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Postbearbeitung

Postein- und -ausgang

Postein- und -ausgang


Kartei Details

Karten 23
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2014 / 23.05.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Postempfang

Post kann ins Unternehmen gelangen via
- Zustellung durch Postzusteller
- Abholung aus dem Postfach
- Zustellung durch privaten Dienstleister
- zentraler Eingang in Form von E-Mails und Faxen

Aussortieren

Nicht geöffnet werden dürfen:
- Privatpost
- Post für die Geschäftsleitung
- Post für die Personalabteilung
- Post für den Betriebsrat
Geschäftsbriefe dürfen geöffnet werden. Fehlgeleitete Sendungen werden an die Post zurückgegeben.

Öffnen

Geöffnet werden kann die Post mithilfe eines Brieföffners per Hand oder einem elektrischen Brieföffner. Mithilfe einer Scannerstation besteht die Möglichkeit Briefe digital zu erfassen und schneller weiterzuleiten.

Kontrollieren

Nach dem Öffnen muss überprüft werden, ob
- der Briefumschlag vollständig entleert wurde (auch durch eine Leerkontrollanlage möglich)
- alle im Brief erwähnten Anlagen vorhanden sind (bei fehlenden Anmerkung)
- der Posteingangsstempel versehen
- Zusammenheftung, damit Brief und Anlagen zusammen bleiben

Eingangsstempel

Gründe für das Abstempeln der Eingangspost:
- Nachweis des Eingangs bei z.B. Fristen
- Kontrolle der innerbetrieblichen Durchlaufzeit
- späterer Vergleich von Ausfertigungsdatum des Briefes und Datum des Poststempels
Der Eingangsstempel kann enthalten:
- Firmenname
- Datum und Uhrzeit des Eingangs
- Felder für Bearbeitungsvermerke
Sendungen die nicht mit einem Eingangsstempel versehen werden dürfen:
Da sie nicht in ihrer Darstellung verändert werden dürfen.
- Zeugnisse
- Urkunden
- Schecks
- Kaufverträge
 

Verteilen

Die vorbereitete Post muss anschließend an die verschiedenen Abteilungen verteilt werden:
- jede Abteilung holt ihre Post selbst ab
- automatische Verteilung mit Büroförderanlagen (Rohrpost- und Schienenförderanlagen)
- ein Botendienst

Postausgang

Man unterscheidet Tagespost und Massenpost (Briefe mit gleichem Inhalt zu Werbezwecken, Kataloge etc.).

Adressieren

- Postleitzahlen sind immer fünfstellig und bleiben ungegliedert
- Postfachnummern werden zweistellig gegliedert von rechts nach links
- Ausland: Bestimmungsland in der letzten Zeile der Anschrift in Großbuchstaben
- 3 Zeilen Zusatz- und Vermerkzone und 6 Zeilen Anschriftzone