Markenrecht

Grundlagen Markenrecht

Grundlagen Markenrecht


F. B.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das Markenrecht auf Universitätsniveau. Sie behandeln die Entstehung, Voraussetzungen und Schutzdauer von Marken, Designen und Patenten, sowie die Rolle von Urheberrechten und unlauterem Wettbewerb. Die Karteikarten sind ideal für Studierende und Fachleute, die sich mit den rechtlichen Grundlagen von Marken, Designen und Patenten vertraut machen möchten.
Cartes-fiches
34
Utilisateurs
5
Langue
Allemand
Catégorie
Marketing
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
24.06.2016 / 01.06.2022

Cartes-fiches

Urherberrecht: Für welche Werke ist es möglich?

Literatur und Kunst

Urheberrecht: Wie entsteht das Recht?

Das Recht entsteht im Schöpfungsmoment, es gibt kein Registerrecht.

Urheberrecht: Ist der Schutzvermeckt Copyright zwingend notwendig?

Nein, er ist fakultativ, kann aber abwehrend wirken

Urheberrecht: 3 Schutzmassnahmen

  • Privatgebrauch
  • Zitate
  • Berichterstattung

Urheberrecht: Voraussetzungen

Es muss ein Werk vorliegen:

  • Geistige Schöpfung (menschlicher Willen, keine Maschinenarbeit)
  • Aus dem Bereich der Literatur und Kunst (breit zu verstehen)
  • Individuelle rCharakter

Urheberrecht: Was ist die Probelmatik?

Beweisbarkeit. Notarielle Beglaubigung oder Hinterlegung des Werkes bei Anwalt / Notar unbeidngt anzuraten.

Unlauterer Wettbewerb: Basiscs

  • Ziel des UWG: Fairer, unverfälschter Wettbewerb
  • Wettbewerbsverhältnis zwischen Beteiligten nicht notwendig
  • Tätigkeit muss sich auf eigene oder fremde Wettbewerbsstellung auswirken (Mitbewerber, Verbraucher, Allgemeinheit, Presse)
  • Notwendig ist wirtschaftliche Beätigung, Verhalten im rein privaten Kreis fällt nicht unter das UWG
  • Es gilt grundsätzlich die Nachahmungsfreiheit!

UWG: Unlautere Verhaltungsweisen, die gegen Treu und Glauben (Bauchgefühl) vertossen sind u.a:

  • Irreführung der Konsumenten durch Schaffung einer Verwechslungsgefahr (Fehlzurechnungen)
  • Herabsetzung von Konkurrenten / Rufausbeutung
  • Nachmachung ohne eigenen Aufwand

Markenrecht: Was ist eine Marke?

  • Die Market ist ein Zeichen, welches geeignet ist, Waren und DL eines Unternehmes von solchen anderer zu unterscheiden

Markenrecht: Wie entsteht das Recht?

Enstehtung mit Registereintrag (Hinterlegungspriorität)

Markenrecht: Welche Markentypen sind möglich?

  • Wort
  • Bild
  • Akustik
  • etc

Markenrecht: Ist das Zeichen (R) zwingend?

Nein, es ist fakultativ

Markenrecht: Wie ist die Schutzdauer geregelt?

Schutzdauer: 10 Jahre, beliebig verlängerbar, dafür Gebrauchspflicht

(Wird immer um 10 Jahre verlängert, mach 5 Jahren muss man Gebrauch nachweisen)

Markenrecht: Voraussetzungen

  • Eintragungsfähigkei: unterscheidungskräfitg, nicht bescheibend, nicht gegen öffentl. Ordnung/ gute Sitten verstossend
  • Das Vorliegen älterer Recht wird nicht überprüft: Markenrecherche im Vorfeld daher unbedingt empfohlen
  • K3: Kreativität (Eintraung/Abwehrbereicht) / Konkurrenz (ältere Rechte? drohende Konflikte!) / Künftige Zeiten (welche Waren und DL, Auslandausdehnung?

Patennrecht: Was schützt das Recht?

Eine Erfindung (Lösungen) im Bereicht der Technik

Patentrecht; Entstehung

Entstehung des Rechts mit Erteilung des Schutzpatentes

Patentrecht: Schutzvermerk pflicht?

Schutzvermerkt pat. ist Fakulatitv

Patentrecht: Schutzdauer?

Schutzdauer 5 Jahre, danach jährliche Ernenerung möglich, mx. 20 Jahre

Patentrecht: Schutzaussnahmen

Privatgebrauch, Forschung und Lehre

Patentrecht: Warum Patentrecherche?

Neuheit und erfinderische tätigkeit werden in der Schweiz nicht geprüft, daher empfohlen

Patentrecht: Voraussetzungen

  • Neuheit: vor der Anmeldung nicht öffnetlich bekannt (nicht zum weltweiten Stand der Technik gehörend)
  • Erfinderische Tätigkeit, die sich für Fachmann auf betreffendem Gebiet nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben darf
  • Gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung

Designrecht:  Was schützt es?

Schützt die Form (äussere Gestaltung eines Gegenstandes)

Designrecht; Entstehung

Entstehung des Rechts mit Registereintrag (Hinterlegungsprioritöt)

Desingrecht: Schutzdauer

Schutzdauer 5 Jahre (max. 25 Jahre), dafür keine Gebrauchspflicht

(4x 5 Jahre verlängerbar)

Designrecht: Schutzvermek

mod. dép. faktultativ

Designrecht: Voraussetzungen

  • Neuheit: Kein identisches Design zugänglich (wird jedoch nicht geprüft!)
  • Eigenart: charakterisches Merkmal, Kreativität?
  • Kein Verstoss gegen öffenttliche Ordnung/gute Sitten

Domainrecht: Basiscs

  • Prinzip first-come first-served, ausser ältere, bessere Recht sind vorhanden oder bei Ausnahmen zb. Gemeindenamen (Luzern.ch)
  • Einfach zu erhaltenes und günstiges Recht

Domainrecht: Wichtig fürs Unternehmen

  • Besteht eine Domainnamenstrategie?
  • Toplevel-Domains? (.swiss)
  • Domainnamen auf Firma und nicht auf Einzelperson registriert?

Welche Aussage ist korrekt?

Patentrecht: Grund für ein Patent

  • Investitionen und Investorenschutz
  • innerbetriebliches Innovations-Anreizsystem
  • Schaffung von Handlungsfreiheiten
  • Innovationskraft fördern

Designrecht: Was ist kein Design?

  • Herstellungsweise
  • Design hat ausschliesslich technische Funktion
  • Ideen, Konzepte

Urheberrecht: Wie lange besteht das Recht?

70 Jahre nach Tod des Urhebers, bei PC-Programmen 50 Jahre nach Tod des Urhebers.

Urheberecht: Rechte am Werk, nicht übertragbar

  • Erstveröffentlichung
  • Namensnennung (zitieren)
  • Werkintegrität

Urheberrecht: Verwertungsgesellschaften

  • SUISA
  • SUISSIMAGE
  • PROLITTERIS
  • SSA
  • SWISSPREFORM
  • Es gibt 5 Organisationen

Étudier