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Jus Schweiz

Artikel lernen (ZGB, OR & BV)

Artikel lernen (ZGB, OR & BV)


Kartei Details

Karten 79
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.10.2013 / 20.06.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Schutz der Privatsphäre

Art. 13 BV Schutz der Privatsphäre 1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Gesetzliche Obligation aus unerlaubter Handlung

Art. 41 OR Haftung im Allgemeinen I. Voraussetzungen der Haftung 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. 2 Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in

Gesetzliche Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung

Art. 62 OR Voraussetzung I. Im Allgemeinen 1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten. 2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen

Geschäftsführung ohne Auftrag

Art. 419 OR Stellung des Geschäftsführers I. Art der Ausführung Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein, ist verpflichtet, das unternommene Geschäft so zu führen, wie es dem Vorteile und der mutmasslichen Absicht des an

Irrtum Privatrecht

Art. 23 OR Mängel des Vertragsabschlusses I. Irrtum 1. Wirkung Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.

Nichtigkeit des Vertrages

Art. 20 OR Nichtigkeit 1 Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig. 2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzune

Stellvertretung

Art. 32 OR Stellvertretung I. Mit Ermächtigung 1. Im Allgemeinen a. Wirkung der Vertretung 1 Wenn jemand, der zur Vertretung eines andern ermächtigt ist, in dessen Namen einen Vertrag abschliesst, so wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt

Nichterfüllung

Art. 97 OR Ausbleiben der Erfüllung I. Ersatzpflicht des Schuldners 1. Im Allgemeinen 1 Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, s