NIN 2015 Kapitel 2

Fragen zum 2. Kapitel der NIN 2015

Fragen zum 2. Kapitel der NIN 2015


Kartei Details

Karten 102
Lernende 56
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.06.2015 / 23.08.2021
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Definiere Elektrische Anlage!

2.1.10.01

Gesamtheit der zugeordneten elektrischen Betriebsmittel mit abgestimmten Kenngrössen zur Erfüllung bestimmter Zwecke

Definiere Speisepunkt (der elektrischen Anlage)!

2.1.10.02

Punkt, an dem elektrische Energie in die elektrische Anlage eingespeist wird.

Definiere Umgebungstemperatur!

2.1.10.03

Mittlere Temperatur der Luft oder einer anderen Mediums in der Umgebung von elektrischen Betriebsmitteln

Definiere Elektrische Anlage für Sicherheitszwecke!

2.1.10.04

Elektrische Anlage, die dazu bestimmt ist, die Funktion von elekrischen Betriebsmitteln aufrechtzuerhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind:

- für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren und/oder

- zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln, wenn das Vermeiden von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln durch die nationale Rechtsvorschriften werlangt werden

(Anmerkung: Die elektrische Anlage für Sicherheitszwecke schliesst die Stromquelle und die Stromkreise bis zu den Klemmen der elektrischen Betriebsmittel ein. In bestimmten Fällen kann sie auch die Betriebsmittel einschliessen.)

Definiere Instandhaltungsgang!

2.1.10.10

Gang, genutzt für den Zugang zu elektrischen Betriebsmitteln für deren Instandhaltung

Definiere Nennspannung (einer elektischen Anlage)!

2.1.11.01

Spannung, durch die die elektrische Anlage oder ein Teil der elektischen Anlage gekennzeichnet ist.

Definiere Fehlerspannung!

2.1.11.02

Spannung zwischen einer gegebenen Fehlerstelle und der Bezugserde bei einem Isolationsfehler.

Definiere Berührungsspannung!

2.1.11.05

Spannung zwischen leitfähigen Teilen, wenn diese gleichzeitig von einem Menschen oder einem Tier berührt werden.

(Anmerkung: Der Wert der Berührungsspannung kann durch die Impedanz des mit diesen leitfähigen Teilen in elektrischem Kontakt stehenden Menschen oder Tieres merklich beeinflusst werden.)

Definiere Spannung Aussenleiter (Polleiter) - Aussenleiter (Polleiter)

2.1.11.06

Spannung zwischen zwei Aussenleitern an einem gegebenen Punkt eines Stromkreises.

Definiere Spannung Aussenleiter (Polleiter) - Neutralleiter!

2.1.11.07

Spannung zwischen Aussenleiter und dem Neutralleiter an einem gegebenen Punkt eines Wechselstromkreises.

Definiere Überlaststrom (eines elektrischen Stromkreises)!

2.1.11.15

Überstrom, der in einem Stromkreis entsteht und nicht durch einen Kurzschluss oder einen Erdschluss hervorgerufen wird.

Definiere Kurzschlussstrom!

2.1.11.16

Strom im Kurzschlussfall

Definiere Ableitstrom!

2.1.11.20

Strom in einem unerwünschten Strompfad unter üblichen Betriebsbedinungen.

Definiere Schutzleiterstrom!

2.1.11.21

Strom, der als Ableitstrom oder als elektrischer Strom infolge eines Isolationsfehlers im Schutzleiters auftritt.

Definiere Elelktrischer Schlag!

2.1.12.01

Physiologische Wirkung, hervorgerufen von einem elektrischen Strom durch den Körper eines Menschen oder Tieres.

Definiere Direktes Berühren!

2.1.12.03

Berühren aktiver Teile durch Menschen oder Tiere.

Definiere Indirektes Berühren!

2.1.12.04

Berühren von Körpern elektrischer Betriebsmittel, die infolge eines Fehlzustands unter Spannung stehen, durch Menschen oder Tiere.

Definiere Basisschutz!

2.1.12.05

Schutz gegen elektrischen Schlag, wenn keine Fehlzustände vorliegen.

(Anmerkung: Im Allgemeinen entspricht bei Niederspannungsanlagen, -netzen und -betriebsmitteln der Basisschutz dem Schutz gegen direktes Berühren.)

Definiere Fehlerschutz!

2.1.12.06

Schutz gegen elektrischen Schlag unter den Bedingungen eines Einzelfehlers.

(Anmerkung: Im Allgemeinen entspricht bei Niederspannungsanlagen, -netzen und -betriebsmitteln der Fehlerschutz den Schutz gegen indirektes Berühren, vornehmlich im Hinblick auf einen Fehler der Basisisolierung.)

Definiere Zusätzlicher Schutz!

2.1.12.07

Schutzmassnahme zum Basisschutz und/oder Fehlerschutz.

(Anmerkung: Im Allgemeinen wird der zusätzliche Schutz bei besonderen äusseren Einflüssen oder in Räumen besonderer Art angewendet. Durch ihn kann unter bestimmten Umständen, z. B. bei sorglosem Umgang mit der elektrischen Energie, eine gefährliche Situation vermieden oder entschärft werden.)

Definiere Aktives Teil!

2.1.12.08

Leiter oder leitfähiges Teil, der/das dazu vorgesehen ist, im üblichen Betrieb unter Spannung zu stehen, einschliesslich eines Neutralleiters, vereinbarungsgemäss jedoch nicht eines PEN Leiters, PEM Leiters und PEL Leiters.

(Anmerkung: Dieser Begriff besagt nicht unbedingt, dass ein Risiko eines elektrischen Schlags besteht.)

Definiere Leitfähiges Teil!

2.1.12.09

Teil, das elektrischen Strom führen kann.

Definiere Körper (eines elektrischen Betriebmittels)

2.1.12.10

Leitfähiges Teil eines elektrischen Betriebsmittels, das berührt werden kann und üblicherweise nicht unter Spannung steht, aber unter Spannung geraten kann, wenn die Basisisolierung versagt.

Definiere Fremdes leitfähiges Teil!

2.1.12.11

Leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potenzial, im Allgemeinen das einer örtlichen Erde, einführen kann.

Definiere Gleichzeitig berührbare leitfähige Teile!

2.1.12.12

Leiter oder leitfähige Teile, welche gleichzeitig durch eine Person oder wo zutreffend durch ein Tier berührt werden können.

(Anmerkung: Gleichzeitig berührbare Teile können sein:

- aktive Teile,

- Körper,

- fremde leitfähige Teile,

- Schutzleiter,

- Erdreich oder leitfähiger Fussboden.)

Definiere Basisisolierung!

2.1.12.14

Isolierung von gefährlichen aktiven Teilen als Basisschutz.

(Anmerkung: Der Begriff "Basisisolierung" gilt nicht für eine Isolierung, die ausschliesslich Funktionszwecken dient.)

Definiere Zusätzliche Isolierung!

2.1.12.15

Unabhängige Isolierung, die zusätzlich zur Basisisolierung als Fehlerschutz angewendet wird.

Definiere Soppelte Isolierung!

2.1.12.16

Isolierung, die aus der Basisisolierung und der zusätzlichen Isolierung besteht.

Definiere Verstärkte Isolierung!

2.1.12.17

Isolierung von gefährlichen aktiven Teilen, die im gleichen Masse Schutz gegen elektrischen Schlag bietet wie die Doppelte Isolierung.

(Anmerkung: Die verstärkte Isolierung kann aus mehreren Schichten bestehen, die nicht einzeln als Basisisolierung oder zusätzliche Isolierung geprüft werden können.)

Definiere Automatische Abschaltung der Stromversorgung!

2.1.12.18

Unterbrechung eines oder mehrerer Aussenleiter durch selbsttätiges Ansprechen einer Schutzeinrichtung im Falle eines Fehlzustands.

Definiere Handbereich!

2.1.12.19

Der Berührung zugänglicher Bereich, der sich von Standflächen aus erstreckt, die üblicherweise betreten werden, und dessen Grenzen eine Person in allen Richtungen ohne Hilfsmittel mit der Hand erreichen kann.

(Anmerkung: Die vereinbarte Begrenzung des Handbereichs ist in Kap. 4.1 dargestellt.)

Definiere Elektrische Schutzabdeckung!

2.1.12.23

Teil, das Schutz gegen direktes Berühren aus allen üblichen Zugriffsrichtungen bietet.

Definiere Elektrisch sichere Trennung/Sichere Trennung!

2.1.12.29

Gegenseitige Trennung von Stromkreisen mittels:

- doppelter Isolierung oder

- Basisisolierung und elektrischer Schutzschirmung oder

- verstärkter Isolierung

Definiere ELV (Abkürzung)!

2.1.12.30

Spannung, die die in IEC 60449 für den Spannungsbereich I festgelegten Spannungsgrenzwerte nicht überschreitet.

Definiere SELV-System!

2.1.12.31

Elektrisches System, in dem die Spannung die Grenzwerte für Kleinspannung (ELV) nicht überschreitet:

- unter üblichen Bedingungen und

- unter Einzelfehlerbedingungen, auch bei Erdschlüssen in anderen Stromkreisen.

(Anmerkung: SELV ist die Abkürzung für Sicherheitskleinspannung in einem nicht geerdeten System.)

Definiere PELV-System!

2.1.12.32

Elektrisches System, in dem die Spannung die Grenzwerte für Kleinspannung (ELV) nicht überschreitet:

- unter üblichen Bedingungen und

- unter Einzelfehlerbedingungen, ausgenommen bei Erdschlüssen in anderen elektrischen Stromkreisen.

(Anmerkung: PELV ist die Abkürzung für Funktionskleinspannung mit elektrisch sicherer Trennung.)

Definiere Nicht leitende Umgebung!

2.1.12.36

Vorkehrung, durch die ein Mensch oder Tier, der/das einen unter einer gefährlichen Spannung stehenden Körper eines elektrischen Betriebsmittels berührt, durch die hohe Impedanz seiner Umgebung (zum Beispiel isolierende Wände und Fussböden) und durch das Fehlen geerdeter, leitfähiger Teile geschützt ist.

Definiere Bezugserde!

2.1.13.01

Elektrisch leitfähig angesehener Teil der Erde, der ausserhalb des Einflussbereichs von Erdungsanlagen liegt und dessen elektrisches Potenzial vereinbarungsgemäss gleich null gesetzt wird.

(Anmerkung: Unter "Erde" ist hier der Planet mit seiner gesamten Substanz zu verstehen.)

Definiere Örtliche Erde/Erde!

2.1.13.02

Teil der Erde, der sich in elektrischem Kontakt mit einem Erder befindet und dessen elektrisches Potenzial nicht notwendigerweise null ist.

Definiere Erden, Verb!

2.1.13.03

Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen einem gegebenen Punkt in einem Netz, in der Anlage oder in einem Betriebsmittel und örtlichen Erde.

(Anmerkung 1: Die Verbindung zur örtlichen Erde kann:

- beabsichtigt sein oder 

- unbeabsichtigt (zufällig)

- und kann dauerhaft oder zeitweilig sein.

Anmerkung 2: Die Verbindung mit der örtlichen Erde kann auch an mehreren Punkten erfolgen.)