Jura Definitionen - Strafrecht
Definitionen
Definitionen
Kartei Details
Karten | 205 |
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Lernende | 34 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.12.2014 / 11.09.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Körperliche Misshandlung
Eine körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Gefährliches Werkzeug
Ein gefährliches Werkzeug ist ein beweglicher Gegenstand, der geeignet ist, nach der Art und Weise seiner konkreten Verwendung erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Bsp.: Beil, größerer Hammer, größerer Schraubenzieher, Tapetenmesssr, Fleischermesser, Schlagring, Salzsäure, Kampfhund, Taschenmesser
Gesundheitsschädigung
Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen eines pathologischen/krankhaften Zustands, und zwar ohne Rücksicht auf dessen Dauer.
Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Aufrechterhalten, Hervorrufen oder Steigern eines von den Normalfunktionen des Opfers abweichenden, pathologischen Zustands.
Handlung
Eine Handlung im strafrechtlichen Sinne ist jede vom menschlichen Willen abhängige, also beherrschte oder beherrschbare Körperbewegung.
Kausal
Kausal ist eine Handlung für einen Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Taterfolg entfiele. (Äquivalenztheorie, conditio-sine-qua-non-Formel)
Objektiv zurechenbar
Objektiv zurechenbar ist der Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigem Erfolg realisiert.
Notwehrlage
Eine Notwehrlage ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut.
Notwehrhandlung
Eine Notwehrhandlung ist eine erforderliche und gebotene Verteidigungshandlung gegen Rechtsgüter des Angreifers.