Personalassistent
Prüfungsvorbereitung zum Personalassistent HRSE
Prüfungsvorbereitung zum Personalassistent HRSE
Kartei Details
Karten | 91 |
---|---|
Lernende | 46 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 06.11.2016 / 09.12.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/personalassistent4
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/personalassistent4/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Basisabzüge
AHV/IV/EO: Massgebendes Einkommen
ALV I: bis Jahreslohn 148'200.- (12'350.-)
ALV II: ab Jahreslohn 148'200.- (12'350.-)
Pensionskasse: maximal versicherter Lohn: 59'925.- (84'600.- ./. 24'675.-)
BU/NBU: bis Jahreslohn 148'200.-
Lohnnachgenuss
Bei Tod des AN endet das Arbeitsverhältnis sofort. Die bestehenden Forderungen werden fällig und fallen an die Erben.
Lohnnachgenuss ab Todestag noch einen Monat. Bei mehr als fünf Dienstjahren für zwei Monatslöhne. Nur wenn bezugsberechtigte Personen im Spiel sind.
Lohnnachgenuss ist nicht sozialleistungspflichtig.
Pensionskasse (BVG)
Max. Lohn: 84'600.-
max. versicherter Lohn: 59'925.- (84'600 ./. 25'675)
Koordinationsabzug: 24'675.-
Eintrittsschwelle BVG: 21'150.-
mind. vers. Lohn: 3'525.-
versicherte ab dem 01. Jan nach dem 17 Geburi für Risiko IV und Tod
ab dem 01. Jan nach dem 24. Geburi für die gesamte Altersvorsorge
Kriterien Arbeitszeugnis
- wahr
- klar
- wohlwollend
- individuell
- vollständig
Darf nicht im beruflichen Fortkommen hindern
Bestimmungen im OR
- dispositive (abänderlich)
- relativ zwingend (nur zugunsten abänderlich) - OR 362
- absolut zwingend (nicht abänderlich) - OR 361
Merkmale eines Arbeitsvertrags (OR 319)
- Arbeitsleistung
- Im Dienste des Arbeitgebers
- für bestimmte / unbestimmte zeit
- Lohn
Voaussetzungen für einen Arbeitsvertrag
- einigung der Parteien
- Handlungsfähigkeit
- Einhalten von Formvorschriften
- Zulässiger Inhalt