenberger)
Unterscheidung von 3 Segmenten nach der Qualifikation
1. Markt für unspezifische Qualifikationen -> Jedermanns- Arbeitsmarkt
2. Markt für fachspezifische Qualifikationen -> berufsfachlicher Teilarbeitsmarkt
3. Markt für betriebsspezifische Qualifikationen -> betrieblicher Teilarbeitsmarkt
Teilarbeitsmärkte Kriterien/ Unterscheiden sich nach...
- Zugangsbedingungen
- Betriebsbindung
- Qualifikation
- Segregation
- Betriebstypen
- Arbeitskräftetypen
- Mobilität
- Aufstiegsmöglichkeiten
- Fluktuation
AM - Segmentation (4 - Felder - Matrix)
intern extern
primär Stammbelegschaften fachspezifisch Qualifizierte
sekundär Randbelegschaften Gerin Qualifizierte (Jedermanns-AM)
Erklärungsansätze geschlechtlicher Ungleichheit
Theoriekonzepte zur Erklärung der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Statistische Diskriminierung (z.B. Gottschall)
- Vertikale Segregation - horizontale Segregation (z.B. Wetterer)
- Frauen als Problemgruppe des Arbeitsmarktes ( Offe/Hinrichs)
- Integration durch Segregation (Willms et al.)
- Besonderheit des weiblichen Arbeitsvermögens (Beck-Gernsheim)
- Doppelte Vergesellschaftung (Becker-Schmidt)
- Geschlecht als soziale Konstruktion (Gottschall, Wetterer)
- Doing Gender (Gottschall, Wetterer)
Erklärungsansätze geschlechtlicher Ungleichheit
Statistische Diskriminierung
Ausschließungsprozess aufgrund eines vermuteten geschlechtsspezifischen Gruppenverhaltens: Ein gruppenspezifisches Merkmal oder Verhalten dient als Hilfskriterium, um Vorhersagen über etwas zu "ermöglichen".
Informationsdefizit: Arbeitgeber kennt die für ihn relevanten Eigenschaften einer Bewerberin nicht.
Unterstellung (Vermutung): Frauen sind doppelt belastet (Haushalt, Kinder und Beruf), haben daher eigentlich keine Zeit für einen Vollzeitarbeitsplatz.
Erklärungsansätze geschlechtlicher Ungleichheiten
Geschlechtspezifische Arbeitsmarktteilung (Segregation)
Horizontale Segregation verweist auf die Trennung in Frauen- und Männerberufe.
Vertikale Segregation bezeichnet die unterschiedlichen Aufstiegschancen von Frauen und Männern.
Frauenarbeitsplätze sind überwiegend gekennzeichnet durch
- lange Qualifizierungszeiten mit (anschließend) niedrigem Verdienst,
- geringe Aufstiegsmöglichkeiten, hohes Arbeitsplatzrisiko
- geringe Zukunftsperspektiven, Teilzeitarbeitsverhältnisse
Erklärungsansätze geschlechtsspezifischer Ungleichheiten
biologisches und soziales Geschlecht
biologisches Geschlecht (sex):
- "Natur" gibt keine eindeutige Zweigeschlechtlichkeit vor
- Ausbildung vieler Variationen von Sexualität (z.B. Hetero-, Homo-, Bi-, Inter-, Transsexualität)
- jedoch wird in unserer Kultur rigorose Zweigeschlechtlichkeit verlangt (herstellung notfalls durch OPs)
- Zuweisung zu biologischem Geschlecht schon gesellschaftlich bedingt
soziales Geschlecht (gender):
- Interaktionen zwischen Menschen stellen Geschlechtszugehörigkeit dar und her
- durch dieses Erwerben (achievement) und diese Zuschreibung (Askription) entsteht unser Wissen um die "normalität" der Geschlechterverhältnisse
Erklärungsansätze geschlechtsspezifischer Ungleichheiten
Frauen als Problemgruppe
- Problemgruppen des Arbeitsmarktes sind durch nicht ablegbare, "natürliche" Merkmale stigmatisiert (Alter, Ethnie, Geschlecht, Handicap)
- i.d. Regel stehen gesellschaftlich akzeptierte Alternativrollen zur Verfügung: Hausfrau, Verrentung, Rückkehr ins Heimatland) --> Problemgruppen selbst akzeptieren z.T. die Alternativrollen
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände präfieren den "Normalarbeitnehmer"
Erklärungsansätze geschlechtsspezifischer Ungleichheiten
Integration durch Segregation (Angelika Willms-Herget u.a.)
Integration von Frauen erfolgt durch ihre Beschränkung auf besondere Arbeitsplätze, selektiv dort, wo die besonderen Einsatzbedingungen der Frauen für die Betriebe nicht zu Rentabilitätsverlusten führen.
- Externe Qualifizierung (Schulen), keine betriebliche Weiterqualifizierung
- Nutzung auch der informell erworbenen Fähigkeiten ohne Entlohnung (nur formale Qualifikationen werden entlohnt)
- Ungelernte Frauen nur für unqualifizierte Tätigkeiten
Erklärungsansätze geschlechtsspezifischer Ungleichheiten
Besonderheit weiblichen Arbeitsvermögens (Beck-Gernsheim/Ostner)
Weiblicher Lebenszusammenhang zw. Hausarbeit und Beruf erzeugt ein besonderes weibliches Arbeitsvermögen:
Beruf --> Durchsetzungsfähigkeit, Effizienz, Konkurrenz
Hausarbeit --> Bedürfnisbefriedigung, persönliche Beziehung, reproduktionsorientiert
Folgen:
--> Frauen gelten als weniger durchsetzungsfähig, eher beziehungsorientiert.
Macht, Einkommen, Hierarchien tangieren sie weniger.
Weibliches Arbeitsvermögen gilt im Beruf eher als Mangel.
--> Dennoch sind Betriebe an kostenloser Nutzung des weiblichen Arbeitsvermögens interessiert (Nutzung der Bereitschaft zur Unterordnung und stiller Arbeitserfüllung, der weiblichen Fähigkeiten und Sozialkompetenzen)
Entwicklungsansätze geschlechtsspezifischer Ungleichheiten
Geschlecht als soziale Konstruktion (z.B. Gottschall)
- Geschlecht (biologisches, soziales und geschlechtliche Bipolarität an sich) ist sozial konstruiert --> also das Ergebnis gesellschaftlicher Prozesse und Verständigung
- die sozial strukturierende Wirkung von männl. wie weibl. Geschlechtszugehörigkeit führt zu "geschlechtlich" geprägter Strukturen, Beziehungen, Institutionen und Organisationen
--> in diese Strukturen usw. ist das Geschlechterverhältnis als ungleich und hierarchisch eingelagert => "Geschlecht" als soziale Institution
Erklärungsansätze geschlechtsspezifischer Ungleichheiten
Doing Gender (West/Zimmermann)
Man "hat" nicht ein Geschlecht, sondern man "macht" es!
- Geschlechtszugehörigkeit erworben und zugeschrieben
- Herstellung von Geschlecht und die Einpassung in die Geschlechterordnung erfolgen interaktiv durch Zuschreibung und Konstruktion, also durch Selbst- wie Fremdsozialisation
Erklärungsansätze geschlechtsspezifischer Unterschiede
Doppelte Vergesellschaftung/Sozialisation (Becker-Schmidt)
- bezeichnet Sozialisation für Berufs- und Familienarbeit, der immernoch ausschließlich Frauen/Mädchen unterliegen
- ALLE wirken am lebenslangen Prozess der geschlechtstypischen Persönlichkeitsentwicklung und der Geschlechterordnung selbst aktiv mit
Wichtige Schlagwörter/ Themen
Bildungsexpansion
Bildungsmeritokratie
Chancenungleichheiten
Durchlässigkeit
Entkopplung
Qualifikationsparadox
Standardisierung (Beruf)
Stratifizierung
Was ist Standardisierung?
Grad, in dem die Curricula, Prüfungen und Zertifikate der jeweiligen Bildungsgänge landesweit einheitlichen Standards entsprechen
Was ist Stratifizierung?
Grad der formellen hierarchischen und horizontalen Differenzierung eines Bildungssystems und deren jeweilige Zugangsselektion
Standardisierung und Stratifizierung in Bezug auf Deutschland
- hohes Maß an Stratifizierung
- allgemeines Schulsystem: mäßige Standardisierung
- Duales System: hohes Maß an Standardisierung (Beruf)
Beruf als Standard
- überbetrieblich definierte Curricula
- wechselseitige Informationsfunktion
- gleichartige Erwartungshaltung der Marktteilnehmer
- standardisierte Kompetenzen
- standardisierte Erwerbsbiografien
- fachbezogene betriebliche Arbeitsorganisation
- berufsfachliche Arbeitsmarktsegmentation
Warum ist ein Ende des Berufsprinzips absehbar?
- Globalisierung/ Europäisierung
- Modularisierung (Ist das Berufsprinzp zu starr/ zu wenig flexibel?)
- Modernitätshemmnisse
- Prozessorientierung ("Entberuflichung der Arbeitsstrukturen")
- Subjektivierung (Arbeitskraftunternehmer)
- meritokratische Entwicklungen
- sinkende Ausbildungsbereitschaft der Betriebe
- nachlassendes Ausbildungsinteresse der Jugendlichen
- Zunahme von Bildungsabbrüchen
- Ausstieg Studienberechtigter aus dem erlernten Beruf
- mangelnde Verwertbarkeit der Qualifikationen
- zunehmende Bedeutung von Kompetenzen (statt Qualifikationen)
Rechtsgrundlagen der Berufsbildung
Grundgesetz
Förmliche Gesetze ==> vom Parlament beschlossen (z.B. Berufsbildungsgesetz)
- nach Maßgabe von Gesetzen:
Rechtsverordnungen --> von Ministern u.a. erlassen (z.B.Ausbildungsordnung)
Satzungen --> von Körperschaften des öffentl. Rechts erlassen (z.B.Prüfungsordnung)
Rechtsprechung ==> insbesondere höchst richterliche Entscheidungen
(z.B. Urteil des Bundesarbeitsgerichts)
Vereinbartes Recht ==> Vereinbarung zwischen Vertragsparteien
(z.B. Berufsausbildungsvertrag)
Kulturautonomie - Bundeskompetenzen
- Schulische Bildung ist ausschließlich Angelegenheit der Länder.
=> Diese Kulturautonomie/Kulturhoheit ergibt sich aus:
Art. 70 GG und Art. 30 GG
- Die Zuständigkeiten des Bundes im Bildungswesen beschränken sich auf:
die außerschulische Berufsausbildung und die Ausbildungs- und Forschungsförderung
Berufsfreiheit
Allgemeines Freiheitsrecht (Art.2 GG)
=> Berufsfreiheit (Art.12 GG) :
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Dazu gehört auch die Entscheidungsfreiheit, Ausbildung anzubieten oder nicht.
Bestandteile der Berufsfreiheit und tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen
1.Freie Wahl des Ausbildungsgangs: Vorbildung (Schulabschluss), Berufsbezogene Regelungen
2.Freie Wahl der Ausbildungsstätte: vorhandene Ausbildungsplätze (z.B. numerus clausus)
3.Freie Berufswahl: vorhandene freie Stellen
4.Freie Wahl des Arbeitsplatzes: vorhandene freie Stellen
5.Freie Berufsausbildung: Nachfrage nach entsprechenden Leistungen
6. Verbot der Zwangsarbeit: Ausnahme bei Freiheitsentzug durch Gerichtbeschluss
Berufsfreiheit und Ausbildungsmarkt
Berufsfreiheit (Art.12 GG) --> Vertragsfreiheit (BGB)
Einschränkungen:
- Gesetzliche Vorgaben zum Ausbildungsvertrag (Inhalte + Form)
- Kündigungsschutzvorschriften, Jugendarbeitsschutz u.a.
- Gesetzliche Mindeststandards der Ausbildungsordnung
- Berufsschulpflicht
- Tairfverträge
- Verbot einschränkender Vereinbarungen
Berufsbildungsausschuss
- beschließt die von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung (z.B. Prüfungsordnung, Eignung der Ausbildungsstätte, Anrechnung von Vorbildung auf Ausbildungszeit)
- und muss in allen wichtigen Angelegenheiten unterrichtet und gehört werden
- bestehend aus: 6 Beauftragten der Arbeitgeber, 6 Beauftragten der Arbeitnehmer und 6 Lehrern an beruflichen Schulen mit beratender Stimme
Aufgaben der zuständigen Stellen: der Handwerks -, Industrie- & Handels -, Landwirtschafts-, Anwalts-, Ärztekammer u.a.
- Prüfung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder
- Durchführen von Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Eintragen, Ändern und Löschen von Ausbildungsverträgen
- Beraten von Betrieben und Auszubildenden/ Lehrlingen, z.B. Einrichtung von Ausbildungsplätzen, Streitigkeiten zwischen Betrieb und Auszubildenden, Berufswechsel von Auszubildenden
- Erlass von Rechtsvorschriften für die Durchführung der Ausbildung, z.B. Prüfungsordnungen, Ausbildungsvertrag und Berichtsheft, Anrechnung von Vorkenntnissen auf die Ausbildungszeit
Bestandteile einer Ausbildungsordnung
§ 25 (2) Berufsbildungsgesetz: Ausbildungsordnung
- Bezeichnung Ausbildungsberuf
- Ausbildungsdauer
- Ausbildungsberufsbild
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderungen
Verfahren zur Erarbeitung von Ausbildungsordnungen
1. Vorverfahren
- Antragsgespräch, Festlegung bildungspolitischer Eckwerte
- Stellungnahme Länderausschuss
- Projektbeschluss
2. Erarbeitung und Abstimmung
- gemeinsame Sitzungen (Entwicklung eines Entwurfs für eine Ausbildungsordnung bzw. Rahmenlehrplan)
- Abstimmung Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan
- Beschluss im Länderausschuss und im Hauptausschuss
3. Erlass
- Beschluss im Koordinierungsausschuss
- Erlass und Veröffentlichung durch Ministerium
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