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Liegenschaftsverkauf, Grundstückverkauf aus rechtlicher Sicht, Berufsprüfung Immovermarktung 2013

BP 2013

BP 2013


Kartei Details

Karten 26
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 21.06.2016 / 25.08.2020
Lizenzierung Keine Angabe
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Aufgabe C11:

Nennen Sie 3 Bestandteile des Grundbuches und erläutern Sie diese kurz.

Hauptbuch
Grundbuchblatt mit eigener Grundbuchnummer. Hauptbuch = Gesamtheit aller Grundbuchblätter. Nur was im Hauptbuch eingetragen ist, hat Wirkung gegenüber jedermann.

Tagebuch
Alle Anmeldungen werden zuerst (bevor sie in das Hauptbuch eingetragen werden) in der Reihenfolge (Rangprinzip) und mit Datum- und Zeitangabe im Tagebuch aufgenommen. Jedes Geschäft erhält eine Belegnummer.

Belege
Der Eintrag im Hauptbuch besteht nur aus einer knappen Bezeichnung des Geschäftsvorganges. Der genaue Inhalt und deren Ausübung geht aus den Urkunden hervor, die beim Grundbuchamt als Belege aufbewahrt werden.

Pläne
Die Pläne enthalten die geometrische Darstellung der Grundstücke. Sie sind verbindlich.

Gläubigerregister
Das Gläubigerregister ist ein Hilfsregister. Im Grundbuch wird der Gläubiger zur Zeit der Errichtung des Pfandrechtes eingetragen. Zur Aufnahmen von Name und Wohnort des Berechtigten an Pfandrechten für das Grundbuchamt ein Gläubigerregister. Wer darin eingetragen ist erhält vom Grundbuchamt alle gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen.

Aufgabe C10:

Nennen Sie 4 Merkmale von Immobilien und erläutern Sie diese kurz.

Standortgebundenheit:
Immobilien sind unbewegliche Wirtschaftgüter. Diese Unbeweglichkeit wird als Immobilität bezeichnet und ist die zentrale Eigenschaft einer Immobilie.

Einmaligkeit:
Aus der Standortgebundenheit ergibt sich die Einmaligkeit. Jede Immobilie ist aufgrund von unterschiedlichen Eigenschaften ein Einzelstück. Keine Immobilie ist identisch mit einer anderen.

Heterogenität:
Beschreibt inwieweit 2 Immobilien miteinander konkurrieren. Befinden sie sich auf dem gleichen Teilmarkt, wird die Konkurrenz größer sein, als auf unterschiedlichen Teilmärkten.

Lange Produktionsdauer:
Hiermit wird der Zeitraum zwischen Investitionsentscheidung und Fertigstellung bzw. Nutzungsübergabe bezeichnet. Dabei werden Planungs- und Genehmigungsverfahren, sowie Witterungsbedingte Verzögerungen oder mangelhaftes Planungs- und Baumanagement einbezogen.

hohe Kapitalbindung:
Mit einer Immobilieninvestition ist eine hohe immobile Kapitalbindung verbunden. Die Dauer ist abhängig von dem Zeitraum des Besitzes, dabei ist zwischen Zwischeninvestor und Endinvestor zu unterscheiden.

Dauerhaftigkeit:
Eine Immobilie zeichnet sich durch ihre Langlebigkeit aus. Während ihrer Lebensdauer kann sie mehrmals ge- und verkauft werden. Der Bestand an Immobilien konkurriert deshalb mit den Neubauten.

Hohe Übertragungskosten:
Man unterscheidet Eigentumsübertragung und Nutzungsübertragung. Bei der Eigentumsübertragung sind Erwerbsnebenkosten, Grunderwerbssteuer, Notar- / Amtsgerichtsgebühren, Maklerkosten fällig.

Aufgabe C9:

Was für Rentabilitätskennzahlen werden für die Finanzkontrolle im Bereich Liegenschaften eingesetzt? Wie werden diese berechnet?

Eigenkapitalrentabilität (ROE) = (Gewinn / Eigenkapital) * 100

Gesamtkapitalrentabilität (ROI) = (Gewinn + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital * 100

Umsatzrentabilität (ROS) = Gewinn / Umsatz * 100

(ROE = Return of Equity; ROI = Return on Investment; ROS = Return on Sales)

Aufgabe C8:

Nennen Sie die Charakteristik der Nachweis- und Vermittlungsmaklerei.

Nachweismakler Der Nachweismakler leistet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Er ist nicht verantwortlich für die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit, über diese einen Vertrag abzuschließen. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Benennung eines Interessenten, untersagt ihm aber, mit diesem in Verbindung zu treten.

Vermittlungsmakler Im Gegensatz zum Nachweismakler hat der Vermittlungsmakler es dem Interessenten zu ermöglichen, ohne weiteres in konkrete Vertragsverhandlungen mit dem Dritten einzugehen und auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss einzuwirken. Er muss also einen bisher nicht abschlussbereiten Interessenten abschlussbereit führen. Der Makler muss tätig werden. Der rechtmäßig für beide Parteien tätige Makler ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet, und muss seine Tätigkeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien ausüben.

Aufgabe C7:

Nennen Sie die fünf Schritte beim Vorgehen bei der Barwertberechnung in der Immobilienbewertung.

1. Bestimmen des nachhaltig erzielbaren Bruttoertrags der Liegenschaft

2. Subtrahieren der Bewirtschaftungskosten

3. Zwischenergebnis = Liegenschaftsgewinn (ist eine Rente)

4. Bilden des Rentenbarwertes dieser Rente

5. abzüglich die notwendigen Investitionen (abgezinst)

Aufgabe C6:

Erklären Sie kurz den Begriff Kaufpreisrestant.

- Noch nicht bezahlter Anteil am Kaufpreis mit den Fälligkeiten

Aufgabe C5:

Was wird gekauft, wenn wir von Stockwerkeigentum sprechen? Nennen Sie die Fachausdrücke und Beispiele.

- Sonderrecht/-e (Wohnung/Keller/Bastelraum)

- ausschliessliches Nutzungsrecht oder Sondernutzungsrecht (Balkon/Terrasse/Sitzplatz/Autoabstellplatz/Lagerplatz)

- Anteil an gemeinschaftlichem Eigentum (Wertquote)

Aufgabe C4:

Zählen Sie 10 Stichworte auf, die in der Nutzung- und Verwaltungsordnung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft geregelt werden.

- Gegenstand des Stockwerkeigentums
- Aufteilung der Liegenschaft
- Änderung an der Wertquote
- Sonderrechte
- Gemeinschaftliche Teile
- Benützungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen
- Benützung der Sonderrechte und Einrichtungen
- Beschränkung des Nutzungsrechts
- Zweckbestimmung
- Unterhaltspflicht der Stockwerkeinheit
- Zutrittsrecht und Duldung von Arbeiten
- Verantwortlichkeiten der Bewohner
- Überlassung des Gebrauchs an Dritte
- Benützung der gemeinschaftlichen Teile, Anlagen und Einrichtungen
- Hausordnung
- Begriff der gemeinschaftlichen Kosten
- Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten/allfällige Ausnahmen
- Erneuerungsfonds
- Einzug der gemeinschaftlichen Kosten
- Versicherung
- Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten
- Zerstörung des Gebäudes
- Verwaltung
- Zuständigkeit
- Einberufung und Leitung der Versammlung
- Beschlussfähigkeit
- Ausübung des Stimmrechts
- Beschlussfassung
- Verwalter (Wahl, Aufgaben, Befugnisse)
- Ausschluss eines STWE
- Aufhebung des Stockwerkeigentums
- Weitere Bestimmungen
- Anmerkung des Reglements im GB
- Änderung des Reglements
- Gerichtsstand/Domizilklausel
- Verweis auf gesetzliche Bestimmungen