OR BT 1 - Kaufvertrag
Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015
Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015
Set of flashcards Details
Flashcards | 105 |
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Students | 44 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 17.08.2015 / 17.04.2023 |
Licencing | Not defined (Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015) |
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1. Wie wird der Kaufvertrag erfüllt?
Zug um Zug (OR 184 II)
- Bezahlung des Entgelts
gegen
- bewegliche Sachen durch Besitzesübertragung (bzw. Surrogate; ZGB 714 und 922 ff.)
- Grundeigentum durch eintragung in das Grundbuch (ZGB 656 ff.; Anmeldung beim Grundbuchamt)
- Forderungen werden zediert (OR 164 ff.)
- übertragbare Immaterialgüterrechte durch Willenseinigung und ev. Registereintrag
- Wertpapiere nach dem Typ des Wertpapiers
2. Wie wird der Kaufvertrag charakterisiert?
- keine Legaldefinition im Gesetz
- Verpflichtung zum Austausch von Sache gegen Geld
- vollkommen zweiseitiger Vertrag (Synallagma)
3. Wie ist das Kaufvertragsrecht im OR unterteilt?
- Allgemeine Bestimmungen (OR 184-186)
- Fahrniskauf (OR 187-215)
- Grundstückkauf (OR 216 - 221)
- Besondere Arten des Kaufs (OR 222 - 236)
- Kauf nach Muster
- Kauf auf Probe
- Vorauszahlungsvertrag
- Versteigerung
4. Welcher Natur ist die Sachübereignung und welche Folgen hat dies?
- Sachübereignung (Verfügungsgeschäft) ist kausaler Natur
- Gültigkeit des Verfügungsgeschäfts vom Bestand des Grundgeschäfts (Verpflichtungsgeschäft) abhängig
- ist das Verpflichtungsgeschäft ungültig/unwirksam, so kann
- die Sache vindiziert werden
- das Grundbuch berichtigt und
- der Kaufpreis mit der Kondition herausverlangt werden
5. Welcher Natur ist die Übertragung von Forderungen und welche Folgen hat dies?
- Die Übertragung einer Forderung ist abstrakter Natur
- ist das Verpflichtungsgeschäft ungültig/unwirksam kann die Übertragung der Forderung trotzdem gültig sein
6. Welche Pflichten hat der Verkäufer?
- Übergabe des Kaufgegenstandes (OR 184 I)
- Verschaffung des Eigentums und
- Erfüllung anderer Nebenpflichten (z.B. OR 188, Kosten der Übergabe/messen/wägen)
Die Verletzung von Nebenpflichten kann zu vertraglichen Haftung des Verkäufers führen.
7. Welche Pflichten hat der Käufer?
- Zahlung des Kaufpreises
- Annahme des Kaufgegenstandes (Obliegenheit -> Gläubigerverzug)
- Erfüllung von Nebenpflichten (z.B. OR 189 Transportkosten)
8. Was kann alles Kaufgegenstand sein?
- bewegliche und unbewegliche Sachen
- körperliche und unkörperliche Sachen
- absolute und relative Rechte
- sonstige Wirtschaftsgüter (Know-how, Goodwill, Kundschaft)
Achtung: vorbehältlich bestimmte Persönlichkeitsrechte, widerrechtliche Güter