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Patentrecht

Mögliche Klausurfragen

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Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 29.12.2013 / 30.07.2019
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Welche dem Patentrecht verwandten oder benachbarten Rechtsgebiete kennen Sie?

Gebrauchsmusterrecht, Lizenzrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht.

Welche gewerblichen Schutzrechte kennen Sie?

Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Sortenschutz, Halbleiterschutz, typografische Schriftzeichen

Welche Schutzrechtsanmeldungen sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen?

Patentanmeldungen, Gebrauchsmuster-Anmeldungen, Geschmacksmuster-Anmeldungen, Markenanmeldungen

Patente und Gebrauchsmuster sind Schutzrechte für technische Erfindungen. Was kann durch Geschmacksmuster und Marken geschützt werden?

Geschmacksmuster dienen dem Schutz ästhetischer Gestaltungen, beispielsweise ein neues Design eines an sich bekannten Gegenstandes oder ein neues Flächenmuster. Eine Marke dient dem Schutz eines Zeichens als Herkunftshinweis, beispielsweise ein Schriftzug

Ein Geschmacksmuster dient dem Schutz einer neuen Form bzw. eines neuen Designs. Was kann demgegenüber durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden?

Ein Gebrauchsmuster richtet sich ebenso wie ein Patent auf den Schutz einer technischen Erfindung. Voraussetzung für einen wirksamen Schutz sind Neuheit und erfinderischer Schritt.

Welche Schutzmöglichkeiten bestehen für eine reine Computer-Software?

Die Software ist durch das Urheberrecht geschützt und vom Patentschutz ausdrücklich ausgenommen. Software in Verbindung mit Hardware kann aber patentfähig sein. 7. Ist

Ist das Urheberrecht ein gewerbliches Schutzrecht? Wie oder wann entsteht das Urheberrecht?

Nein; das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung eines schutzfähigen Werkes und nicht in Verbindung mit einer Schutzrechtsanmeldung.

Welche Handlung ist anfangs für jedes gewerbliche Schutzrecht erforderlich um dieses irgendwann einmal geltend machen zu können?

Eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde.