Personalassistent
Prüfungsvorbereitung zum Personalassistent HRSE
Prüfungsvorbereitung zum Personalassistent HRSE
Kartei Details
Karten | 91 |
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Lernende | 49 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 06.11.2016 / 02.01.2025 |
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Wirtschaftssektoren
Primärer-Sektor: z.B: Urproduktion, Landwirtschaft, Kohleförderung, Ölförderung, Fischerei
Sekundärer-Sektor: z.B: Güterverteilung, Industrie, Handwerk, Energiewirtschaft, Chemie
Tertiärer-Sektor: z.B: Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe, Banken, Tourismus
Welche Dokumente werden bei einem Austritt dem MA zurückgegeben, welche aufbewahrt?
Aufbewahren:
- Lohnabrechnungen
- Arbeitszeugnisse
- Zeitrkontrollen/Absenzen
- Arztzeugnisse
- Leistungsbeurteilungen
Zurückgeben:
- Bewerbungsunterlagen (CV, Zeugnisse, etc.)
- Fotografien
Was heist AuG und was regelt es?
AuG = Ausländergesetz
Es regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und den Familiennachzug von Ausländern in der Schweiz sowie die Förderung ihrer Integration
Was heisst VZAE und was regelt es?
VZAE = Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Sie regelt auf der Basis des AuG die Details
Was heisst VEP und was regelt sie?
VEP = Verordnung üer die Einführung des freien Personenverkehrs und
Sie regelt die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs und gilt für die Staatsangehörigen der EU- und EFTA-Staaten
Was muss man bei der Anstellung eines Drittstaatabgehörigen beachtet werden?
- Inländervorrang
- Kontingetierung
- Kontrolle der Lohn- und Anstellungsbedingungen
- nachweis einer "bedarfsgerechten Wohnung"
Welche offizielle Stelle ist für die Anwendug des Datenschutzgesetzes in der Schweiz verantwortlich?
Die Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
Womit beschäftigt sich das HRM
Die Personellen Ressourcen optimal nutzen, weil das Personal zugelich ein entscheidender Erfolgs- und Kostenfaktor ist. Veränderungsprozesse im unternehmen unterstützen. Verfolgen der wirtschaftlichen und sozialen Ziele.
Was sind die Hauptaufgaben des HRM?
Personal gewinnen: Personalplanung, Personalsuche, Personalauswahl, Personalführung
Personal erhalten: Lohn- und Sozialleistungen, Arbeitszeitmodelle, Mitwirkungsrecht
Personal fördern: Personalbeurteilung, Personalentwicklung
Personal verabschieden: Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Personalaustritt
Welche Zwecke erfüllt das HRM?
Als Dienstkleister die Drehscheibenfunktion wahrnehmen: Informationen und Instrumente vernetzt und vorausdenkend einsetzen in den Bereichen:
- Planung
- Suche und Auswahl
- Einsatz und Führung
- Entlohnung
- Entwicklung
- Freisetzung
um die Unternehmensziele erreichen zu können
Kommunikationsinstrumente HRM
- Organisationshandbuch
- Führungshandbuch
- Personalhandbuch
- Mitarbeiterhandbuch
Suche und Auswahl von MA
- Bedarfsmeldung duch die Linie
- Werbung (intern/extern)
- Selektion/Auswahl
- Anstellung
- Einführung
- Conrtolling
Drei Arten der Bildung
- Berufliche Grundbildung
- Weiterbildung
- Umschulung
Arten der Freisetzung
- Einigung = Aufhebungsvertrag
- Pensionierung
- Invalidität
- Todesfall des AN
- befristete Einsätze
- keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Änderungskündigung = neuer Vetrag
Bestandteile des Lohnes
- Grundlohn
- Erfahrung / Dienstalter
- Leistungsanteil
- Zulagen
- Sozialanteil
- Ausserordentlicher Anteil
Basisabzüge
AHV/IV/EO: Massgebendes Einkommen
ALV I: bis Jahreslohn 148'200.- (12'350.-)
ALV II: ab Jahreslohn 148'200.- (12'350.-)
Pensionskasse: maximal versicherter Lohn: 59'925.- (84'600.- ./. 24'675.-)
BU/NBU: bis Jahreslohn 148'200.-
Lohnnachgenuss
Bei Tod des AN endet das Arbeitsverhältnis sofort. Die bestehenden Forderungen werden fällig und fallen an die Erben.
Lohnnachgenuss ab Todestag noch einen Monat. Bei mehr als fünf Dienstjahren für zwei Monatslöhne. Nur wenn bezugsberechtigte Personen im Spiel sind.
Lohnnachgenuss ist nicht sozialleistungspflichtig.
Pensionskasse (BVG)
Max. Lohn: 84'600.-
max. versicherter Lohn: 59'925.- (84'600 ./. 25'675)
Koordinationsabzug: 24'675.-
Eintrittsschwelle BVG: 21'150.-
mind. vers. Lohn: 3'525.-
versicherte ab dem 01. Jan nach dem 17 Geburi für Risiko IV und Tod
ab dem 01. Jan nach dem 24. Geburi für die gesamte Altersvorsorge
Kriterien Arbeitszeugnis
- wahr
- klar
- wohlwollend
- individuell
- vollständig
Darf nicht im beruflichen Fortkommen hindern
Bestimmungen im OR
- dispositive (abänderlich)
- relativ zwingend (nur zugunsten abänderlich) - OR 362
- absolut zwingend (nicht abänderlich) - OR 361
Merkmale eines Arbeitsvertrags (OR 319)
- Arbeitsleistung
- Im Dienste des Arbeitgebers
- für bestimmte / unbestimmte zeit
- Lohn
Voaussetzungen für einen Arbeitsvertrag
- einigung der Parteien
- Handlungsfähigkeit
- Einhalten von Formvorschriften
- Zulässiger Inhalt
Pflichten des Arbeitsnehmers - Treuepflichten
Hauptpflicht:
- Arbeitsleistung
Nebenpflichten:
- Überstunden
- Schwarzarbeit
- Geheimhaltungspflicht
- Rechenschafts-/Herausgabepflicht
- Weisungsbefolgungspflicht
Pflichten des Arbeitgebers - Fürsorgepflicht
Hauptpflicht:
- Lohnzahlung
Nebenpflichten:
- Schutz der Persönlichkeit
- Freizeit
- Ferien
- Mutterschaftsurlaub
- Arbeitszeugnis
- Informationspflicht
Lohnfortzahlungspflicht (OR 324a)
- Vor allem bei Krankheit und Schwangerschaft
- gem. OR im 1 Dienstjahr mindestens 3 Wochen
- Danach gem. BE, BS, ZH Skala
- Gem. OR 80% des Lohns
- während dem Dienstjahr kumuliert
- Lehrjahre zählen auch zu den Dienstjahren
- Bei Kurzeinsätzen < 3 Monate keine Pflicht
- Krankentaggeldversicherung möglich
Lohnfortzahlung bei Unfall
- wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet ist BU und NBU versichert (obligatorisch)
- bei weniger als 8 Stunden pro Woche Arbeitsleistung nur BU versichert
- Basis = 148'200.- Jahreslohn
- Leistungen sind nicht sozialleistungspflichtig
- Leistung: 80% des Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall
- Vorher bezahlt der AG mindestens 80% des Lohns
Kündigunsgfristen
Probezeit - 7 Tage - kein Kündigungstermin
< 1 Dienstjahr - 1 Monat - auf Ende des Monats
> 1 Dienstjahr - 2 Monate - auf Ende des Monats
10 Dienstjahre - 3 Monate - auf Ende des Monats
Missbräuchliche Kündigung
- Führen zur Auflösung des AV
- können aber eingeklagt werden (OR 336b)
- Kündigungen zur Unzeit - nach Ablauf der Probezeit - sind nichtig
- Kündigungen vor Sperrfrist - verlängert die Kündigungsfrist
- Gelten nur, wenn der AG gekündigt hat
- Gelten nicht bei Arbeitsleistung < 3 Monate (Probezeit, befristete Einsätze)
Konkurrenzverbot
- gilt nur in schriftlicher Form
- kann nur mit Arbeitnehmer vereinbart werdem, die Einblick in den Kundenkreis oder Geschäftsgeheimnis haben und dadruch den AG schädigen könnten
- Es muss örtlich, zeitlich und inhaltlich angemessen beschränkt sein
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