Markenrecht in Frage und Antwort
Basics des Markenrechts (unvollständig)
Basics des Markenrechts (unvollständig)
Kartei Details
Karten | 45 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.09.2015 / 10.12.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Widerspruch nach § 42
Statthaftigkeit (=beschwerdefähige Entscheidungen)
Gebühr
Beschwerdeerklärung: Inhalt der Erklärung, Form, First, Verfahrensführungsbefugnis, Beschwer (idR Rechtschutzbedürfnis)
Bei Fehlen von Inhalt oder Form, Frist = Beschwerde wird verworfen
Bei Fehlen von Gebühr = Beschwerde nicht eingelegt (Wirksamkeitsvoraussetzung)
Welche 3 Fälle gibt es bei Begründetheit der Beschwerde?
a) Zulässigkeit der Erinnerung: Statthaftigkeit, Inhalt, Erklärung, Form, Frist, Gebühr, Beschwer
b) Zulässigkeit des Widerspruchs: statthaft, Form, Frist Erkl., Gebühr
c) Begründetheit des Wiederspruchs, § 9 I Nr.1, 2. § 43 MarkenG
Gegen welche Beschlüsse (von wem) findet Erinnerung statt?
Beamten/ Angestellten des gehobenen Dienstes
Gegenwelche Beschlüsse findet Beschwerde statt? Ausnahme?
Beamten/ Angestellten des höheren Dienstes; §64 IV Beschwerde anstatt Erinnerung gegen Beschlüsse eines Beamten/ Angestellten gD möglich.
Was ist eine Durchgriffsbeschwerde nach § 66 III?
Beschwerde statthaft, wenn über Erinnerung nicht innerhalb bestimmter Frist entschieden wird.
Kann man im markenrechtlichen Verfahren vor dem DPMA VKH beantragen?
Nein, da keine gesetzliche Grundlage
Wo ist die Beschwerde einzulegen?
Beim Patentamt, auch eine Erweiterung der Beschwerde ist dort einzulegen
Was muss die Erklärung erkennen lassen, ggf. durch Auslegung?
Dass Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt wird
Welche bestimmte Entscheidung angefochten wird.
Welche Person Beschwerdeführer ist
Nicht notwendig:
Antrag und Beschwerdebegründung