Miete mahalia
Fragebuch
Fragebuch
Kartei Details
Karten | 25 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 16.11.2016 / 23.11.2016 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/miete32
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9.19 Für welche Schäden haften Sie bei der Wohnungsrückgabe?
Dies betrifft kleine Mängel. Als kleine Mängel gelten z.B. schadhafte WC-Brillen, Duschschläuche und Dichtungen an Wasserhähnen, defekte Schlösser, Sicherungen, Glühlampen, Steckdosen und Schalter oder Gurten und Kurbeln von Rollladen und Storen
9.2 Was regelt der Mieterschutz? Der Mieterschutz regelt
"den Schutz des Mieters vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen der Vermieterin
9.21 Unter welchen Voraussetzungen ist die Ankündigung einer Mietzinserhöhung rechtswirksam?
Die Vermieterin muss die Mietzinserhöhung auf einem vom Kanton bewilligten Formular rechtzeitig mitteilen (spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist) und begründen.
9.22 Innert welcher Frist müssen Sie eine Mietzinserhöhung anfechten?
Ich muss eine Mietzinserhöhung innert 30 Tagen nach Ankündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
9.23 Nennen Sie zwei Gründe, die zur Anfechtung einer Kündigung berechtigen.
Kündigung aufgrund von Ansprüchen, die der Mieter nach Treu und Glauben einfordert (z.B. Rachekündigung, weil der Mieter wegen zu hoher Heizkosten reklamiert)
Kündigung während eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
Kündigung vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens (Sperrfrist)
9.24 Welche Umstände verunmöglichen eine Mieterstreckung?
Die Erstreckung ist von vornherein ausgeschlossen, wenn der Mieter z.B. in Zahlungsverzug ist oder er seine Pflicht zur Sorgfalt und zur Rücksichtnahme verletzt hat.
9.25 Wie lange kann ein Mietverhältnis für Wohnungen maximal erstreckt werden?
Das Mietverhältnis kann für Wohnräume um höchstens vier Jahre erstreckt werden.
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