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LB_Mietrecht

Mietrecht ML 2 (Bartels)

Mietrecht ML 2 (Bartels)


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 10.01.2015 / 21.01.2023
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Mietvertrag: über welche wesentlichen drei Vertragaspunkte müssen sich Mieter und Vermieter einig sein?

  • Mietobjekt
  • Mietzins
  • Überlassung zum Gebrauch

Alle anderen Punkte sind Nebenpunkte.

Was bedeutet "Übergabe und Erhatl der Mietsache in gebrauchtauglichen Zustand" als Hauptpflicht des Vermieters?

Art. 256 Abs. 1 OR

Vorausgesetzter Gebrauch ergibt sich aus dem Mietvertrag, z.B. Wohnung muss über Kochgelegenheit verfügen und beheizbar sein, ein Restaurant muss den Vorschriften der lebensmittelpolizeilichen Vorschiften entsprechen.

Vermieter ist verpflichtet, das Objekt in gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten, heisst er ist auber für Instandhaltung und Unterhalt verpflichtet (Ausnahme: MAB liegt beim Mieter -> er ist dann für seine Anlagen zuständig)

Unterscheide Mietvertrag und Mietverhältnis

Nach Abschluss des Mietvertrages gelten die mietrechtlichen Bestimmungen gem. OR noch NICHT, sondern erst im laufenden Mietverhältnis. Vor Antritt des Mietverhältnisses gelten die allgemeinen Bestimmungen des OR.

Z.B. Abschluss Mietvertrag -> Rücktritt vom Vertrag möglich, es gelten Art. 97 ff OR

Z.B. Mieter übernimmt wegen Mängeln das Mietobjekt nicht -> er kann nicht gem. Mängelrechten Art. 259 ff OR vorgehen sondern nach Art. 107 - 109 über die Nichterfüllung von Verträgen. Dies ist so im Art. 258 Abs. 1 genau beschrieben.

Wann ist zwingend ein amtliches Formular vorgeschrieben?

Mietzinserhöhung

Vertragsänderung zu Lasten des Mieters

Kündung durch den Vermieter

Mitteilung des Anfangsmietzinses (hier bestimmt der Kanton ob es ein Formular benötigt -> in Zürich seit Nov. 13 in Kraft,  gilt auch bei den  Kantone VD, GE, FR, NE, NW, ZG)

Koppelungsgeschäfte: Gesetztesartikel und nenne ein Beispiel für ein unerlaubtes und für ein erlaubtes Koppelungsgeschäft

Art. 254 OR, Vertrag der rechtlich selbständig ist, aber an einen anderen Vertrag geknüpft wird

erlaubt: Mietvertrag und Hauswartvertrag mit Herrn Müller / Verpflichtung das Mieter einen Versicherungsvertrag abschliesst (Z.B. Glasbruchversicherung für erdgeschossige Retailmieter)

nicht erlaubt: Vorgabe welche Versicherung der Mieter berücksichtigen muss

ACHTUNG: Mietvertrag bleibt gültig, auch wenn Koppelung nichtig ist

Unterliegt ein Parkplatz welcher mit einer Wohnung vermietet wurde den gleichen Bedingungen, z.B. Kündigungsfristen?

Gilt dies auch wenn der Parkplatzvertrag erst später als der Wohnungsvertrag abgeschlossen wird?

Kann ausdrücklich ausbedungen werden, dass ein Parkplatz nicht zu einem bestehenden Wohnungsvertrag gehört?

Was sind Nebenpflichten des Vermieters? (4)

 

Tragen von Lasten und Abgaben: Art. 256b OR, beispielsweise Versicherungsprämien, Liegenschaftensteuern, Meteowassergebühren. Achtung: gewisse Gebühren werden dann via Nebekosten wieder dem Mieter überwälzt, vor allem wenn es sich um Grundgebühren handelt, welche verbrauchsabhängig sind)

plus drei Auskunftspflichten:

1) Bekanntgabe des Vormietzinses: Art. 256a Abs. 2 OR, falls der Mieter dies verlangt, so hat der Vermieter ihm dies zu melden (Anfechtungsfrist des Mieters beträgt 30 Tage)

2) Einsicht in das Rückgabeprotokoll: Art. 256a Abs. 1 OR

3) Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung: Art. 257b Abs 2 OR