NIN 2015 Kapitel 2
Fragen zum 2. Kapitel der NIN 2015
Fragen zum 2. Kapitel der NIN 2015
Kartei Details
Karten | 102 |
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Lernende | 56 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.06.2015 / 23.08.2021 |
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Definiere Ortsveränderliche Leitungen!
2.2.1.43
Leiter und Leitungen, die bei ihrer Benützung bewegt werden können.
Definiere Trockener Raum!
2.2.1.44
Raum oder ein bestimmter Bereich innerhalb eines Raums, in dem in der Regel kein Kondenswasser auftritt oder in dem die Luft nicht mit Feuchtigkeit gesättigt ist.
Definiere Feuchter Raum!
2.2.1.44
Raum oder ein bestimmter Bereich innerhalb eines Raums, in dem die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel durch Feuchtigkeit, Kondenswasser oder ähnliche klimatische Einflüsse beeinträchtigt werden kann.
Definiere Nasser Raum!
2.2.1.44
Raum oder ein bestimmter Bereich innerhalb eines Raums, dessen Fussboden - mitunter auch dessen Wände und/oder Einrichtungen - aus betrieblichen, hygienischen oder anderen Gründen mit Wasser abgespritzt werden.
Definiere Räume mit nichtbrennbarem Staub!
2.2.1.45
Räume oder Zonen, in denen bei der vorgesehenen normalen Benützung mit einer wesentlichen Ablagerung von nichtbrennbarem Staub zu rechnen ist (z. B. gewisse Räume oder Zonen in Zementfabriken, Steinmühlen, Giessereien)
Definiere Schloss / Schlüssel!
2.2.1.48
Verschluss, welcher nur mit einem Schlüssel bedient werden kann. 2.2.1.68
Schlösser sind Verschlüsse, die nur mit Schlüsseln, wie z. B. normale Schlüssel mit Bart, Sicherheitsschlüssel für Zylinderschloss, geöffnet und geschlossen werden können. Hiezu gehören auch Schlösser (z. B. Zungen-, Riegel-, Stangenverschlüsse), die sich mit Dreikant- und Vierkantschlüsseln und dgl. betätigen lassen.
Definiere Schutzklasse 0!
2.2.1.49
Es ist kein Fehlerschutz vorgesehen.
Die Körper der Betriebsmittel werden weder an den Schutzleiter der festen Installation angeschlossen, noch sind sie wie bei der Schutzisolierung von aussen unzugänglich.
(Anmerkung: Beim Versagen der Basisisolierung muss der Schutz gegen gefährliche Körperströme durch die Umgebung, z. B. durch nichtleitende Räume, gewährleistet sein.)
Definiere Schutzklasse I!
2.2.1.49
Fehlerschutz wird durch den Anschluss der Körper an den Schutzleiter der festen Installation sichergestellt.
(Anmerkung: Beim Versagen der Basisisolierung wird der fehlerhafte Stromkreis automatisch abgeschaltet. Es bleibt keine gefährliche Berührungsspannung bestehen. Beim Anschluss der Betriebsmittel über bewegliche Anschlussleitungen wird vorausgesetzt, dass der Schutzleiter mitgeführt und mit dem Körper des Betriebsmittels verbunden wird.)
Definiere Schutzklasse II!
2.2.1.49
Der Fehlerschutz wird durch eine zweite (doppelte) Isolierung oder durch eine verstärkte Isolierung sichergestellt, die den Bedingungen der Schutzisolierung entsprechen. Es besteht keine Anschlussmöglichkeit für den Schutzleiter (Ausnahmen müssen in den Gerätebestimmungen ausdrücklich zugelassen werden).
(Anmerkung: Die Betriebsmittel der Schutzklasse II sind hinsichtlich ihres Schutzes bei indirektem Berühren unabhängig von den Installationsbedingungen. Man unterscheidet vollisolierte Betriebsmittel, bei denen auch die Körper in die Isolierung mit einbezogen werden, und metallgekapselte Betriebsmittel, bei denen die aktiven Teile gegenüber der Metallkapselung doppelt oder verstärkt isoliert sind).
Definiere Schwachstromanlagen!
2.2.1.51
Elektrische Anlagen, in welchen keine Ströme und Spannungen auftreten können, die für Personen und Sachen gefährlich sind. Im Sinne der vorliegenden Norm sind dies Anlagen mit Betriebsströmen bis und mit 2 A und Betriebsspannungen bis und mit 50 V AC bzw. 120 V DC.
Definiere Spartransformatoren!
2.2.1.55
Im Sinne dieser Norm sind alle Transformatoren, bei denen Primär- und Sekundärwicklung galvanisch leitend miteinander verbunden sind, Spartransformatoren.
Definiere Starkstromanlagen!
2.2.1.57
Elektrische Anlagen, in welchen Ströme und Spannungen auftreten können, die unter Umständen für Personen und Sachen gefährlich sind. Im Sinne der vorliegenden Norm sind dies Anlagen mit Betriebsströmen über 2 A oder Betriebsspannungen über 50 V AC oder 120 V DC.
Definiere Überstrom-Schutzeinrichtung!
2.2.1.61
Einrichtung, die in der Lage ist, Überströme bis zum Nennschaltvermögen, für welche die Einrichtung gebaut ist, selbsttätig zu unterbrechen.
Definiere Werkzeuge!
2.2.1.68
Hilfsmittel, die erforderlich sind, wenn Verschalungen, Abdeckungen, Gehäuse und dgl. nicht mehr mit den blossen Fingern geöffnet werden können. 2.2.1.48
Als Werkzeuge gelten Hilfsmittel, die erforderlich sind, wenn Verschalungen, Abdeckungen, Gehäuse, Türen, Deckel und dgl. nicht mehr mit den blossen Fingern geöffnet werden können. Schraubenzieher, Schraubenschlüssel (z. B. Gabelschlüssel, Sechskantsteckschlüssel, Steckschlüssel für Schrauben mit Innensechskant üInbusý), Zangen, Münzen, Messerklingen und dgl. werden als Werkzeuge betrachtet.
Dreikant- und Vierkantschlüssel werden dann als Werkzeuge betrachtet, wenn es sich um einen Schraubverschluss handelt (z. B. Gehäusedeckel einer Anschlusssicherung).
Definiere Elektrische Anlage!
2.1.10.01
Gesamtheit der zugeordneten elektrischen Betriebsmittel mit abgestimmten Kenngrössen zur Erfüllung bestimmter Zwecke
Definiere Speisepunkt (der elektrischen Anlage)!
2.1.10.02
Punkt, an dem elektrische Energie in die elektrische Anlage eingespeist wird.
Definiere Umgebungstemperatur!
2.1.10.03
Mittlere Temperatur der Luft oder einer anderen Mediums in der Umgebung von elektrischen Betriebsmitteln
Definiere Elektrische Anlage für Sicherheitszwecke!
2.1.10.04
Elektrische Anlage, die dazu bestimmt ist, die Funktion von elekrischen Betriebsmitteln aufrechtzuerhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind:
- für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren und/oder
- zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln, wenn das Vermeiden von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln durch die nationale Rechtsvorschriften werlangt werden
(Anmerkung: Die elektrische Anlage für Sicherheitszwecke schliesst die Stromquelle und die Stromkreise bis zu den Klemmen der elektrischen Betriebsmittel ein. In bestimmten Fällen kann sie auch die Betriebsmittel einschliessen.)
Definiere Instandhaltungsgang!
2.1.10.10
Gang, genutzt für den Zugang zu elektrischen Betriebsmitteln für deren Instandhaltung
Definiere Nennspannung (einer elektischen Anlage)!
2.1.11.01
Spannung, durch die die elektrische Anlage oder ein Teil der elektischen Anlage gekennzeichnet ist.
Definiere Fehlerspannung!
2.1.11.02
Spannung zwischen einer gegebenen Fehlerstelle und der Bezugserde bei einem Isolationsfehler.
Definiere Berührungsspannung!
2.1.11.05
Spannung zwischen leitfähigen Teilen, wenn diese gleichzeitig von einem Menschen oder einem Tier berührt werden.
(Anmerkung: Der Wert der Berührungsspannung kann durch die Impedanz des mit diesen leitfähigen Teilen in elektrischem Kontakt stehenden Menschen oder Tieres merklich beeinflusst werden.)
Definiere Spannung Aussenleiter (Polleiter) - Aussenleiter (Polleiter)
2.1.11.06
Spannung zwischen zwei Aussenleitern an einem gegebenen Punkt eines Stromkreises.
Definiere Spannung Aussenleiter (Polleiter) - Neutralleiter!
2.1.11.07
Spannung zwischen Aussenleiter und dem Neutralleiter an einem gegebenen Punkt eines Wechselstromkreises.
Definiere Überlaststrom (eines elektrischen Stromkreises)!
2.1.11.15
Überstrom, der in einem Stromkreis entsteht und nicht durch einen Kurzschluss oder einen Erdschluss hervorgerufen wird.
Definiere Kurzschlussstrom!
2.1.11.16
Strom im Kurzschlussfall
Definiere Ableitstrom!
2.1.11.20
Strom in einem unerwünschten Strompfad unter üblichen Betriebsbedinungen.
Definiere Schutzleiterstrom!
2.1.11.21
Strom, der als Ableitstrom oder als elektrischer Strom infolge eines Isolationsfehlers im Schutzleiters auftritt.
Definiere Elelktrischer Schlag!
2.1.12.01
Physiologische Wirkung, hervorgerufen von einem elektrischen Strom durch den Körper eines Menschen oder Tieres.
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