Schulrecht

Vorbereitung fürs 2. Staatsexamen

Vorbereitung fürs 2. Staatsexamen

Florian Wamser

Florian Wamser

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 11.01.2014 / 31.10.2020
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schriftliche Abschlussprüfungen WPG I

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathe I
  • Physik

schriftliche Abschlussprüfungen WPG II

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathe II
  • BWR/Rechnungswesen

schriftliche Abschlussprüfung WPG III

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathe II
  • Französisch/Kunst/Werken/Haushalt & Ernährung/Sozialwesen

praktische Abschlussprüfungen

  • Kunst
  • Werken
  • Haushalt und Ernährung

Prüfungsausschuss der Abschlussprüfung

Alle 10. Klasslehrer

Vorsitz: Schulleiter

Weitere Lehrkräfte möglich.

Prüfungsausschuss Abschlussprüfung
Aufgaben des Ausschussvorsitzenden

  • Setzt Beginn und Zeiteinteilung der mündlichen Prüfung fest.
  • kann für mündliche Prüfung Unterausschüsse mit mindestens 2 Fachlehrern bilden
  • Hat das Recht einzugreifen und selbst Fragen zu stellen
  • Erledigt alle Aufgaben, die nicht explizit anderen Leuten zugeteilt sind.

Abstimmungen im Prüfungsausschuß

einfache Mehrheit

Bei Stimmengleichheit entscheidet Stimme des Vorsitzenden

Ausschluß der Prüfertätigkeit

Wer das Sorgerecht über ein Kind hat, oder nahe persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen dazu hat.
Muss bis 1. November dem MB gemeldet werden. Der findet Sonderregelung

Protokoll

  • Aufgabenstellung
  • Verlauf
  • Ergebnis
  • Verzeichnis mit Noten aller Schüler (mündlich, schriftlich, praktsch und Jahresfortgang, sowie Gesamtnoten)

Festsetzung Jahresfortgangsnote

Klassenkonferenz setzt in Vorrückungsfächern Jahresfortgangsnote fest und teilt diese mit.
Wenn in Nicht-Prüfungsfächern das Zeugnis nicht ausgehändigt wird => nimmt nicht an Prüfung teil

schriftliche Abschlssprüfung

  • KuMi legt Aufgaben und Zeit fest.
  • Chef wählt mit Fachlehrern am Prüfungstag Aufhaben aus. Parallelklassen dürfen auch unterschiedliche Aufgaben machen
  • mindestens 2 Aufsichten
  • Nur einer darf gleichzeitig raus
  • üblicher Spickkram

mündliche Prüfung

  • einzeln
  • 20 Minuten
  • Erstprüfer ist Fachlehrer
  • Bekanntgabe: zwei Tage vorher

Wann mündliche Prüfung (Abschluss)

  • kann in nicht-Prüfungsfach bei Note 5 oder 6 abgelegt werden.
  • kann in Prüfungsfach abgelegt werden, wenn Prüfungs und Jahresfortgang um eine Note auseinander sind und vom Ausschuss die schlechtere Note festgesetzt worden wäre
  • muss, wenn Leistungsstand aus Jahresfortgang und Prüfung nicht eindeutig feststellbar.

-> Entfällt in Fächern mit Notenausgleich

praktische Abschlussprüfung

  • 240 Minuten
  • im letzten Drittel des SJ
  • unter Aufsicht 2er Lehrkräfte
  • Aufgabenstellung durch Fachlehrer nach ok vom Chef

Bewertung schriftliche Prüfung

  • 2 Korrektoren
  • 1. ist Fachlehrer
  • mit Unterschrift
  • In Deutsch und bei Abweichung: Begründung
  • Bei Uneinigkeit: Chef oder von Chef bestimmter 3. Prüfer

Bewertung mündliche Prüfung

  • bewertet der Ausschuß.
  • Bei Uneinigkeit: Fachlehrer entscheidet

Bewertung praktische Prüfung

  • Arbeitsweise berücksichtigen

Prüfungsnote

schriftlich mal 2, mündlich/praktisch mal 1

Gesamtnote

Schnitt aus Jahresfortgang + Prüfung

Normal Prüfung zählt mehr, außer wenn Gesamtleistung im Fach mehr wie Jahresfortgang

Abschlussprüfung nicht bestanden

  • 1x 6 oder 2 x 5 (falls kein Notenausgleich möglich ist)
  • 6 in Deutsch
  • Austritt später als 2 Monate vor schriftl Prüfung

Abschlussprüfung wiederholen

  • zur Notenverbesserung
  • bei Nichtbestehen, wenn Höchstausbildungszeit von 8 Jahren nicht überschritten

Notenausgleich

  •  1 x 6 oder 2 x 5
  • ausgleichen mit 1x1 oder 2x2 oder 4x3

Notenausgleich nicht möglich

  • 6 in Deutsch
  • weitere Note 5 oder 6, wenn bereits eine 6 oder 2 5er

Abschlusszeugnis

  • KuMi-Muster
  • Wahlunterricht wird bemerkt
  • Auf Wunsch ist SMV, Schülerlotse, etc zu vermerken
  • Original und 1 beglaubigte Kopie
  • allgemeine Beurteilung, ohne Bemerkungen, die Eintritt erschweren
  • Auf Antrag letzter Leistungsstand eines in 8 oder 9 ausgelaufenen Faches
  • nicht bestanden: Jahreszeugnis mit entsprechender Bemerkung

Verhinderung an der Abschlussprüfung

  • durch Attest melden
  • begonnene Prüfung wird benotet (Ausnahme möglich)
  • Versäumt man die Prüfung 6, oder wenn Unschuld nachgewiesen, mit Erlaubnis vom Chef spätestens 6 Monate später nachholen

Erziehungsmaßnahmen

  • bei unzureichender Vorbereitung oder Beteiligung
  • Ermahnung, Versetzen, Nacharbeit (1 Woche vorlauf), Hinweis

Klassenkonferenz

  • Mitglieder: Klassenlehrer und Schulleiter oder beauftragte Lehrkraft
  • Tritt auf Antrag von mind. 3 lehrern zusammen

Aufgaben der Klassenkonferenz

  • Entscheiden über Vorrücken oder Wiederholen
  • Verlängerung der Probezeit in besonderen Fällen um max. 2 Monate
  • Feststellen von Noten von SuS, die spätestens 2 Monate vor Unterrichtsende aussteigen
  • Festsetzung der Zeugnisse nach Entwurf Klassenleiter
  • Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
  • Empfehlung einer allgemeinen beurteilung für den Abschluss

Lehrerkonferenz

  • Lehrer
  • Refis
  • Förderlehrer
  • heilpäds
  • Vorsitz Schulleiter

Ausschüsse in Schulen mit mehr als 25 Lehrern

  • Disziplinarausschuss (Chef, Cochef, 7 weitere gewählte)
  • Lehr- und Lernmittelausschuss - Einführung zugelassener Lehrmittel (Chef und Fachbetreuer)

Sitzungen der Lehrerkonferenz

  • nicht öffentlich, nicht während Unterricht
  • eine Woche zuvor schriftlich, außer in wichtigen Fällen
  • mindestens 2 Mal im Schuljahr
  • auf Antrag 25% der Lehrerkonferenz oder der Schulbehörde innerhalb 14 Tagen
  • Elternbeirat ist zu hören in seinen Angelegenheiten. Dritte kann der Chef hinzuziehen

Aufgaben Lehrerkonferenz

  • Beschluss in entsprechenden Angelegenheiten mit bindender Wirkung, sonst Empfehlungen
  • Sicherung der Erziehungs, Unterrichtsarbeit und des päd Zusammenwirkens
  • Entscheidung Note bei Uneinigkeit Lehrer und Chef
  • Widersprüche gegen Verwaltungsakte
  • Veranstaltungen, die ganze Schule betreffen
  • Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung
  • Ordnungsmaßnahmen (Versetzung in Parallelklasse, Unterrichtsausschluss, Androhen der Entlassung, Entlassung) werden durch Diszi verhängt. Ausschluss nur mit 2/3 Mehrheit in LK
  • Befreiung von der Wiederholung einer Klasse, wenn Ursache nicht mangelnde Eignung
  • Bestimmung der Amtsdauer des Schulforums
  • Prüfung des Schulkontos durch 3 Kassenprüfer mind. 1 Mal im jahr
  • welche WPG Chef mit LK und Sachaufwandsträger und Elternbeirat
  • Ersetzen einer SA in Fach mit mehr als 2 durch 2 Kurzarbeiten oder Projekt
  • Entscheidung über Kurzarbeiten
  • Entscheiden über Vorrücken auf Probe und bestehen Probezeit
  • Entscheidung über Zulasung zur RS
  • Überspringen
  • Befreiung vom Artikel 53 (3)
  • Zwischenzeugnis oder mind 2 Notenbögen

Beschlüsse

  • Beschlussfassung bei erster Behandlung, Beschlussfähigkeit mind. 50%
  • pflichtabstimmung (keine Enthaltung), außer bei befangenheit

Protokoll Lehrerkonferenz

8 Jahre aufheben

Große Leistungsnachweise

  • Mind. 1 Woche vorher
  • max 3 angekündigte schriftl. Tests, davon max 2 SA
  • höchstens 60 Minuten, außer bei Aufsätzen und praktischen Leistungsnachweisen
  • in Prüfungsfächern 10., gehen 2 SA im Umfang Abschluss

Sonderregeln SA

  • Kunst, Werken, HE: 1 praktischer Leistungsnachweis
  • Französisch 9: Sprachzertifizierung oder mündlich
  • Englisch 8/9: Mündlich
  • In Einzelfällen und durch LK 1 SA zu Projekt oder 2 KA (außer 10., oder bei nur 2 SA)
  • Deutsch: Immer zusammenhängende Texte, außer 5-7, hier GrammatikSA möglich

Kurzarbeit

  • Ankündigung, spätestens 1 Woche vorher
  • höchstens 30 Minuten, 6 vorhergehende Stunden, auch Grundwissen.
  • anders als SA

Fachliche Leistungstests

  • spätestens 1 Woche vorher
  • Anzahl, laut KuMi
  • keine SA, Exen und Kurzarbeiten

allgemeines zu Leistungsnachweisen

  • Lehrkraft entscheidet.
  • mindestens 2 kleine, in mehr als 2 std. Fächern mind. 3
  • in 2 oder mehr Vorrückungs mindestens eine echte mündliche Note
  • Korrektur und Herausgabe innerhalb 2 Wochen
  • Schulaufgaben und Kurzarbeiten müssen mit heim gegeben werden. Zurück max 1 Woche
  • Aufbewahrung mindestens 2 Jahre

Aufgaben des MB

  • Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen
  • Beratung der Regierung in fachlichem
  • Mitwirkung bei Prüfung von Anträgen zur Errichtung und Erweiterung
  • Schulleiterdienstbesprechungen
  • Organisation Lehrerfortbildung
  • Verantwortung Praktikumsamt
  • Amtseinführung und Verabschiedung
  • Beurteilung der Schulleiter und überprüfung der Lehrerbeurteilungen
  • Stellungnahmen zu Besetzung von Funktionsstellen und Versetzungswünschen von Schuleitern
  • Gewährung von Nachteilsausgleich
  • Schulaufsicht
  • gemeinsamer Probeunterricht
  • andere Fremdsprache anstatt englisch
  • wenn mehr als 5 folgende Tage ausfallen, wird nachgeholt, außer MB sagt nein
  • Außnahmen zur Höchstausbildungsdauer
  • Klären von beanstandungen der Chefs betreffend prüfungsausschuß
  • Aufgaben für die 2. Nachholprüfung
  • Wenn Elternbeirat mit 2/3 gegen Entlassung, dann Entlassung nur durch MB