Präsenzveranstaltung 1C
Von Folien erstellte Fragen
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Kartei Details
Karten | 47 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.01.2014 / 04.01.2015 |
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Wichtige Schlagwörter/ Themen
Bildungsexpansion
Bildungsmeritokratie
Chancenungleichheiten
Durchlässigkeit
Entkopplung
Qualifikationsparadox
Standardisierung (Beruf)
Stratifizierung
Was ist Standardisierung?
Grad, in dem die Curricula, Prüfungen und Zertifikate der jeweiligen Bildungsgänge landesweit einheitlichen Standards entsprechen
Was ist Stratifizierung?
Grad der formellen hierarchischen und horizontalen Differenzierung eines Bildungssystems und deren jeweilige Zugangsselektion
Standardisierung und Stratifizierung in Bezug auf Deutschland
- hohes Maß an Stratifizierung
- allgemeines Schulsystem: mäßige Standardisierung
- Duales System: hohes Maß an Standardisierung (Beruf)
Beruf als Standard
- überbetrieblich definierte Curricula
- wechselseitige Informationsfunktion
- gleichartige Erwartungshaltung der Marktteilnehmer
- standardisierte Kompetenzen
- standardisierte Erwerbsbiografien
- fachbezogene betriebliche Arbeitsorganisation
- berufsfachliche Arbeitsmarktsegmentation
Warum ist ein Ende des Berufsprinzips absehbar?
- Globalisierung/ Europäisierung
- Modularisierung (Ist das Berufsprinzp zu starr/ zu wenig flexibel?)
- Modernitätshemmnisse
- Prozessorientierung ("Entberuflichung der Arbeitsstrukturen")
- Subjektivierung (Arbeitskraftunternehmer)
- meritokratische Entwicklungen
- sinkende Ausbildungsbereitschaft der Betriebe
- nachlassendes Ausbildungsinteresse der Jugendlichen
- Zunahme von Bildungsabbrüchen
- Ausstieg Studienberechtigter aus dem erlernten Beruf
- mangelnde Verwertbarkeit der Qualifikationen
- zunehmende Bedeutung von Kompetenzen (statt Qualifikationen)
Rechtsgrundlagen der Berufsbildung
Grundgesetz
Förmliche Gesetze ==> vom Parlament beschlossen (z.B. Berufsbildungsgesetz)
- nach Maßgabe von Gesetzen:
Rechtsverordnungen --> von Ministern u.a. erlassen (z.B.Ausbildungsordnung)
Satzungen --> von Körperschaften des öffentl. Rechts erlassen (z.B.Prüfungsordnung)
Rechtsprechung ==> insbesondere höchst richterliche Entscheidungen
(z.B. Urteil des Bundesarbeitsgerichts)
Vereinbartes Recht ==> Vereinbarung zwischen Vertragsparteien
(z.B. Berufsausbildungsvertrag)
Kulturautonomie - Bundeskompetenzen
- Schulische Bildung ist ausschließlich Angelegenheit der Länder.
=> Diese Kulturautonomie/Kulturhoheit ergibt sich aus:
Art. 70 GG und Art. 30 GG
- Die Zuständigkeiten des Bundes im Bildungswesen beschränken sich auf:
die außerschulische Berufsausbildung und die Ausbildungs- und Forschungsförderung
Berufsfreiheit
Allgemeines Freiheitsrecht (Art.2 GG)
=> Berufsfreiheit (Art.12 GG) :
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Dazu gehört auch die Entscheidungsfreiheit, Ausbildung anzubieten oder nicht.
Bestandteile der Berufsfreiheit und tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen
1.Freie Wahl des Ausbildungsgangs: Vorbildung (Schulabschluss), Berufsbezogene Regelungen
2.Freie Wahl der Ausbildungsstätte: vorhandene Ausbildungsplätze (z.B. numerus clausus)
3.Freie Berufswahl: vorhandene freie Stellen
4.Freie Wahl des Arbeitsplatzes: vorhandene freie Stellen
5.Freie Berufsausbildung: Nachfrage nach entsprechenden Leistungen
6. Verbot der Zwangsarbeit: Ausnahme bei Freiheitsentzug durch Gerichtbeschluss
Berufsfreiheit und Ausbildungsmarkt
Berufsfreiheit (Art.12 GG) --> Vertragsfreiheit (BGB)
Einschränkungen:
- Gesetzliche Vorgaben zum Ausbildungsvertrag (Inhalte + Form)
- Kündigungsschutzvorschriften, Jugendarbeitsschutz u.a.
- Gesetzliche Mindeststandards der Ausbildungsordnung
- Berufsschulpflicht
- Tairfverträge
- Verbot einschränkender Vereinbarungen
Berufsbildungsausschuss
- beschließt die von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung (z.B. Prüfungsordnung, Eignung der Ausbildungsstätte, Anrechnung von Vorbildung auf Ausbildungszeit)
- und muss in allen wichtigen Angelegenheiten unterrichtet und gehört werden
- bestehend aus: 6 Beauftragten der Arbeitgeber, 6 Beauftragten der Arbeitnehmer und 6 Lehrern an beruflichen Schulen mit beratender Stimme
Aufgaben der zuständigen Stellen: der Handwerks -, Industrie- & Handels -, Landwirtschafts-, Anwalts-, Ärztekammer u.a.
- Prüfung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder
- Durchführen von Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Eintragen, Ändern und Löschen von Ausbildungsverträgen
- Beraten von Betrieben und Auszubildenden/ Lehrlingen, z.B. Einrichtung von Ausbildungsplätzen, Streitigkeiten zwischen Betrieb und Auszubildenden, Berufswechsel von Auszubildenden
- Erlass von Rechtsvorschriften für die Durchführung der Ausbildung, z.B. Prüfungsordnungen, Ausbildungsvertrag und Berichtsheft, Anrechnung von Vorkenntnissen auf die Ausbildungszeit
Bestandteile einer Ausbildungsordnung
§ 25 (2) Berufsbildungsgesetz: Ausbildungsordnung
- Bezeichnung Ausbildungsberuf
- Ausbildungsdauer
- Ausbildungsberufsbild
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderungen
Verfahren zur Erarbeitung von Ausbildungsordnungen
1. Vorverfahren
- Antragsgespräch, Festlegung bildungspolitischer Eckwerte
- Stellungnahme Länderausschuss
- Projektbeschluss
2. Erarbeitung und Abstimmung
- gemeinsame Sitzungen (Entwicklung eines Entwurfs für eine Ausbildungsordnung bzw. Rahmenlehrplan)
- Abstimmung Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan
- Beschluss im Länderausschuss und im Hauptausschuss
3. Erlass
- Beschluss im Koordinierungsausschuss
- Erlass und Veröffentlichung durch Ministerium
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1810/1811
Gewerbefreiheit - Auflösung von Zunftzwang und Handwerkslehre
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
Wann gab es Bemühungen um die Rücknahme der Gewerbefreiheit?
1845
1849
1869
1881
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1897
2. Gewerberechtsnovelle = "Handwerkerschutzgesetz"; Handwerkskammern, Restauration Lehrlingswesen
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1908
Gewerberechtsnovelle: "kleiner" Befähigungsnachweis
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1909
DATSCH Anfänge industrieller Berufsausbildung, Werkschulbewegung
Entwicklung beruflicher Ausbildung
1911
Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen in Preußen ("Bestimmungen")
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1925
Deutsches Institut für Technische Arbeitsschulung (DINTA)
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1935
- staatliche Anerkennung der vom DATSCH entwickelten Ausbildungsberufe
- "Großer Befähigungsnachweis"
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1938
Gleichstellungen Industrieprüfungen und Handwerksprüfungen
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1939
Reichsistitut für Berufausbildung in Handel und Gewerbe
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1947/53
Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung (ABB)
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
1969
Berufsbildungsgesetz BBiG
Entwicklung betrieblicher Ausbildung
2005
Novellierung des BBiG
Industrielle Lehrlingsausbildung (ab ca. 1920)
Institutionelle Dimension:
- Einrichtung produktionsgetrennter Lehrwerkstätten
- Einrichtung von Werksschulen
- (DATSCH, DINTA, ABB)
Methodische Dimension:
- standardisierte Lehrgänge: Zerlegung ganzheitlicher Arbeitsvollzüge in Einzeloperationen (Feilen, Messen etc.) und systematischer Aufbau von Lernsequenzen
- Einsatz von Lehrmitteln
- psychotechnische Auswahlverfahren
- (DATSCH, DINTA, ABB)
Berufsordnunggspolitische Dimension:
- Ordnungsprinzipien industrieller Berufsausbildung:
- Entwicklung von Ordnungsmitteln (Verufsbild, Ausbildungsplan, Prüfungsanforderung
- Verfahren zur Abgrenzung, Systematisierung und Anerkennung von Facharbeiterberufen
- (DATSCH, DINTA, ABB)
Merkmale großbetrieblicher Ausbildung
- hoher Organisationsgrad
- systematisch
- produktionsgetrennte Ausbildungswerkstätten
- planvoll strukturierte Lehrgänge
- zusätzlicher Theorieunterricht
- professionelles Ausbildungspersonal
- Beachtung der Rechtsvorschriften
- Verschulungs- und Bürokratisierungstendenzen
Merkmale kleinbetrieblicher Ausbildung
- Einbindung in Produktionsprozess
- Abhängigkeit von Auftragslage
- oft eingeschränkte Vollständigkeit
- eher unsystematische Abläufe
- oft Routine- und Hilfsarbeiten
- wenig Abstimmung mit Berufsschulunterricht
- dezentrales Lernen
- Integration Arbeiten und Lernen
Kritik am dualen System
- Konjunkturabhängigkeit
- externe Kosten
- Kurzfristigkeit der Qualifikationsverwertung
- Wettbewerbsverzerrung
- Qualitätsunterschiede
- Ausbildungsabbrüche
- Abstimmungsprobleme, Betrieb und Berufsschule
- Reaktion auf technologische Veränderungen
Arbeitsmarktsegmentation
Ausgangspunkte des Theoriekonzepts:
- Arbeitsmarktungleichgewicht
- dauerhafte Existenz ungleicher Arbeitsmarktchancen
- dauerhafte Existenz ungleicher Beschäftigungschancen
Zentrale Begründungskategorien sind:
- die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte und Arbeitsplätze
- die Art der Bindung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Bildungssystem und Arbeitsmarkt
Bildungssystem --> Beruf --> Arbeitsmarkt
- berufsbezogene Zertifikate des Berufsbildungs-- und des Hochschulsystem liefern die Grundlage für die Herausbildung berufsfachlicher Teilarbeitsmärkte und definieren die betrieblichen Einsatzbedingungen und die Statusansprüche der Bildungsabsolventen
- die Standardisierung der Curricula, Prüfungen und Zertifikate spiegelt sich in der weitgehend standardisierten inhaltlichen Abgrenzung der Arbeitstätigkeiten und im Zuschnitt der betrieblichen Arbeitsorganisation
- die Stratifizierung des Bildungssystems, also die vertikale und horizontale Differenzierung der Bildungsgänge, begründet (u.a.) die individuellen Unterschiede der Arbeitsmarkzugänge und der Reichweite von Karrieren
- Die geschlechterspezifische Segmentation und Segregation des Arbeitsmarkts speigelt die dreigeteiltegeschlechtsspezifische Strukturierung des Berufsbildungssystems (duales System, "Übergangssystem", berufliche Vollzeitschulen)
Arbeitsmarktsegmente (Lutz und Sengenberger)
Unterscheidung von 3 Segmenten nach der Qualifikation
1. Markt für unspezifische Qualifikationen -> Jedermanns- Arbeitsmarkt
2. Markt für fachspezifische Qualifikationen -> berufsfachlicher Teilarbeitsmarkt
3. Markt für betriebsspezifische Qualifikationen -> betrieblicher Teilarbeitsmarkt
Teilarbeitsmärkte Kriterien/ Unterscheiden sich nach...
- Zugangsbedingungen
- Betriebsbindung
- Qualifikation
- Segregation
- Betriebstypen
- Arbeitskräftetypen
- Mobilität
- Aufstiegsmöglichkeiten
- Fluktuation
AM - Segmentation (4 - Felder - Matrix)
intern extern
primär Stammbelegschaften fachspezifisch Qualifizierte
sekundär Randbelegschaften Gerin Qualifizierte (Jedermanns-AM)
Erklärungsansätze geschlechtlicher Ungleichheit
Theoriekonzepte zur Erklärung der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Statistische Diskriminierung (z.B. Gottschall)
- Vertikale Segregation - horizontale Segregation (z.B. Wetterer)
- Frauen als Problemgruppe des Arbeitsmarktes ( Offe/Hinrichs)
- Integration durch Segregation (Willms et al.)
- Besonderheit des weiblichen Arbeitsvermögens (Beck-Gernsheim)
- Doppelte Vergesellschaftung (Becker-Schmidt)
- Geschlecht als soziale Konstruktion (Gottschall, Wetterer)
- Doing Gender (Gottschall, Wetterer)
Erklärungsansätze geschlechtlicher Ungleichheit
Statistische Diskriminierung
Ausschließungsprozess aufgrund eines vermuteten geschlechtsspezifischen Gruppenverhaltens: Ein gruppenspezifisches Merkmal oder Verhalten dient als Hilfskriterium, um Vorhersagen über etwas zu "ermöglichen".
Informationsdefizit: Arbeitgeber kennt die für ihn relevanten Eigenschaften einer Bewerberin nicht.
Unterstellung (Vermutung): Frauen sind doppelt belastet (Haushalt, Kinder und Beruf), haben daher eigentlich keine Zeit für einen Vollzeitarbeitsplatz.
Erklärungsansätze geschlechtlicher Ungleichheiten
Geschlechtspezifische Arbeitsmarktteilung (Segregation)
Horizontale Segregation verweist auf die Trennung in Frauen- und Männerberufe.
Vertikale Segregation bezeichnet die unterschiedlichen Aufstiegschancen von Frauen und Männern.
Frauenarbeitsplätze sind überwiegend gekennzeichnet durch
- lange Qualifizierungszeiten mit (anschließend) niedrigem Verdienst,
- geringe Aufstiegsmöglichkeiten, hohes Arbeitsplatzrisiko
- geringe Zukunftsperspektiven, Teilzeitarbeitsverhältnisse