Jus Schweiz
Artikel lernen (ZGB, OR & BV)
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Set of flashcards Details
Flashcards | 79 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 25.10.2013 / 20.06.2023 |
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Obligatorisches Referendum
Art. 140 BV Obligatorisches Referendum
Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
- a.
- die Änderungen der Bundesverfassung;
- b.
- der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
- c.
- die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.
polizeliche Notverordnung
Art. 184 Beziehungen zum Ausland BV
3 Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen
Teil- und Totalrevision der Bundesverfassung
Art. 192-194 BV
Art. 138-140 BV
Obligatorisches Referendum
Art. 140 Obligatorisches Referendum
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
- a.
- die Änderungen der Bundesverfassung;
- b.
- der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit o
Nebenbedingungen der Verfügung
ABB
Auflage, Befristung, Bedingung
Verfügung nach Art. 5VwVG
aerevö
Anordnung einer Behörde
Einzelfall
Regelung eines Rechsverhältnisses
Einseitgkeit
Verbindlichkeit
Abstützung im öffentlichen Recht
Defintion: öffentliche Verwaltung
Öffentliche Verwalunng im funktionellen Sinn ist die "Besorgung gesetzlich übertragener Staatsaufgaben durch das Geweinwesen"
Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
Osli
Ordungsaufgaben
Sozialpolitische Aufgaben
Lenkungsaufgaben
Infrastrukturaufgaben
Grundrechte
Artikel in der BV
Art. 7 -36 BV
Sozialziele
Atikel in der BV
Art. 41 BV
Volk und Stände
Artikel in der BV
Art 136ff. BV
Bundesbehörden
Artikel in der Bundesverfassung
Art. 143ff BV
Bundesversammlung
Artikel in der Bundesverfassung
Art 148 ff. BV
Bundesrat und Bundesverwaltung
Artikel in der Bundesverfassung
Art. 174 ff. BV
Bundesgericht und andere richterliche Behörden
Artikel in der Bundesverfassung
Art. 188 ff. BV
Schutz der Privatsphäre
Art. 13 BV Schutz der Privatsphäre 1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Gesetzliche Obligation aus unerlaubter Handlung
Art. 41 OR Haftung im Allgemeinen I. Voraussetzungen der Haftung 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. 2 Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in
Gesetzliche Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung
Art. 62 OR Voraussetzung I. Im Allgemeinen 1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten. 2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen
Geschäftsführung ohne Auftrag
Art. 419 OR Stellung des Geschäftsführers I. Art der Ausführung Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein, ist verpflichtet, das unternommene Geschäft so zu führen, wie es dem Vorteile und der mutmasslichen Absicht des an
Irrtum Privatrecht
Art. 23 OR Mängel des Vertragsabschlusses I. Irrtum 1. Wirkung Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
Nichtigkeit des Vertrages
Art. 20 OR Nichtigkeit 1 Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig. 2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzune
Stellvertretung
Art. 32 OR Stellvertretung I. Mit Ermächtigung 1. Im Allgemeinen a. Wirkung der Vertretung 1 Wenn jemand, der zur Vertretung eines andern ermächtigt ist, in dessen Namen einen Vertrag abschliesst, so wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt
Nichterfüllung
Art. 97 OR Ausbleiben der Erfüllung I. Ersatzpflicht des Schuldners 1. Im Allgemeinen 1 Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, s
Kaufvertrag
Art. 184 OR Rechte und Pflichten im Allgemeinen 1 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. 2 Sofer
Grundstückkauf
Art. 216 OR A. Formvorschriften 1 Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. 2 Vorverträge sowie Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück begründen,
Minderjährige
Art. 9. Abs. 2 StGB Für Personen, welche zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, bleiben die Vorschriften des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 20031 (JStG) vorbehalten. Sind gleichzeitig eine vor und eine nach der Vollendung
Geldstrafe
Art. 34 StGB 1. Geldstrafe. Bemessung 1 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so beträgt die Geldstrafe höchstens 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt deren Zahl nach dem Verschulden des Täters. 2 Ein Tagessatz beträgt höchstens 3000 Franken.
- Unterlassungsdelikt
- Garantenstellung
Art. 11 StGB Begehen durch Unterlassen 1 Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden. 2 Pflichtwidrig untätig bleibt, wer die Gefährdung oder Verletzung eines strafrechtlich ges
Versuch
Art. 22 StGB 4. Versuch. Strafbarkeit des Versuchs 1 Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht e
Vorsatz und Fahrlässigkeit
Art. 12 StGB 2. Vorsatz und Fahrlässigkeit. Begriffe 1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht. 2 Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die
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