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OR BT 1 - Kaufvertrag

Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015

Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015


Kartei Details

Karten 105
Lernende 44
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.08.2015 / 17.04.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015)
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1. Wie wird der Kaufvertrag erfüllt?

Zug um Zug (OR 184 II)

  • Bezahlung des Entgelts

gegen

  • bewegliche Sachen durch Besitzesübertragung (bzw. Surrogate; ZGB 714 und 922 ff.)
  • Grundeigentum durch eintragung in das Grundbuch (ZGB 656 ff.; Anmeldung beim Grundbuchamt)
  • Forderungen werden zediert (OR 164 ff.)
  • übertragbare Immaterialgüterrechte durch Willenseinigung und ev. Registereintrag
  • Wertpapiere nach dem Typ des Wertpapiers

2. Wie wird der Kaufvertrag charakterisiert?

  • keine Legaldefinition im Gesetz
  • Verpflichtung zum Austausch von Sache gegen Geld
  • vollkommen zweiseitiger Vertrag (Synallagma)

3. Wie ist das Kaufvertragsrecht im OR unterteilt?

  • Allgemeine Bestimmungen (OR 184-186)
  • Fahrniskauf (OR 187-215)
  • Grundstückkauf (OR 216 - 221)
  • Besondere Arten des Kaufs (OR 222 - 236)
    • Kauf nach Muster
    • Kauf auf Probe
    • Vorauszahlungsvertrag
    • Versteigerung

4. Welcher Natur ist die Sachübereignung und welche Folgen hat dies?

  • Sachübereignung (Verfügungsgeschäft) ist kausaler Natur
  • Gültigkeit des Verfügungsgeschäfts vom Bestand des Grundgeschäfts (Verpflichtungsgeschäft) abhängig
  • ist das Verpflichtungsgeschäft ungültig/unwirksam, so kann
    • die Sache vindiziert werden
    • das Grundbuch berichtigt und
    • der Kaufpreis mit der Kondition herausverlangt werden

5. Welcher Natur ist die Übertragung von Forderungen und welche Folgen hat dies?

  • Die Übertragung einer Forderung ist abstrakter Natur
  • ist das Verpflichtungsgeschäft ungültig/unwirksam kann die Übertragung der Forderung trotzdem gültig sein

6. Welche Pflichten hat der Verkäufer?

  • Übergabe des Kaufgegenstandes (OR 184 I)
  • Verschaffung des Eigentums und
  • Erfüllung anderer Nebenpflichten (z.B. OR 188, Kosten der Übergabe/messen/wägen)

Die Verletzung von Nebenpflichten kann zu vertraglichen Haftung des Verkäufers führen.

7. Welche Pflichten hat der Käufer?

  • Zahlung des Kaufpreises
  • Annahme des Kaufgegenstandes (Obliegenheit -> Gläubigerverzug)
  • Erfüllung von Nebenpflichten (z.B. OR 189 Transportkosten)

8. Was kann alles Kaufgegenstand sein?

  • bewegliche und unbewegliche Sachen
  • körperliche und unkörperliche Sachen
  • absolute und relative Rechte 
  • sonstige Wirtschaftsgüter (Know-how, Goodwill, Kundschaft)

Achtung: vorbehältlich bestimmte Persönlichkeitsrechte, widerrechtliche Güter