Politik, KfB, Sommer 2014
Alle politischen Themen die für die Abschlussprüfung 2014 der KfB´s wichtig sind
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Kartei Details
Karten | 46 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 17.04.2014 / 20.06.2025 |
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Was versteht man unter Tarifautonomie?
In einem Tarifkonflikt legen die organisierten Arbeitnehmer in den Betrieben nach dem Aufruf der zuständigen Gewerkschaft für eine Stunde die Arbeit nieder.
Wie nennt man die Arbeitskampfmaßnahme?
Die Arbeitnehmer einer Abteilung eines Betriebs treten in einen "Streik", der von der Gewekschaft nicht unterstützt wird.
Welche Maßnahme des Arbeitgebers ist rechtlich zulässig?
Welche Vereinbarung wäre in einem Tarifvertrag nicht zulässig?
Sozialstaat Deutschland
Art 20 Absatz 1: Grundgesetzbuch
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Sozialpolitik im Überblick
Arbeitsrecht; Tarifrecht, Betriebsverfassungsgesetz
- Kündigungsschutz
- Jugendarbeitsschutz
Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld
- Hilfe beim Lebensunterhalt
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
Sozialversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Transferzahlungen (bsp. Kindergeld), Steuerleichterung
- Kindergeld
- Wohngeld
- Ausbildungsförderung
- Erziehungsgeld
Soziale Dienste
- Behindertenhilfe
- Wohngeld
- Jugendhilfe
Staatseinnahmen
Ordentliche Staatseinnahmen
Die ordentlichen Staatseinnahmen sind regelmäßig wiederkehrende Einnahmen aus Ausgaben und öffentlichen Erwerbseinkünften (z.B Gewinne aus staatlichen Betrieben)
Die Abgaben setzten sich auch Steuen, Gebühren und Beiträgen zusammen
Steuern sind zwangsweise zu zahlende Abgaben, denen keine unmittelbare Gegenleistung des Staats gegenübersteht.
Gebühren sind Abgaben für öffentliche Dienstleistungen (z.B Gebühren zum Erlass eines Mahnbescheids)
Beiträge sind Abgaben mit Kostenzuschlagscharakter. Beiträge werden vor allem von Gemeinden erhoben und dienen der Deckung der Kosten und Leistungen, die sowohl im Interesse des Einzelnen als auch im Interesse des Einzelnen als auch im Interesse der Gesamtheit liegen. (auch Anliegerkosten genannt)
Im Grundgesetz der Bundesrepublick ist genau geregelt, wie die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden.
Zum einen gibt es die so genannten Gemeinschaftssteuern. Diese fließen zunächst in einen gemeinsamen Topf. Vom Umfang her umfallsen diese Gemeinschaftssteuern ungefähr zwei Drittel (2/3) der Gesamtsteuereinnahmen - sie sind die wichtigsten Säulen zur Finanzierung des Staates. Zu ihnen zählen unter anderem die Einkommen- und Umsatzsteuern. Danach werden die Einnahmen aus diesem gemeinsamen Topf nach einem gestzlich festgeschriebenen Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.
Zum anderen stehen bestimmte Steuern ausschließlich dem Bund den Ländern und den Gemeinden zu.
Steuergrundsätze
Steuergrundsätze
Das Steuerwesen ist ein eiheitliches Rechtswesen mit umfangreichen Gesetzen, eigener Verwaltung und eigener Gerichtsbarkeit. Steuergrundsätze dienen der Vereinheitlichung des Steuerwesens. Sie sollen zugleich Steuergerechtigkeit schaffen.
Grundsätze der Besteuerung
Grundsatz der Steuerdeckung:
- Der Staat soll nicht mehr oder weniger Steuern einnehmen, als er benötigt.
Grundsatz der Steuerverwaltung
- Die Erhebungskosten sollen so gering wie möglich sein.
- Die Steuer muss einfach und jedem verständlich sein.
- Die Abwicklung soll ohne Reibungen erfolgen
Grundsätze der Steuerbemessung
Leistungsfähigkeit:
- Der Bürger soll entsprechend seinem Einkommensverhältnissen und Vermögenswerten besteuert werden.
- Er soll die Steuer ohne wirtschaftliche Gefährdung tragen können.
Steuergerechtigkeit:
- Die Steuer soll alle Steuerzahler in gleichem Verhältnis treffen
- Die Belastung der Steuerpflichten soll im Vergleich übereinstimmen.
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DIe direkten Steuern entsprechen diesen Grundsätzen am ehesten:
- Bezieher höherer Einkommen sind leistungsfähiger als Bezieher niedriger Einkommen. Sie müssen deshalb eine höhere Einkommensteuer in Kauf nehmen.
- Wer höhere soziale Lasten trägt (z.B Familie), zahlt bei gleichem Einkommen weniger Einkommenssteuern.
Die indirekten Steuern,
vor allem die Verbrauchersteuern und die Umst sind aus sozialer Sicht relativ ungerecht. Jeder Verbraucher trifft der gleiche Steuersatz. Ärmere Verbraucher müssen den größten Teil ihres Einkommens für den Verbrauch aufwenden.
Die Besteuerung des Einkommens
Jeder, der Einnahmen aus den folgenden sieben Einkunftsarten bezieht, ist einkommenssteuerpflichtig:
Einkünfte aus:
- Land und Forstwirtschaft
- Weinbauern, Gärtnereien, Forstbetriebe
- Gewerbebetrieb
- Handwerks-, Handels-, und Industriebetriebe
- selbständige Arbeit
- Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten
- nichtselbständige Arbeit
- Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütung
- Kapitalvermögen
- Zinsen, Dividenden
- Vermietung und Verpachtung
- Mieteinnahmen, Pachteinnahmen
- sonstige Einkünfte
- Rentenbezüge, Spekulationsgewinne
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Wie wird Lohnsteuer erhoben?
Besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer bei Arbeitnehmerns. Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Wie wird die Einkommensteuer entrichtet?
Muss vom Steuerpflichtigen selbst an das Finanzamt abgeführt werden. Einkommenssteuerpflichtige müssen spätestens am 31.05 für das abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Lohnsteuerkarte
- ersetzt 2013 durch die elektrische Lohnsteuerkarte-
--> Musste früher nach Beendigung eines Arbeitverhältnisses an den AN zurückgegeben werden
Welche wichtigen Angaben entnimmt der AG der Lohnsteuerkarte?
- Steuerklasse
- Anzahl der Kinderfreibeträge
- Konfession
Die wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie ermöglicht die Vorteile der freien Marktwirtschaft, verhindert jedoch deren Nachteile.
- Der Staat greift zugunsten des Gemeinwohls (zugunsten wirtschaftlich Schwacher) in die Spaten Landwirtschaft, Banken, Haushalte, Verkehr, Handel, und Industrie ein.
Gemeinsame Merkmale der freien und der sozialem Marktwirtschaft:
- Angebot und Nachfrage regeln den Wirtschaftsablauf
- Produktionsgüter sind Privateigentum
Staatliche Eingrife in den Wirtschaftskreislauf
Sozialpolitik z.B Sozialversicherungen
- Ziel: Unterstützung Bedürftiger
Konjunkturpolitik z.B öffentliche Ausgaben
- Ziel: Beeinflussung der Konjunktur
Strukturpolitik z.B Subventionen
- Ziel: Unterstützung schwacher Gebiete und Wirtschaftszweige
Einkommenspolitik z.B Steuerprogression
- Ziel: gerechte Verteilung von Vermögen
Öffentliche Unternehmen z.B Verkehrsbetriebe
- Ziel: Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung
Wettbewerbspolitik z.B Kartellgesetze
- Ziel: Sicherung des Wettbewerbs
----------> Grundgedanke: Die wirtschaftlich Schwachen sollen geschützt werden.
Die Sozialversicherungen
Durch die Berufstätigkeit wird ein Arbeitnehmer automatisch von den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung geschützt. Dazu gehören:
- Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung -
Sozialversicherung und Enstehungsjahr
- Krankenversicherung ( 1883 )
- Unfallversicherung ( 1884 )
- Rentenversicherung ( 1889 )
- Arbeitslosenversicherung ( 1927 )
- Pflegeversicherung ( 1995 )
Die Sozialversicherung
- Um die Arbeitnehmer vor wirtschaftlicher Not zu schützen ist die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung Pflicht für alle Arbeitnehmer.
- Ausnahmeregelungen gelten für Selbständige, Beamte, Arbeitnehmer ab best Einkommen
Arten, Zweck und Träger
Krankenversicherung:
Zweck: Schutz des Arbeitnehmers und seiner Familie bei Krankheit
Träger: Krankenkassen
Unfallversicherung:
Zweck: Unfallverhütung sowie Schutz bei Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten
Träger: Berufsgenossenschaft
Rechtenversicherung:
Zweck: Soziale Sicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Träger: Deutsche Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung:
Zweck: Finanzielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit
Träger: (BA) Bundesagentur für Arbeit
Pflegeversicherung:
Zweck: Soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit
Träger: Krankenkassen
Die Sozialversicherungen
- Beitragszahlung, Beitragshöhe, Leistungen -
Krankenversicherung:
Beitagszahlung:
- 50 % Arbeitgeber
- 50 % Arbeitnehmer
Beitragshöhe:
- 15,5 % des Bruttoverdienstes
- Der Beitragssatz enthält 0,9 % Sonderbeitrag der Arbeitnehmer ( Stand 1.1.2011)
Leistungen:
- ärztliche Behandlungen
- Krankheitsaufenthalt
- Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Medikamente
Unfallversicherung
Beitagszahlung:
- 100 % Arbeitgeber
Beitragshöhe:
- Arbeitgeber zahlen unterschiedliche Beiträge
- --> Branchenabhängig
Leistungen:
- Heilbehandlung
- Renten
- Verletztengeld
- Sterbegeld
- Unfallverhütung
Rentenversicherung:
Beitagszahlung:
- 50 % Arbeitnehmer
- 50 % Arbeitgeber
Beitragshöhe:
- 19,9 % des Bruttoverdienstes
Leistungen:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Rehabilitatsionsmaßnahmen
Arbeitslosenversicherung
Beitagszahlung:
- 50 % AG
- 50% AN
Beitragshöhe:
- 3% des Bruttoverdienst
Leistungen:
- Arbeitslosengeld
- Ausbildungsbeihilfen
- Berufsberatung
- Arbeitsvermittlung
Pflegeversicherung:
Beitagszahlung:
- 50 % AG
- 50 % AN
Beitragshöhe:
- 1,95 % des Bruttoverdienstes
- Kinderlose AN zusätzlich 0,25 %
Leistungen:
- bis 1510 € für die häusliche oder stationäre Pflege
Welche Versicherung ist betroffen?
- Hauterkrankung einer Friseurin, verursacht durch Chemikalien am Arbeitsplatz -
Welche Versicherung ist betroffen?
- Krankengeld einer Angestellten -
Welche Versicherung ist betroffen?
- Arbeitslosengeld eines Arbeiters -
Welche Versicherung ist betroffen?
- Altersruhegeld für einen 68- Jährigen -
Arten von Tarifverträgen:
1. Lohn- (Gehalts-) Tarifvertrag:
Inhalt: die Höhe der Entlohnung
Laufzeit: ca. 1 Jahr
2. Mantel- (Rahmen-) tarifvertrag
Inhalt: Arbeitsbedingungen, wie Pausen, Mehrarbeit, Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld, Kündigung
Laufzeit: 3-5 Jahre
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Diese Einteilung wurde vorgenommen, damit bei der jährlichen Lohnerhöhung die Inhalte des Mantelvertrags, die unverändert bleiben, nicht neu verhandelt und beschlossen werden müssen
Fragen zum Tarifvertrag
- Der Arbeitgeber hat einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der Arbeitnehmer ist Mitglied einer Gewerkschaft -
Fragen zum Tarifvertrag
- Der Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes, der Arbeitnehmer gehört keiner Gewerkschaft an -
Fragen zum Tarifvertrag
-Der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft, der Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes -
Fragen zum Tarifvertrag
- Weder Arbeitgeber, noch Arbeitnehmer sind "organisiert".
Fragen zum Tarifvertrag
- Der Arbeitnehmer ist in der Gewerkschaft, der Arbeitgeber jedoch kein MItglied im Arbeitgeberverband -
Wichtige Begriffe aus dem Tarifvertragsrecht
Tarifautonomie:
Die Tarifvertragspartner sind unabhängig vom Staat und haben das Recht, selbständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Der Staat besitzt kein Eingriffsrecht.
Allgemeinverbindlichkeit:
Auf Antrag der Tarifpartein kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Er bindet dann auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die nicht "organisiert" sind.
Unabhängigkeit des Tarifvertrags:
Die Regelungen des Tarifvertrags sind Mindestleistungen, die im Einzelarbeitsvertrag nicht unterschritten werden dürfen (auch wenn der Arbeitnehmer sich z.B schriftlich mit geringerem LOhn oder weniger Urlaub einverstanden erklärt). Verbesserungen für den Arbeitnehmer sind zulässig.
Friedenspflicht:
Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streik/ Aussperrung) stattfinden.
Sozialpartner:
Arbeitgeberverbände + Gewerkschaften
Gewerkschaften sind interessiert an:
- mehr Lohn
- mehr Urlaub
- kürzere Arbeitszeit
Arbeitgeberverbände sind interessiert an:
- möglichst niedriger Löhne
- möglichst wenig Urlaub
- möglichst lange Arbeitszeit
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Merke: Tarifverhandlungen sind KOMPROMISSE
Arbeitskampf
- Streikarten -
Schwerpunktstreik:
Es werden nur die wichtigsten Betriebe eines Wirtschaftszweigs bestreikt.
Totaler Streik (Fläschenstreik):
Alle Betriebe eines Wirtschaftszweigs werden bestreikt.
Generalstreik:
Die ganze Wirtschaft wird bestreikt.
Warnstreik:
Die Arbeit wird für kurze Zeit unterbrochen, um die Streikbereitschafts zu zeigen.
Wilder Streik:
Streik ohne Urabstimmung und ohne Genehmigung der Gewerkschaft.
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