Mündliche Prüfung

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer


Sandra Pistor
Diese Karteikarten behandeln die Körperschaftsteuer (KSt) auf Universitätsniveau und konzentrieren sich auf Themen wie Steuerpflicht, Einlagen, Gewinnausschüttungen und Besteuerungsgrundlagen. Sie decken wichtige Abschnitte des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ab, einschließlich der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht, der Berechnung des zu versteuernden Einkommens (zvE) und der Behandlung von Beteiligungen. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende der Betriebswirtschaftslehre (BWL), die sich auf mündliche Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der Körperschaftsteuer und ihrer praktischen Anwendung erlangen möchten.
Cartes-fiches
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5
Langue
Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
23.11.2013 / 26.06.2024

Cartes-fiches

Wann entsteht die Körperschaftsteuer und wann ist sie fällig?

§ 30 Nr. 3 KStG => Entstehung mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes

=>fällig: 1 Monat nach Bekanntgabe des KSt-Bescheid § 31 (1) KStG

Wie ist die KSt einzuteilen?

  • Personen-Besitzsteuer
  • direkte STeuer
  • GEmeinschaftsteuer
  • Veranlagungsteuer

Wo und wie ist die persönliche STeuerpflicht geregelt?

unbeschränkt:

  • § 1 KStG nennt die KSt-Subjekte, die mit Geschäftsleitung bzw. Sitz im Inland sind (strittig, dann der Büro des GEschäftsleiters R. 2 KStR) (z.B. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften ...); dort gilt als Besteuerungsumfang das Welteinkommen

beschränkt:

  • Körperschaften, die ihren Sitz nicht im Inland haben, mit inländischen Einkünften

Nenne den Beginn und das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht!

  1. Vorgründungsgesellschaft: bis notarielle Beurkundung i.d.R. GbR H 2 KStH
  2. Vorgesellschaft: ab notarieller Beurkundung i.d.R. Beginn der Steuerpflicht; Gesellschaft hat eine eigene REchtsnatur H.2 KStH
  3. KapG: ab Eintragung
  4. Ende mit Ende der Liquidation § 11 KStG

§ 5 KStG

Steuerbefreiung z.B. dt. Bundesbank

Nenne die Besteuerungsgrundlagen um das zvE zu ermitteln!

  • Kapitalgesellschaft mit GEschftsleitung/Sitz im Inland ist gem. § 1 (1) Nr. 1 KStG unbeschränkt KSt-pflichtig
  • KSt bemisst sich gem. § 7 (1) KStG nach dem zvE R.29 KStR
  • Vorschriften des EStG und des KStG gelten § 8 (1) KStG, R 32 KStR
  • unbeschränkt kst-pflichtige KApG erzielt gem. § 8 (2) KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Was ist das Teileinkünfteverfahren und wovon ist die Besteuerung abhängig?

...ist ein Verfahren zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

abhängig davon, ob der Anteilseigner...

  • natürliche Person
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft

...ist.

 

Wie wird die KSt-Erstattung/Rückstellung berechnet?

tarifliche KSt
-KapESt
-KSt-VZ
= KSt-Erstattung/Rückstellung

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und welche Richtlinie gehört dazu?

  • diese dürfen gem. § 8 (3) KStG das Einkommen NICHT mindern, daher ist es einenicht abziehbare Aufwendung
  • R 36 KStR
  • Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellchaftsverhältnis veranlasst ist
  • wirkt sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i.S. des §4(1)S.1 EStG aus
  • beruht nicht auf den gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschluss aus

Besonderheit:

  • beherrschender Gesellschafter
  • Vereinbarung zw. Gesellschaft müssen klar, eindeutig im VORAUS getroffen werden, Wückwirkungsverbot herrscht

 

§ 1 KStG

unbeschränkte Steuerpflicht

§ 2 KStG

beschränkte Steuerpflicht

§ 7 KStG

Grundlagen der Besteuerung

§ 8 KStG

Ermittlung des Einkommens

§ 8b KStG

Beteiligung an anderen Körperschaften und PErsonenvereinigungen

  • (2) Gewinne aus Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder PErsonenvereinigung
  • (3) 5 % sind Ausgaben dieser Beteiligungen, die nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden können

§ 9 KStG

abziehbare Aufweundungen z.B. Spenden bis zu 20% des Einkommens oder 4 Promille der Summe der Umsätze und Löhne/Gehälter; verdekcte Einlagen

 

§ 10 KStG

nichtabziehbare Aufwendungen: verdeckte GEwinnausschüttungen, GEldstrafen, Hälfte der Vergütungen jeder Art an Mitglieder des Aufsichtsrat

 

§ 23 KStG

Steuersatz (15% des zvE)

§ 27 KStG

Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen

  • steuerliche Einlagenkonto
  • Berechnung:
    • EK lt. StBilanz am Ende des letzten Wj.
    • ./. gez. Kapital am Ende des letzten Wj.
    • ./. Bestand Einlagenkonto am Ende des letzten Wj.
    • = ausschüttbaren Gewinn
    • Summe der Leistungen
    • ./. ausschüttbaren Gewinn § 27
      • Ergebnis positiv: Es wurden LEistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto verwendet
      • Ergebnis negativ: Es wurden keine Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto verwendet.

Erläutere verdeckte Einlage!

offene Einlagen werden ohne Auswirkung auf den Gewinn als EK verbucht. Eine verdeckte Einlage ist:

  • wenn ein Gesellschafter (oder nahestehende PErson), außerhalb der Gesellschaftsrechtlichen Einlagen, einen einlagefähigen Vermögensgegenstand zuwendet, und diese ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (Fremdvergleich)

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