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Lexik QV 2013 ABU

Kursiv geschriebene Begriffe sind Prüfungsstoff für die 4-jährige Grundbildung!

Kursiv geschriebene Begriffe sind Prüfungsstoff für die 4-jährige Grundbildung!


Kartei Details

Karten 86
Lernende 16
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 26.01.2013 / 03.06.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Aussenhandel

Grenzüberschreitender Handel (Import, Export, Transithandel) von Gütern (Waren, Dienstleistungen). Der Aussenhandel kann staatlich beeinflusst werden durch Zölle, Kontingente, technische Handelshemmnisse.

Autonomer Nachvollzug

Nach dem Volks-Nein zum EWR wurde dieser Begriff definiert. Damit ist gemeint, dass die Schweiz in jedem einzelnen Fall autonom entscheidet, ob sie EU-Recht übernehmen (nachvollziehen) will oder nicht. Von den 780 Gesetzesrevisionen, welche seit dem EWR-Nein verabschiedet wurden, entsprechen 40% EU-Recht.

Bilaterale Verträge

Nach dem Volks-Nein zum Beitritt in den EWR 1992 hat die Schweiz beschlossen mit der EU bilaterale Verhandlungen aufzunehmen. Ziel war es, die wichtigsten Gebiete der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu regeln.

Die „Bilateralen Verträge I“ sind ein Vertragspaket zwischen der EU und der Schweiz, welches beiden Vertragspartnern den Zugang zum Markt des Partners vereinfacht.

Die „Bilateralen Verträge ll“ erweitern die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU auf wichtige politische Bereiche wie Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur.

Bilaterale Abkommen I (1999)

Die Bilateralen l sind klassische Marktöffnungsabkommen. Die Bilateralen l bestehen aus sieben Dossiers, welche nur als Gesamtpaket Gültigkeit haben. Wird ein Dossier gekündigt, so treten auch die übrigen ausser Kraft. Diese Bedingung stellte die EU, als sie sich bereit erklärte über die ausgewählten Gebiete mit der Schweiz zu verhandeln.

Die sieben Dossiers: Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung.

Bilaterale Abkommen II (2004)

Die Bilateralen Verträge II berücksichtigen weitere wirtschaftliche Interessen, erweitern diese jedoch um wichtige politische Bereiche. Die Bilateralen ll bestehen aus neun Dossiers. Bei diesen Verhandlungen forderte die Schweiz, dass die Dossiers nur als Gesamtpaket Gültigkeit haben, denn die EU hatte nicht an allen einzelnen Dossiers Interesse. Die neun Dossiers: Schengen, Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Umwelt, Statistik, MEDIA, Ruhegehälter, Bildung.

Binnenmarkt

Als Binnenmarkt bezeichnet die EU den gemeinsamen Markt aller EU-Mitglieder. Er basiert auf den vier Grundfreiheiten: Freier Waren-, freier Kapital-, freier Dienstleistungs-, und freier Personenverkehr. Der europäische Binnenmarkt besteht aus 500‘000‘000 potentiellen Konsumenten.  

Cassis de Dijon-Prinzip

Jedes Produkt, das in einem Land der EU zugelassen ist, ist grundsätzlich auch in der Schweiz zugelassen und umgekehrt. Ausnahmen gibt es in Bereichen, in welchen die Vorschriften nicht als gleichwertig anerkannt werden. Dieses Prinzip ist dem Dossier der „Technischen Handelshemmnisse“ zuzuordnen. Den Namen verdankt das Prinzip dem französischen Johannisbeeren-Likör, welcher diesen Streit in der EU ausgelöst hatte.

Dubliner Übereinkommen

Ein Abkommen (Teil der Bilateralen II) über die Vereinfachung des Asylverfahrens in der EU. Der Staat, in welchen der Asylbewerber zuerst einreist, ist für das Verfahren zuständig. Ziel ist es, dass jeder Asylbewerber einmal das Anrecht auf ein Verfahren hat. Wird das Asylgesuch beispielsweise in Frankreich abgelehnt, so gilt dieser Entscheid auch für die Schweiz. Stellt derselbe Bewerber in der Schweiz erneut ein Gesuch, so kann er mittels der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac identifiziert und nach Frankreich zurückgeschickt werden. 2010 stellten rund 15‘000 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch, davon waren ein Drittel (5‘000) Zweitgesuche.