PolR, etc.
Kartei Details
Karten | 27 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 01.01.2015 / 27.04.2024 |
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Rechtmäßigkeit einer gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung - Schema
I) Ermächtigungsgrdl.
1) Rechtsgrdl. aus präventivem Gefahrenabwehr- / repressivem StrafprozessR?
-> Abgrenzung nach Schwerpunkt; Rspr.: Beamter darf zunächst selbst Natur d. Hdlg. bestimmen
2) Ermächtigg. aus spezialgesetzl. Vorschriften (z.B. VersG): Anwendungsvorrang d. SpezialG
3) Ermächtigg. kraft Standardbefugnis (z.B. Durchsuchung, Sicherstellg., Platzverweis)
4) subsidiär: Generalklausel; (P) Rückgriff auf Gen.Klausel b. abschließd. Spezialermächtigg. / Standardbefugn.?
II) form. RM
1) Zustä.
a) sachl. grds. Sonderordnungsbehörden; nachrangig allg. Ordnungsbehörden
(P) Eilzustä. d. Polizei; Zustä. ggü. störendem Hoheitsträger; Subsidiaritätsklausel
b) örtl.: Bezirk d. Gefahr
c) instanziell: grds. untere Behörde
2) Verfahren (insb. ANhörung); (P) Entbehrlichkeit b. Gefahr im Verzug, Art.28 II Nr.1 bayVwVfG
3) Form (Art.37 II bayVwVfG): b. gesetzl. Anordnung grds. Schriftform
III) mat. RM
1) TB d. jew. Ermächtigg.
2) polizeil. Verantwortlkt. (ggf. normativ modifiziert): Verhaltens-, Zustands-, Nichtstörer (Notstandspflichtiger)
3) RF: doppeltes Ermessen (Prüfung auf Ermessensfehler)
a) Entschließungsermessen ("Ob")
b) Auswahlermessen ("Wie")
aa) personell; (P) Auswahl zw. mehreren Pflichtigen
bb) inhaltl.
- VHM-Grds.
- Verstoß gg. sonstg. Recht (z.B. Art.37 I bayVwVfG)
Identitätsfeststellung, Art.13 PAG - Rechtfertigung
- Eingriff in Art.2 I iVm. 1 I GG (informat. Selbstbestimmungsrecht)
- Rechtfertigg.: reißt potenzielle Störer aus Anonymität & hält v. künftg. Straftaten ab
= Gebot iSv. Art.35 S.1 bayVwVfG
Sistierung - Definition
= Festhalten e. Person & Verbringen zur Wache, wenn Identität nicht vor Ort feststellbar / unverhältnism. schwierig
-> Freiheitsbeschränkung iSv. Art. 2 II iVm. 104 I 1 GG
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
= Feststellung äußerer Merkmale (z.B. Fingerabdrücke, Lichtbilder)
- VerwRWeg eröffnet, §40 I VwGO; nach Vollzug Fortsetzungsfeststellungsklage, §113 I4 VwGO analog -> Feststellg.Int. aus Rehabilitationsinteresse
-> auch b. Strafverfolgungsvorsorge gem. §81b Var.2 StPO
- Klagebefugn. aus inform. Selbstbest., Art.2 I iVm. 1 I GG
- Proportionalität zur zu erwartenden Tat nötig
Datenerhebung durch offene Videoüberwachung
- VerwRWeg eröffnet, §40 I VwGO -> informat. Selbstbest.R, Art. 2 I iVm. 1 I GG
- Zweck: Gefahrenabwehr, Schutz d. gesamten Rechtsordnung
- Rechtsmittel: Abwehr- & Unterlassungsanspruch
- Entkräftung v. Rechtfertigungsversuchen d. Behörde:
- nicht mit Beobachtung durch menschl. Auge (Polizeibeamter) vergleichbar, da mehr techn. Möglichkeiten
- konkl. Verzicht durch freiwilliges Betreten d. Platzes trotz Beschilderung nicht ausreichend, da sich konkl. Verzicht deutlicher zeigen muss
Meldeauflage
- oft gem. §80 II 1 Nr.4 VwGO (öff. Int.) für sofort vollziehb. erklärt & mit Zwangsgeldandrohung versehen
- nicht durch Standardbefugn. "Platzverweis" (Art.14 PAG) verdrängt, da dieser erst später ansetzt
- auch anderes Ziel: Meldeauflage soll schon Anreise verhindern
Gefährderansprache
= Besuch v. Polizei & Empfehlung, nicht zu e. best. Veranstaltung zu fahren, da derjenige schon polizeibekannt ist
- VerwRWeg eröffnet, §40 I VwGO -> ör. SAchzshg.: Gefahrenabwehr
- Auslegung analog §§133, 157 BGB => kein VA => keine Anf.KIage
=> Feststellungsklage (§43 I VwGO), wenn durch Zeitablauf erledigt
-> polizeil. Generalklausel, Art.11 I PAG
Platzverweisung
- Art.16 PAG
- idR. Fortsetzungsfeststellungsklage, §113 I 4 VwGO analog
- nur kurzfristig aussprechbar (~24h)
- nur räumlich abgrenzbare Bereiche
- Durchsetzung nur iVm. vollstreckungsrechtl. Maßnahme
- Ingewahrsamnahme gem. Art.17 II Nr.3 PAG zur Durchsetzung mögl.
Aufenthaltsverbot
in Bayern nicht normiert -> Generalklausel
Wohnungsverweisung
- in Bayern nicht normiert
-> Ingewahrsamnahme (Art.17 PAG) oder Platzverweisung (Art.16 PAG) stattdessen mögl.
- aber VHM muss gewahrt sein wg. Wesentlichkeit d. Maßn.
Gewahrsam
- Art.17 PAG
- Abgrenzung zu repressivem §127 StPO wichtig
- Arten:
- Nr.1: Schutzgewahrsam: Schutz d. Betroffenen selbst, z.B. b. hilfloser Lage, nicht aber freiverantwortl. Selbstgefährdung
- Nr.2: Präventiv-/Unterbringungsgewahrsam: Verhinderung bevostehd. Straftat
- Nr.3: Durchsetzungsgewahrsam: Durchsetzung e. Platzverweises
- Verbringungsgewahrsam: sörende Person wird an anderen Ort gebracht & "ausgesetzt" => rw., da Ermächtigungsgrdl. fehlt
- Rechtsschutz: abdrändende Sonderzuweisung Art.18 II 2 PAG -> Amtsgericht in Bezirk d. Ingewahrsamnahme
- Kostenbescheid aber VerwRWeg => Inzidentprüfung Gewahrsam
Durchsuchung
- Art.21 ff. PAG
Sicherstellung
- Art.25 PAG
- auch zum Schutz d. Inhabers d. tatsächl. Gewalt ü. d. sichergestellte Sache vor Verlust oder Beschädigung zu schützen
- sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen => ör. Verwahrungsverhältn. (ör. SOnderbeziehg.) => Art.34 GG iVm. §839 BGB
Verwahrung
- Art.26 PAG
- Folge d. SIcherstellung
Verwertung / Vernichtung
- Art.27 PAG
Herausgabe (sichergestellter Sachen)
- Art.28 PAG
- iRe. Annexantrages gem. §113 I 2, 3 VwGO einklagbar, wenn Vss. f. Sicherstellg. weggefallen
Sicherstellung / vollstreckungsrechtliche Ersatzvornahme - Abgrenzung
- entscheidend, ob dem mutmaßl. Interesse d. Berechtigten entspricht
- prognostische Wahrscheinlkt. d. Schadenseintritts
- irrelev., ob Berechtigter z.B. b. Abschleppmaßn. dies nachher billigt
formelle Rechtmäßigkeit polizeilichen Einschreitens
1) Zustä.
a) sachl.: Sicherheitsbehörden; nachrangig Polizei, Art.3 PAG
- Eilfall: Polizeibehörde; (P) Subsidiaritätsklausel; Zustä. ggü. störendem Hoheitsträger
b) örtl.: Ort d. Gefahr (Bayern insg., Art.3 POG); (P) außerordentliche Zustä. iRd. "Nachbarhilfe" / "Nacheile"
2) Verf.: (insb. Anhörung, Art.28 bayVwVfG); (P) Entbehrlichkt. Anhörg. -> idR. Ermessensentschdg. => Begründung, Art.39 I 3 bayVwVfG
3) Form: grds. Formfreiheit (ggf. ausdr. angeordnete Schriftform)
materielle Rechtmäßigkeit polizeilichen Einschreitens
- Generalklausel: Gefahr f. öff. Sicherheit / Ordnung
- Aufbau:
1) Betroffenheit e. gefahrenabw.rechtl. Schutzguts
a) öff. Sicherheit:
- Bestand & Funktionsfähigkt. d. Staates (inkl. Einrichtungen & Veranstaltungen)
- priv. Individualrechte: subj. Rechte & RGüter d. Einzelnen, insb. Freiheitsrechte
- Unverletzlichkt. d. ROrdnung: Gebots- & Verbotsvorschriften (Straf- & OWi-Normen)
- kollektive RGüter: Volksgesundheit, Wasserversorgung, etc.
b) öff. Ordnung (subsidiär!)
c) Vorliegen e. Gefahr / Störung
- konkrete Gef.: hinreichend (je nach Wertigkeit d. RGuts; NICHT analog §170 StPO); ex ante
- Anscheinsgefahr, wenn ex post doch keine Gefahr, die aber ex ante angenommen werden durfte
=> bei §80 V 1 VwGO-Antrag überwiegt Aussetzungsinteresse bei Anscheinsgefahr!
- Gefahrenverdacht: geht v. Gefahr aus, ist sich aber gewisser Unsicherheiten bewusst
=> nur weitere Gefahrerforschungsmaßnahmen (Arg.: Art.24 bayVwVfG)
- latente Gefahr: zunächst ungefährl. & durch Hinzutreten weiterer Umstd. zu Gefahr werdend
d) Störereigensch. (pol.rechtl. Verantwortlkt.) (-> siehe spez. Karten): Verhaltensstörer, Zustandsstörer, subsidiär: nichtverantwortl. Person (polizeil. Notstandshaftung) -> effekt. Gefahrenabw. -> Art.10 PAG, 9 III LStVG
2) RF:
a) allg. Vss.: hinr. bestimmt, Art.37 I bayVwVfG, nicht unmögl., Art.44 II Nr.4 bayVwVfG
b) Ermessen
- Entschließg.Erm.: "ob" -> pflichtgem.s Ermessen
- Auswahlermessen -> personell, inhaltl.
- Angemess.: strafproz. Bew.verw.verbot nicht zwingend auch b. präv. polizeil. Maßn. -> Abwägg.
- strafproz. Unschuldsvermutung gilt nicht im GefahrenabwehrR
Gefahr - Definition / Arten
= "Zustand, der nach verständiger, auf allg. Lebenserfahrung beruhender Beurteilung in näherer Zeit den Eintritt eines Schadens f. e. Schutzgut d. öff. SIcherheit oder Ordnung erwarten lässt"
- konkrete: nach Ort & Zeit bestimmbarer Sachverhalt; ex ante
- abstrakte: gedachter, abstrakter SV; mit hinreichender Wahrscheinlichkeit m. Schadenseintritt zu rechnen
Öffentliche Ordnung - Definition
= "Alle ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen & ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben innerhalb eines bestimmten regionalen Gebiets angesehen wird."
Gefahr - Definition & Arten
= "Zustand, der nach verständiger, auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhender Beurteilung in näherer Zeit den Eintritt eines Schadens f. e. Schutzgut der öff. SIcherheit oder Ordnung erwarten lässt"
- konkrete Gefahr: konkreter, nach Zeit 6 Ort bestimmbarer SV; ex ante-Beurteilung
- abstrakte Gefahr: gedachter, abstrakter SV; generell m. hinreichender (je nach Wert d. Schutzguts) Wahrscheinlichkeit m. Schaden f. e. Schutzgut zu rechnen
Arten ungeschriebene Gefahrenbegriffe:
- Anscheinsgefahr: obj. Anhaltspunkte ex ante; ex post aber (-); Kosten nach Zurechnung Anscheinsveranlassung
- Gefahrenverdacht: obj. Anhaltspunkte ex ante; Amtswalter äußert Unsicherheiten; inhaltl. Auswahlermessen auf Gefahrerforschung begrenzt
- Scheingefahr / Putativgefahr: subj. v. mögl. Schadenseintritt ausgegangen; ex ante aber keine obj. Anhaltspunkte; ex post keine Gefahr; (P) Abgrenzung zu Anscheinsgefahr
- gegenwärtige Gefahr: schädigd. Ereignis hat bereits begonnen / steht mit an Sicherheit grenzender Wahrsch. unmittelb. bevor
- unmittelbare Gefahr: SV, d. b. ungehindertem Geschehensablauf m. hoher Wahrsch. zu Schaden f. Schutzgut führt
- erhebliche Gefahr: Gefahr f. bedeutsames RGut (Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentl. Vermögenswerte, Bestand d. Staates)
- dringende Gefahr: SV, b. d. m. großer Wahrsch. e. bes. hochrangigen RGut e. Schaden droht
Störer im GefahrenabwehrR - Arten
- Verhaltensstörer: Verursacher durch grds. eigenes aktives Tun/Unterlassen (b. ör. Hdlg.Pfl.), Art.9 I LStVG
-> Pflicht aus ör. Vorschriften (hM)
(P) Unmittelbarkeitszshg. (Kausalität, Überschr. d. Gefahrengrenze), TBWirkung legalisierd. VAe (nur, wenn Gefahr früher konkret geprüft wurde), Zweckveranlasser (keine eigene Störerkategorie -> Lehr v. d. unmittelb. Verursachg.; subj. Th.: Intention; obj. Th.: Erkennbarkt. d. Folge f. Hintermann -> natürl. Einheit m. Gefahr/Störung), Verantw. f. d. Handeln Dritter (Aufsichtspfl./Geschäftsherren bzgl. weisungsgebd. Verrichtungsgehilfen -> keine Exkulp.; jur. Person f. Organe)
- Zustandsstörer (Art.14 I, II GG & rechtl./tatsächl. Einwirkungsmögl.): Eigentümer & Inhaber d. tatsächl. Gewalt
(P) Dereliktion, Haftung b. atyp. Risiken (Opferkonstellationen; risikosphärenunabhängig, im Ggs. zu ZR §§906, 1004 BGB; aber Ausgleuch in RF: VHM b. Kosten, d. z.B. über Grundstückswert b. Kontaminierung gehen; Ende mit zr. Übereignung -> §§873, 925, 929 ff. BGB)
- subsidiär: nichtverantwortl. Person (polizeil. Notstandshaftung)
Störereigenschaft bei Rechtsnachfolge in Ordnungspflicht - Schema
- konkrete Ordnungspflicht:
1) ÜberleitungsTB
- §§1992, 1967 BGB oder
- Ordnungspfl. als dingl. Last erworben (mit Eigentum) ("Grundstücksbezogenheit d. Verfügg.")
2) Übergangsfähigkeit d. Ordnungspfl.
(+), wenn vertretbare Hdlg.Pfl.
(-), wenn höchstpers. Pflicht, z:b: Pflichten im Vollstreckungsverf.
- abstrakte Ordnungspflicht:
- bei Anknüpfung an Zustandsstörereigenschaft:
-> keine RNachfolge an sich, da Verantw. d. Vorgängers mit Eigentumsverlust entfallen
-> RNachfolger wird selbst Zustandsstörer
- bei Anknüpfung an Verhaltensstörereigenschaft: (+), da
-> Verhaltensverantw. = bestehende, durch VA nur noch zu konkretisierende RPflicht
-> Gesamtrechtsnachfolger tritt in alle Rechte & Pflichten d. Vorgängers ein
Rechtsweg bei VOrgehen gegen bußgeldbedrohte RechtsVO
-> Zivilgerichte (arg.e. §68 OWiG)
Rechtmäßigkeit einer auf einer GefahrenabwehrVO beruhenden EInzelmaßnahme - Schema
I) Ermächtigungsgrdl.
II) form. RM d. Einzelverfügg: Zustä., Verf., Form
III) mat. RM d. Einzelverfügg.
1) TB
a) Betroffenht. e. Schutzguts d. öff. Sicherheit: GefahrenabwehrVO als Teil d. geschriebenen ROrdnung (Unverletzlichkeit. d. ROrdn.)
Inzidentprüfung d. GefahrenabwehrVO
aa) Ermächtigg.grdl. f. GefahrenabwehrVO (Totalvorbehalt)
(1) Spezialermächtigg.
(2) Erm.Grdl. aus GefahrenabwehrR; (P) Wirksamkt. d. Erm.Grdl. f. VO (+), hM
bb) form. RM d. GefahrenabwehrVO
-> Zustä. (Art.42, 44 LStVG), Verf., Form (ggf. Überschrift, Zitiergebot, Angabe Geltungsbereich), ordngem. Bekanntmachg.
cc) mat. RM
-> abstr. Gefahr, Bestimmtht. d. VO, sonstg. Anfdrg., keine Verletzung höherrangigen Rechts (z.B. Gleichheitsgebot)
dd) Ermessen (Entschl.-/Ausw.Erm.)
b) Vorliegen e. konkreten Gefahr
c) gefahrenabwehrrechtl. Verantwortlkt.
2) RF
a) allg. RMVss. (Bestimmtht., Mögl. d. Hdlg.Pfl.Erfüllg.
b) Ermessen
-> Auswahl-/Entschließungsermessen
Kostenersatz- & Entschädigungsansprüche - Rechtsweg & ANspruchsgrundlagen
- Rechtsweg: b. Amtshaftungsanspr. (ordentl. RWeg!) & zugleich verw.gerichtl. zu prüfd. Anspr. (z.B. ör. Erstattungsanspr. => Gesamtprüfungskompetenz d. VG (§17 II 1 GVG)
-> keine Prüfungskomp. b. echten Amtshaftungsanspr. (§17 II 2 GVG iVm. Art.34 S.3 GG)
I) Anspr. b. rw. (polizeil.) Maßn.: Art.34 GG iVm. §839 BGB (Amtshaftung, enteignungsgleicher Eingriff) -> ordentl. Gerichte; auch FBA mögl.
- "Maßnahme": weit auszulegen (behördl. Verfügg., Realhdlg., Ampelzeichen), NICHT bloße Unterlassungen
- RF: unmittelb. Vermögensschaden, entgangener Gewinn (soweit nicht übergewöhnlich)
II) Anspr. b. rm. Maßn.: insb. Inanspruchnahme e. Notstandspflichtigen, spezielle Anspr.grdl.
- kein Anspruch b. eigeninitiativem Tätigwerden
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