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Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.01.2016 / 21.01.2016 |
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Wann sind Verwaltungsgerichte zuständig?
Ob Verwaltungsgerichte zuständig sind, richtet sich nach § 40 Abs. 1 VwGO. Danach sind die Verwaltungsgerichte zuständig, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt.
Wann ist eine Rechtsstreitigkeit öffentlich-rechtlich?
Ob Streitigkeit bzw Rechtsverhältnis „öffentlich-rechtlich“ ist, lässt sich mit Abgrenzungstheorien bestimmen: Aber Abgrenzungstheorien versagen oftmals bei bestimmten Problemfällen. Deshalb werden Abgrenzungstheorien kumulativ bzw. nebeneinander angewandt.
Welche 4 Abgrenzungstheorien gibt es?
Subjektstheorie, Subordinationstheorie, Interessentheorie, Zuordnungstheorie
Was ist die Subjektstheorie?
- stellt darauf ab, ob ein staatlicher Hoheitsträger (öffentlich-rechtliches Subjekt) handelt bzw. am Rechtsverhältnis beteiligt ist
► sämtliche Vertragspartner der Vereinbarung sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts“, also öffentlich-rechtliche Rechtsträger. Da am Streit öffentlich rechtliche Rechtsträger beteiligt sind, wäre nach der Subjektstheorie eine öff.-rechtliche Streitigkeit gegeben
Was ist die Subordinationstheorie?
- stellt auf das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger ab
► Problem: Über- und Unterordnung im vorliegenden Fall nicht festzustellen. Zwischen den beteiligten Städten und Gemeinden besteht eher eine Gleichordnung anstatt Über/Unterordnung
Was ist die Interessentheorie?
- stellt darauf ab, ob die den Streit entscheidenden Rechtsnormen öffentlichen oder privaten Interessen dienen
► Die Streitigkeit entscheidet das benannte SächsKomZG. Es geht um „kommunale Zusammenarbeit“, also um originär öffentliche Interessen des Staates und der mittelbaren Staatsverwaltung
Was ist die Modifizierte Subjektstheorie / Zuordnungstheorie – h.M.?
- stellt darauf ab, ob die Rechtsnorm den Staat oder einen sonstigen Träger hoheitlicher Gewalt zum Zuordnungssubjekt haben, also vor allem den Staat berechtigten oder verpflichten.
► Beide Gemeinden sind Zuordnungssubjekte des SächsKomZG, aus dem auch Rechte und Pflichten folgen (darüber hinaus stehen „freiwillige Aufgaben“ der Gemeinden in Streit und Aufgabenzuweisungen an Gemeinden ergeben sich stets aus öffentlich-rechtlichen Normtexten).
Was ist teleologische Auslegung?
Feststellen des normativen Aussagegehaltes durch Ermitteln von Sinn und Zweck der Norm (Normziele)
Was ist richtlinienkonforme Auslegung?
Im Europarecht herrscht der Grundsatz des effet utile, d.h. das Europarecht ist auf größtmögliche praktische Wirksamkeit ausgerichtet.
Setzt der innerstaatliche Gesetzgeber eines Mitgliedsstaates europäisches Recht um, dann ist der Norm der Inhalt beizumessen, bei dem der europäische Ursprung der Norm am stärksten zu Geltung kommt.
Was ist historisch genetische Auslegung?
Unterfall der „historischen Auslegungsmethode“
Prüfen, was den Normgeber bewogen hat. (Anhand von Gesetzesmaterialien [Gesetzesbegründung])
Was ist systematische Auslegung?
Erschließen des Normgehalts anhand der Stellung der Einzelnorm im Gesetz bzw. im übrigen Rechtsgebiet. Aus dem „Zusammenhang“ und die Einordnung der Norm in einem bestimmten Gesetzeszusammenhang werden Rückschlüsse auf den Inhalt der Norm gezogen.
Was ist verfassungskonforme Auslegung?
Es wird unterstellt, der Gesetzgeber habe nichts Verfassungswidriges regeln wollen. Daher ist eine Norm zunächst und vor allem so auszulegen, dass sie einen verfassungskonformen Inhalt hat.
Von mehreren unterschiedlichen Deutungen ist stets nur auf die verfassungskonformen abzustellen.
Solange aber eine Norm wenigsten eine Auslegungsvariante möglich macht, die ihr (gerade) noch einen verfassungskonformen Inhalt beimisst, ist die Norm nicht verfassungswidrig.
Was ist historische Auslegung?
Feststellen des normativen Aussagegehaltes anhand des historischen Zusammenhangs der Entstehung der Norm (evtl. im Vergleich zum vorherigen Recht; Berücksichtigung des Verständniswandels)
Ein Unterfall bildet die „Historisch-genetische Auslegung“ - Prüfen, was den Normgeber bewogen hat. (Anhand von Gesetzesmaterialien [Gesetzesbegründung])
Was ist Wortlautauslegung?
Feststellen der normativen Aussage anhand des Wortlautverständnisses
Welche Auslegungsarten gibt es?
teleogische, Wortlaut, richtlinienkonforme, historisch-genetische, historische, verfassungskonforme, systematische - Auslegung
Was ist eine deskriptive Norm?
Deskriptive Norm – enthält lediglich eine Beschreibung (hier: Begriffsbestimmung)
Was ist eine Konditional gefasste Norm?
Konditional gefasste Norm – Beim Vorliegen bestimmter Bedingungen soll eine Rechtsfolge eintreten (Wenn-dann-Schema)
Was ist eine final gefasste Norm?
Finale Norm – gibt ein Ziel (Zweck) des Gesetzes vor.
Wie können Normen verfasst sein?
final, konditional, deskriptiv
Erläutern Sie kurz in Stichworten, unter welchen Voraussetzungen auch Geschäftsräume als „Wohnung“ im Sinne von Art. 13 Grundgesetz geschützt werden!
Alle Räume,
- erkennbar der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen
- zur Stätte des privaten Lebens und Wirkens gemacht sind
- Subjektive Bestimmung + objektive Erkennbarkeit d. Räume(durch Einfriedung, Tür o.ä.)
- Kein Schutz für allgemein zugängliche Räume während der Öffnungszeiten
Nenne die Staatsprinzipien.
Rebuplikprinzip, Demokratieprinzip, Rechtsstaatprinzip, Bundesstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip
Zeigen Sie ein Regelungsbeispiel im Grundgesetz, in dem das Rechtsstaatsprinzip zum Ausdruck kommt.
- Art. 20 III GG – Rechts- und Gesetzesbindung der drei Gewalten
Zeigen Sie ein Regelungsbeispiel im Grundgesetz, in dem das Sozialstaatsprinzip zum Ausdruck kommt.
- Art. 20 Abs.1 GG – „sozialer….“ ausdrücklich benannt
Zeigen Sie ein Regelungsbeispiel im Grundgesetz, in dem das Bundestaatsprinzip zum Ausdruck kommt.
- Art. 20 Abs.1 GG – „Bundesstaat“ ausdrücklich benannt
Zeigen Sie ein Regelungsbeispiel im Grundgesetz, in dem das Rebuplikprinzip zum Ausdruck kommt.
-Art. 20 Abs. 1 GG – „…rebuplik“ ausdrücklich benannt
Zeigen Sie ein Regelungsbeispiel im Grundgesetz, in dem das Demokratieprinzip zum Ausdruck kommt.
- Art. 20 Abs. 1 GG – „demokratisch“ ausdrücklich benannt
Benennen Sie zwei Grundfreiheiten aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht (mit Angabe der Rechtsgrundlage)!
Grundfreiheiten sind im „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) geregelt
Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV)
Freier Warenverkehr (Art. 28 ff. AEUV)
Dem Landwirtschaftsbetrieb „Agrargenossenschaft „Miss Piggy“ e.G. wird zunächst die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlage mit 6000 Mastschweinen versagt. Erst nach mehreren Jahren Rechtsstreit, wird der zuständige Landkreis verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen, weil die Ablehnung rechtswidrig war. Nach Erteilung der Genehmigung möchte die Agrargenossenschaft nun Schadensersatz für den Verzögerungsschaden (Gewinnausfall während des Rechtsstreites).
Erläutern Sie kurz, ob es eine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gibt (Nennen Sie ggf. die Normen)!
§ 839 Abs. 1 BGB (in Verbindung mit Art. 34 GG) Gesetze zitieren
– Amtshaftung – bei Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht;
Beim Prüfen eines Antrags auf Erteilung einer Anlagengenehmigung besteht als drittgerichtete Amtspflicht, die Bestehens- und Erteilungsvoraussetzungen genau zu prüfen und Erteilung der Genehmigung nicht rechtswidrig zu verweigern.
Erläutern Sie kurz, wann ein Verwaltungsakt vorliegt!
§ 35 S. 1 VwVfG zitieren
Tatbestände
♦ Behörde
§ 1 Abs. 4 VwVfG – jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
♦ hoheitliche Maßnahme
alle Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
♦ Regelung
auf Setzen einer Rechtsfolge gerichtet; Rechtswirkung
♦im Einzelfall
Konkret-individuell
♦Unmittelbare Außenwirkung
nicht nur innerbehördlicher Bereich
Erläutern Sie kurz einen typischen Ermessensfehler!
Verstoß gegen Grundrechte
- Ermessensbetätigung darf nie Grundrechte verletzen
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