Jus Schweiz
Artikel lernen (ZGB, OR & BV)
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Kartei Details
Karten | 79 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 25.10.2013 / 20.06.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Schutz der Privatsphäre
Art. 13 BV Schutz der Privatsphäre 1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Gesetzliche Obligation aus unerlaubter Handlung
Art. 41 OR Haftung im Allgemeinen I. Voraussetzungen der Haftung 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. 2 Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in
Gesetzliche Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung
Art. 62 OR Voraussetzung I. Im Allgemeinen 1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten. 2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen
Geschäftsführung ohne Auftrag
Art. 419 OR Stellung des Geschäftsführers I. Art der Ausführung Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein, ist verpflichtet, das unternommene Geschäft so zu führen, wie es dem Vorteile und der mutmasslichen Absicht des an
Irrtum Privatrecht
Art. 23 OR Mängel des Vertragsabschlusses I. Irrtum 1. Wirkung Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
Nichtigkeit des Vertrages
Art. 20 OR Nichtigkeit 1 Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig. 2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzune
Stellvertretung
Art. 32 OR Stellvertretung I. Mit Ermächtigung 1. Im Allgemeinen a. Wirkung der Vertretung 1 Wenn jemand, der zur Vertretung eines andern ermächtigt ist, in dessen Namen einen Vertrag abschliesst, so wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt
Nichterfüllung
Art. 97 OR Ausbleiben der Erfüllung I. Ersatzpflicht des Schuldners 1. Im Allgemeinen 1 Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, s