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PDLKursDD

Krusbpa2014/15

Krusbpa2014/15


Kartei Details

Karten 68
Lernende 124
Sprache Deutsch
Kategorie Pflege
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 04.01.2015 / 09.05.2021
Lizenzierung Keine Angabe    (BDK)
Weblink
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Nennen Sie drei Personen (von 11 / in Ihrer Funktionsbeschreibung) die möglicherweise bei Pflegefehlern haften können!

Leitung der Pflegedienstes

Pflegefachkraft,

Pflegebedürftiger selbst,

PDL,

Angehörige,

MDK,

Pflegehilfskraft,

verantortliche Pfglegefachkraft,

Arzt,

Heimaufsicht,

Betreuer

  1. Welche Rechtsfolgen kennt das Zivilrecht?

Schadensersatz,

Scmerzensgeld

Welche Arten von Straftaten gibt es?

 Vorsatzliche und Fahrlääsige Strataten

  1. Welchen Straftatbestand kann eine Fixierung erfüllen?

  Freiheitsberaubung, Nötigung

  1. Wann handelt eine Pflegekraft fahrlässig?

 AW: Wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und fähig ist; und deshalb nicht erkennt, dass er eine Straftat verwirklichen kann oder, obwohl er dies für möglich hält darauf vertraut, dass nichts geschehen werde.

  1. Wer trägt bei groben Pflegefehlern die Beweislast im Zivilprozess?

 Grundsätzlich der Kläger. Esei denn, es handelt sich um grobe Pflegefehler. Dann muss die Pflegeeinrichtung beweisen, dass sie den Fehler nicht verursacht hat.

  1. Nennen Sie zwei Beispiele für grobe Pflegefehler!

AW: Falsches Einsetzen des Gebisses, Verbrennungen, Kontrakturen, Lungenentzündung durch schlechte Lagerung, Fixierung und Folgen, Spitzfuß, Mangelnde Sterilisation der Katheterutensilien, Arzt wird nicht im Notfall gerufen, Keine Dekubitusprophylaxe

  1. Gilt die Beweislastumkehr auch im Strafprozess?

 Nein