Menschenrechte und Berufsethik

Menschenrechte und Berufsethik

Menschenrechte und Berufsethik


Markus Fritschi
Diese Lernkarten behandeln die Themen Menschenrechte und Berufsethik auf einem fortgeschrittenen Niveau. Sie beleuchten die Definition und den Zweck von Menschenrechten sowie deren Einschränkungen, einschließlich der Verhältnismäßigkeit und der gesetzlichen Grundlagen. Die Karteikarten erläutern auch die Unterschiede zwischen Menschenrechten und Grundrechten, sowie die Pflichten des Staates in Bezug auf diese Rechte. Besonders relevant sind die Themen öffentliche Sicherheit, polizeiliche Maßnahmen und die Schutzgüter, die in diesem Kontext eine Rolle spielen. Diese Lernkarten sind für Studierende und Fachleute in den Bereichen Psychologie und Recht von Nutzen, da sie ein tiefes Verständnis für die ethischen und rechtlichen Grundlagen vermitteln.
Karten
14
Lernende
19
Sprache
Deutsch
Kategorie
Psychologie
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
19.01.2014 / 01.12.2024

Lernkarten

Was sind Grundrechte?

Definition: Von der BV und EMRK gewährleisten grundegenden Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat.

Einteilung der Grundrechte

- Freiheitsrechte (Glaubensfreiheit)

- Soziale Grundrechte (Ansprc Grundschulunterricht)

- Rechtsstaatliche Garantien (Rechtsgleichheit)

- Politische Rechte (BV)

- Menschenrechte (Menschenwürde)

 

Was sind Menschenrechte?

Definition: Gesamtheit der Rechte, über die jede Person in ihere Eigenschaft als Mensch verfügt.

Menschenrechte = ?

Grundrechte = ?

Menschenrechte = jeder Mensch

Grundrechte = Schweizer, Flüchtlinge

Vorraussetzung Einschränkungen Grundrechte

- Gesetzliche Grundlage

- Verhältnismässigkeit

- Öffentliches Interesse

- Kerngehalt unangetastet

Polizeiliche Schutzgüter

- Öffentliche Ruhe

- Öffentliche Ordnung

- Öffentliche Sicherheit

- Öffentliche Gesundhei

- Öffentliche Sittlickeit

- Treu und Glauben im Geschäftsverkehrs

Verhältnismässigket 1

Geeignetheit:

Dielizeilich Massnahme mus tauglich sein, um den in öffentlichen Interesse verfolgten Zweck hebeizuführen.

Verhältnissmässigkeit 2

Erforderlichkeit:

Der Eingriff darf in

- sachlicher

- personeller

- zeitlicher

- und räumlicher Beziehung nicht über das Notwendige hinausgehen.

Verhältismässigkeit 3

Verhältnismässigkeit i.e.S

Es muss ein vernüftiges Verhältnis zwischen dem angestrebten Ziel und der zu diesem Zweck notwendigen Beschränkung des Grundrechts bestehen

Unverzichtbare Menschenrechte

- Das Recht auf Leben

- Das Verbot der Folter

- Das Verbot der Sklaverei

- Verbot der Rückwirkung der Strafgesetze

- Unschuldsvermutung

Sind Menschenrechte absolute Rechte oder nicht?

Nein

Einschränkungskriterien (Menschenrechte)

Art. 8 Abs. 2 EMRK

Art. 10 Abs. 2 EMRK

Polizeiliche Generalklausel

Die polizeiliche Generalklausel ersetzt die gesetzliche Gundlage ann, wenn kein Gesetz im materiellen Sinne vorliegt und zeitlich dringnde Massnahmen zum Schutz fundamentaler Rechtsgüter notwendig sind.

Dem Staat obliegen aufgrund der Grund- und Menschenrechte  folgende Pflichten

- Unterlassugspflicht

- Schutzpflicht

- Leistungspflicht

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