Schulrecht
Vorbereitung fürs 2. Staatsexamen
Vorbereitung fürs 2. Staatsexamen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 74 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 11.01.2014 / 31.10.2020 |
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Aufgaben der SMV
- Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
- Übernahme von Ordnungsaufgaben
- Wahrnehmung schulischer Interessen
- Mithilfe bei Lösung von Konfliktfällen
Rechte der SMV
- Informationsrecht
- Anhörungs- und Vorschlagsrecht
- Vermittlungsrecht
- Beschwerderecht
- Gestaltung von Kursen, Schulveranstaltungen und Anregungen für den Unterricht
- Mitaufstellen der Schulordnung, Sitz im Schulforum
Klassensprecherwahl
Innerhalb 4 Wochen
schriftlich und geheim
Wahlleiter ist Klassleitung
Schülersprecherwahl
innerhalb 2 Wochen nach Klassleiterwahl
3 Stück aus unterschiedl Klassen und 2 Jahrgangsstufen
bilden Schülerausschuß
Schülersprecherversammlung
i.d.R. einmal im Jahr mit den Vertrauenslehrern unter Aufsicht des MB
Verbindungslehrer
mindestens die Hälfte des Regelstundenmaßes unbefristet angestellt
gewählt von Klassensprechern und Stellvertretern
Vorrückungsfächer
alle Pflicht und Wahlfächer außer
- Kunst
- Musik
- Werken
- textiles Gestalten
- Sport
Sonderregel Vorrücken Aussiedlerschüler
In den ersten zwei Schuljahren (wenn von 5 bis 9) ist Deutsch kein Vorrückungsfach
Vorrücken bei Austritt später als 2 Monate vor Schluss
Klassenkonferenz
- stellt Noten fest
- entscheidet, ob Vorrücken möglich gewesen wäre
Wenn kein Vorrückentscheid, dann keine Zulassung zur Aufnahmeprüfung in die nächste Jahrgangsstufe
Nachprüfung Bedingungen
- bei 6 oder 2 mal 5 und keine weitere schlechter als 4
- von 7. bis 9. Klasse
- wenn Eltern Antrag 3 Werktage nach Zeugnis stellen
- ohne Note 6 in Deutsch
- ohne Wiederholung in dem Jahr
Nachprüfung
- schriftlich
- innerhalb der letzten Tage der Sommerferien
- Umfang einer Schulaufgabe
- Stoffgebiet: Ganzes Jahr.
- Tritt mit Kommentar an Stelle der Jahresfortgangsnote
Vorrücken auf Probe Bedingungen
- Klasse 5 bis 9
- eine 6 oder zwei 5
- nicht schlechter als 5 in Deutsch, Mathe, Englisch und Profilfach
- bei erstmaligem nicht Erreichen des Klassenzielen
- mit Einverständnis der Eltern
- wenn Lehrerkonferenz glaubt, der schaffts
oder
- wenn nicht eigenes Verschulden für nicht-erreichen verantwortlich war.
Dauer des Vorrückens auf Probe
- RSO: 15. Dezember
- BayEUG Zwischenzeugnis
- kann um 2 Monate verlängert werden
- entscheidet Schulleiter aufgrund von Empfehlung der Klassenkonferenz
- Rückverwiesene gelten nicht als Wiederholer
Wiederholen nicht zulässig, wenn
Art. 53 (3) BayEUG
- selbe Jahrgangsstufe schon mal wiederholt
- nach Wiederholung auch nachfolgende wiederholen müssen
- innerhalb 5-7 zweimal nicht vorrücken dürfen
- Höchstausbildungsdauer von 8 Jahren überschritten wird
kann von Lehrerkonferenz aufgehoben werden, wenn Ursache nicht mangelnde Eignung und ohne Schuld des Schülers
wird im Jahreszeugnis vermerkt
freiwilliges Wiederholen
- bis spätestens Zwischenzeugnis
- bei "Nichtbestehen" anstelle Jahreszeugnis bestätigung und darf trotzdem vorrücken
schriftliche Abschlussprüfungen WPG I
- Deutsch
- Englisch
- Mathe I
- Physik
schriftliche Abschlussprüfungen WPG II
- Deutsch
- Englisch
- Mathe II
- BWR/Rechnungswesen
schriftliche Abschlussprüfung WPG III
- Deutsch
- Englisch
- Mathe II
- Französisch/Kunst/Werken/Haushalt & Ernährung/Sozialwesen
praktische Abschlussprüfungen
- Kunst
- Werken
- Haushalt und Ernährung
Prüfungsausschuss der Abschlussprüfung
Alle 10. Klasslehrer
Vorsitz: Schulleiter
Weitere Lehrkräfte möglich.
Prüfungsausschuss Abschlussprüfung
Aufgaben des Ausschussvorsitzenden
- Setzt Beginn und Zeiteinteilung der mündlichen Prüfung fest.
- kann für mündliche Prüfung Unterausschüsse mit mindestens 2 Fachlehrern bilden
- Hat das Recht einzugreifen und selbst Fragen zu stellen
- Erledigt alle Aufgaben, die nicht explizit anderen Leuten zugeteilt sind.
Abstimmungen im Prüfungsausschuß
einfache Mehrheit
Bei Stimmengleichheit entscheidet Stimme des Vorsitzenden
Ausschluß der Prüfertätigkeit
Wer das Sorgerecht über ein Kind hat, oder nahe persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen dazu hat.
Muss bis 1. November dem MB gemeldet werden. Der findet Sonderregelung
Protokoll
- Aufgabenstellung
- Verlauf
- Ergebnis
- Verzeichnis mit Noten aller Schüler (mündlich, schriftlich, praktsch und Jahresfortgang, sowie Gesamtnoten)
Festsetzung Jahresfortgangsnote
Klassenkonferenz setzt in Vorrückungsfächern Jahresfortgangsnote fest und teilt diese mit.
Wenn in Nicht-Prüfungsfächern das Zeugnis nicht ausgehändigt wird => nimmt nicht an Prüfung teil
schriftliche Abschlssprüfung
- KuMi legt Aufgaben und Zeit fest.
- Chef wählt mit Fachlehrern am Prüfungstag Aufhaben aus. Parallelklassen dürfen auch unterschiedliche Aufgaben machen
- mindestens 2 Aufsichten
- Nur einer darf gleichzeitig raus
- üblicher Spickkram
mündliche Prüfung
- einzeln
- 20 Minuten
- Erstprüfer ist Fachlehrer
- Bekanntgabe: zwei Tage vorher
Wann mündliche Prüfung (Abschluss)
- kann in nicht-Prüfungsfach bei Note 5 oder 6 abgelegt werden.
- kann in Prüfungsfach abgelegt werden, wenn Prüfungs und Jahresfortgang um eine Note auseinander sind und vom Ausschuss die schlechtere Note festgesetzt worden wäre
- muss, wenn Leistungsstand aus Jahresfortgang und Prüfung nicht eindeutig feststellbar.
-> Entfällt in Fächern mit Notenausgleich
praktische Abschlussprüfung
- 240 Minuten
- im letzten Drittel des SJ
- unter Aufsicht 2er Lehrkräfte
- Aufgabenstellung durch Fachlehrer nach ok vom Chef
Bewertung schriftliche Prüfung
- 2 Korrektoren
- 1. ist Fachlehrer
- mit Unterschrift
- In Deutsch und bei Abweichung: Begründung
- Bei Uneinigkeit: Chef oder von Chef bestimmter 3. Prüfer
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