Immobilienwirtschaft
Immobilienbewirtschaftung
Immobilienbewirtschaftung
Kartei Details
Karten | 55 |
---|---|
Lernende | 31 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.02.2015 / 17.09.2023 |
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Erläutern Sie das Wesen einer Versicherung unter Nennung von je zwei Hauptpflichten
• des Versicherungsgebers und
• des Versicherungsnehmers.
Eine Versicherung ist das entgeltliche (Versicherungsprämie) Abwälzen eines Risikos (des Versicherungsnehmers) auf einen Dritten (Versicherungsgeber).
Das Versicherungswesen spielt in der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle, da Immobilien in der Regel einen hohen Investitionswert haben.
Eine Versicherung ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer. Grundlage ist das VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
• Hauptpflichten des Versicherungsnehmers sind z. B.:
• Bezahlung der Versicherungsprämie
• Wahrheitsgetreue Angaben bei Versicherungsabschluss
• Information des Versicherungsgebers bei Risikoänderungen während der Vertragsdauer
• im Schadensfall Maßnahmen zur Schadenminderung einzuleiten
• Hauptpflichten des Versicherungsgebers sind z. B.:
• berechtigte Schadenansprüche zu regulieren
• unberechtigte Schadenansprüche abzuwehren
• sachgerechte Aufklärung/Belehrung des Versicherungsnehmers vor/bei Vertragsabschluss
Die wichtigsten immobilienwirtschaftlich relevanten Versicherungen.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Architektenhaftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung)
- Feuerrohbauversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Feuerversicherung
- Glasversicherung
- Hausratsversicherung
- Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Mietausfallversicherung
- Vermögensschadenhaftplichtversicherung Immobilienmakler
- Vermögensschadenhaftpflichtverscherung Hausverwalter
- verbundene Wohngebäudeversicherung
Wo liegt die Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken?
§ 1 ZVG:
Abs 1 :
sachlich ausschlielich das AG
örtlich das AG in dessen Bezirk das grundstük belegen ist
Abs 2:
zweckdienliche Zusammenfassung mehrerer Bezirke durch Landesrechtsverordnung möglich
Beschreiben Sie die grundsätzliche Form und notwendigen Inhalte einer Modernisierungsmieterhöhung!
§ 555c BGB Ankündigungen von Modernisierungsmaßnahmen
Dem Mieter ist drei Monate vor Beginn der Maßnahme in Textform Art, vorraussichtlicher Umfang, Beginn, vorraussichtliche Dauer und vorraussichtliche Mieterhöhung mitzuteilen und gemäß § 559 und 559a zu berechnen und zu erläutern.
Grobes Schema Modernisierungsmieterhöhung
Gesamtkosten
- Verwaltungskstn
- Architekt
= reine Baukosten
reine Baukosten
- nicht Modernisierungskosten ( Erhaltungsaufwand )
= reine Baukosten Modernisierung
+ anteilig Architekt Modernisierung (Architekt gesamt : reine Baukstn gesamt x reine Baukstn Modernisierung)
= Modernisierungsaufwand
Mieterhöhung nach § 559 BGB:
(Modernisierungsaufwand - Zuschuss) x 11%
- Zinsvorteil im Jahr ( Kapitalmarktzins - subventionierter Zins)
= jährlich auf Mieter umlegbarer Betrag
umlegbarer Betrag : m² : 12 Monate = Mieterhöhung / m² / Monat
+ bisherige Miete / m² / Monat
= neue Miete / m² / Monat
Berechnung Versicherungsprämie Gleitender Neuwert Verbundene Wohngebäudeversicherung
Wert 1914 = Neubauwert des jeweiligen Baujahres / Baukostenindex des jeweiligen Baujahres
Prämie 1914 = Wert 1914 x Beitragssatz
Prämie Wohngebäudeversicherung = Wert 1914 x Baukostenindex x Beitragssatz x gleitender Neuwertfaktor + VersSt
Definieren Sie Jahres-Primärenergiebedarf!
Der Jahres-Primärenergiebedarf beschreibt den Energiebedarf von der Herstellung bzw. Gewinnung des Energieträgers über die Aufbereitung,den Transport, den Verlust durch die Anlagentechnik und den Verbrauch als solches. Damit werden regenerative Energiequellen sowie effiziente Anlagentechnik und ein hoher Wärmedämmstandard positiv berücksichtigt.
Folglich betrachtet der Primärenergiebedarf den „tatsächlichen" Energieverbrauch und bietet somit eine sehr umfassende Vergleichs- und Bewertungsmöglichkeit.
Abgrenzung Primärenergiebedarf zu Heizwärmebedarf. Der Heizwärmebedarf definiert den Energieverbrauch im Gebäude der ab der Heizungsanlage zur Beheizung der Räume aufgewendet wird. Während der Primärenergiebedarf zusätzlich die Energiebeschaffung und die Qualität der Heizungsanlage beinhaltet.
Energiedefinitionen eingedampft
- Endenergie ist die Energie, die in Form von Heizöl, Erdgas, sonstigen Brennstoffen, Strom oder Fernwärme etc. dem Gebäude, und zwar an der „Schnittstelle“ Gebäudehülle zugeführt wird.
- Primärenergie bedeutet, dass zur Endenergie, der Aufwand hinzugerechnet wird, der für Gewinnung, Transport und Aufbereitung z.B. des Erdöls benötigt wird.
- Erneuerbare Energieträger sind z.B. die Sonnen- oder Windenergie, nachwachsende Brennstoffe wie z.B. Holz. Nichterneuerbare Energieträger sind Kohle, Erdöl oder Erdgas.
- Nutzenergie ist das, was als Wärme aus dem Heizkörper herauskommt bzw. was das Warmwasser auf Temperatur bringt. Hausinterne Energieverluste sind nicht Teil der Nutzenergie. Also etwa Abgasverluste oder Rohrwärmeverluste. Nicht berücksichtigt wird die Hilfsenergie, z.B. der Strom für die Heizungs-Umwälzpumpe.
Divergieren
Von einander abweichen.
Erläutern sie die Wirtschaftlichkeit.
Die Wirtschaftlichkeit misst den Ertrag z.B. eines Projekts oder eines ganzen Unternehmens im Verhältnis zum Aufwand.
Die Kennzahl Wirtschaftlichkeit zeigt somit an, wie effizient ein Unternehmen ist: die Wirtschaftlichkeit erhöht sich, wenn die Erträge bzw. Erlöse steigen oder der Aufwand bzw. die Kosten sinken.
Die Wirtschaftlichkeit drückt das Ökonomische Prinzip (das entsprechend auch als Wirtschaftlichkeitsprinzip bezeichnet wird) in Zahlen aus.
Wirtschaftlichkeit Formel
Wirtschaftlichkeit mit Erträgen und Aufwendungen gemessen
Die Wirtschaftlichkeit lässt sich mit folgender Formel berechnen:
Wirtschaftlichkeit = Ertrag / Aufwand.
Die Rechengrößen Ertrag und Aufwand kommen in dem Fall aus der Finanzbuchhaltung.
Ist die Wirtschaftlichkeit > 1, spricht man von einem wirtschaftlichen Unternehmen.
Mit anderen Worten heißt das: das Unternehmen erzielt einen Gewinn bzw. Jahresüberschuss (der Jahresüberschuss ist der positive Saldo aus Erträgen und Aufwendungen).
Wirtschaftlichkeit mit Erlösen und Kosten gemessen
Alternativ wird die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Kostenrechnung mit den Rechengrößen Erlöse und Kosten wie folgt gemessen:
Wirtschaftlichkeit = Erlöse / Kosten.
Erläutern Sie das Ökonomische Prinzip.
Das Ökonomische Prinzip fordert einen effizienten Einsatz von Gütern bzw. Produktionsfaktoren – bei Unternehmen läuft dies auf eine Gewinnmaximierung hinaus.
Das ökonomische Prinzip lässt sich als Minimalprinzip oder als Maximalprinzip formulieren.
Unternehmen messen die Umsetzung des Ökonomischen Prinzips mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie der Produktivität,der Wirtschaftlichkeit oder Rentabilität.
Alternative Begriffe: economic principle, Rationalprinzip, Wirtschaftlichkeitsprinzip.
Hintergrund
Die meisten Güter sind knappe Güter, die – wie z.B. viele Rohstoffe – nur beschränkt vorhanden sind bzw. aufwendig erzeugt werden müssen.
Ökonomisches Prinzip nur für knappe Güter
Für freie Güter wie Luft oder Sonneneinstrahlung ist die Anwendung des ökonomischen Prinzips nicht notwendig.
Minimal- und Maximalprinzip
Minimalprinzip
Beim auch als Sparprinzip bezeichneten Minimalprinzip soll ein vorgegebenes Ziel bzw. ein bestimmter Output mit minimalem Aufwand erreicht werden.
Maximalprinzip
Beim Maximalprinzip hingegen soll mit gegebenen Einsatzfaktoren ein möglichst hoher Output generiert werden.
Unterschied effektiv und effizient.
Effektiv ist eine Maßnahme, wenn sie zum gewünschten Ergebnis bzw. Ziel führt.(Zielerreichungsgrad) Also ist etwas effektiv, wenn es wirksam ist.
- Das richtige tuen.
Effizient ist die Maßnahme, wenn das gewünschte Ergebnis bzw. Ziel mit möglichst geringem Aufwand (Ressourcen wie z. B. Zeit, Geldmittel) erreicht wird. (Verhältnis Leistung/Kosten)
- Das Richtige so wirtschaftlich wie möglich tuen.
Erläutern Sie drei Maßnahmen zur Bildung eines neuen Grundbuchblattes bei Abtrennung eines Teilgrundstückes!
- öffentliche Vermessung - übernahme im Kataster
- Abschreibungsantrag der neuen Fläche mit Antrag auf Bildung eines neuen pfandfreien Grundbuchblattes
- Pfandhaftentlassung des Darlehensgebers für abzutrennende Grundstücksfläche ist zu beschaffen und dem Abschreibungsantrag beizufügen
Wie sieht die Gliederung der Wirtschaftlichkeitsberechnung aus?
- Grundstücks- und Gebäudebeschreibung
- Berechnung der Gesamtkosten
- Finanzierungsplan
- laufende Aufwendungen und Erträge
Wie ist die Gliederung der Gesamtkosten nach der II. BV?
- Kosten des Baugrundstückes
- Baukosten (Gebäudekosten, Kosten der Außenanlagen, Baunebenkosten, Kosten besonderer Betriebskosten)
Sie sind Leiter der Bestandsverwaltung Ihres Unternehmens mit 2.000 Wohn- und Gewerbeein heiten.
Um die Mieterzufriedenheit zu optimieren, ziehen Sie in Erwägung , zielgruppenspezifische Ser- viceleistungen anzubieten. ·
- Erstellen Sie eine Übersicht über fünf mögliche Zielgruppen Ihres Bestandes und geben Sie für jede Zielgruppe je ein Anforderungsmerkmal an.
- Nennen Sie für die von Ihnen unter a) genannten fünf Zielgruppen je eine spezifische Serviceleistung.
Gewerbe
- Ärzte
Anbindung an ÖPNV
- Einbindung in Be- reitschaftsdienste
- Dienstleistungen
gute Kundennähe
- Botendienste
- zentraler Einkauf
- Handwerk
dezentrale Standorte
- Einbindung in Notdienste
- Gastronomie
zentrale Standorte
- Stellplatzservice
- Gemeinschaftswer- bung
Wohnen
- Studenten
Single
geringes Einkommen
- Wäscheservice
- lnternetcafe
- Senioren
ein bis zwei Personen
geringe Fluktuation
- betreutes Wohnen
- Essen auf Rädern
- Sicherheitsservice
- junge Familien
größere Raumzahl
kindgerechte Umwelt
- Kinderbetreuung
- Spielplatz- gestaltu ng
- Behinderte
kleine Haushalte
besondere Ausstattungsmerkmale
- Pflegedienste
- Einkaufservice
- barrierefreies Wohnen
Als Mitarbeiter der Controllingabteilung in Ihrem Immobilienunternehmen liegen Ihnen auszugs weise die Beträge des Vorjahres für die Kosten der technischen Bewirtscha ftung vor:
Kostenstelle
Betrag
Wartung
18.000 €
Sicherheitstechnikprüfung Gewerbeimmobilien
21.000 €
Bagatellschäden
29.000 €
Schönheitsreparaturen
34.000 €
Instandhaltung
289.000 €
Graffitischäden
11.000 €
Vandlismusschäden
19.000 €
Glasbruch
26.000 €
Modernisierung
980.000 €
Ordnen Sie auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Gestaltungsspiel räume für jede Kostenstelle Ansätze für eine mögliche Refinanzierung bzw. Erstattung der Kos ten der technischen Bewirtscha ftung zu.
Wartung
- als Betriebskosten umlegbar, wenn wirksam vereinbart
Sicherheitstechnikprüfung Gewerbe immobilien
- als Betriebskosten umlegbar, wenn wirksam vereinbart mit Gewerbem ieter
Bagatellschäden
- Kosten vertraglich auf den Mieter wirksam abwälzbar,
bei Wohnraum darf die Einzelfallgrenze von z. B. 100 € und die Jahresgrenze von z. B. 8 % der Nettojahresmiete nicht überschritten werden darf
Schönheitsreparaturen
- Durchführung auf Mieter vertraglich wirksam abwälzbar
Instandhaltung
- nicht abwälzbar, bei Gewerbe Kostenbeteiligung wirksam vereinbar § 535 BGB
Graffitischäden
- erstattungsfähig über Versicherung, wenn Risiko versichert
Vandalismusschäden
- erstattungsfähig über Versicherung, wenn Risiko versichert
Glasbruch
- erstattungsfähig über Versicherung, wenn Risiko versichert
- wirksame vertragliche Risikoabwälzung auf Gewerbemieter möglich
Modernisierung
- 11 % der Modernisierungskosten sind umlagefähig bei frei finanzierten Wohnungen
- Änderung der Kostenmiete bei öffentlich geförderten Woh- nungen
- bei Gewerbe höherer Umlageprozentsatz wirksam vereinbar
Auf einem Areal von ca. 10.000 m2 soll ein Mehrgenerationenprojekt einschließlich Pflegeheim errichtet werde n.
Ein besonderes Anliegen des Projekterstellers ist es, die Kommunikation zwischen den Bewoh nern durch entsprechende Planung der Gemeinscha ftsflächen zu fördern.
- Zeigen Sie vier zu planende Gestaltungsmaßnahmen auf, um ältere Menschen in das Gemein schaftsleben einzubinden.
- Nennen Sie vier Kriterien, die das Marktpotenzial für das geplante Pflegeheim bestimmen.
1. Kommunikationsfördernde Maßnahmen, z. B.:
- zentraler Platz mit Cafe
- Einkaufsmöglichkeiten, die auch die Nachbarscha ft des Projektes anziehen
- Alle Fußwege kreuzen sich auf dem Platz.
- Wege und Platz sind barrierefrei.
- Wohnbereiche sind durch entsprechende Stellplatzplanung/Tiefgaragenplanung weitge- hend frei von Autoverkehr.
- Ruhebänke
- gute Außenbeleuchtung
2. Z. B.:
- Anzahl der Heime im Einzugsgebiet, die ersatz- oder sanierungsbedürftig sind (hängt ab vom Alter der Heime)
- Standard der Heime im Einzugsgebiet (Mehrbettstandard statt zeitgemäßem Einbettstandard) Einschränkung des Bedarfes durch zunehmend ambulante Pflege
- Einschränkung des Bedarfes durch die Anzahl im Einzugsgebiet geplanter seniorengerech ter Wohnunge n
Eine Wohnungseigentumsanlage besteht aus 20 Wohnungen in den Obergeschossen und vier Büroeinheiten im Erdgeschoss.
15 der 20 Eigentumswohnungen haben je einen Balkon; diese Balkone sind sanierungsbedürftig.
Laut Gemeinschaftsordnung sind die Kosten der Balkonsanierung von allen Wohnungseigentü mern gemäß ihren Miteigentumsanteilen zu tragen.
Die Wo hnungseigentümer beabsichtigen, die Verteilung der Balkonsanierungskosten durch Be schluss abwe ichend von der Verteilungsbestimmung in der Gemeinschaftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Eigentümer, deren Wohnungen keinen Balkon haben, nicht an der Kostentra gung beteiligt w erden.
Die Eigentümer der Wohnungen, die keinen Balkon haben, regen an, die Wohnungen nachträg lich mit je einem Balkon auszustatten.
- Erläutern Sie, ob die Eigentümer die Kompetenz haben, den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel durch Beschluss zu ändern.
- Nennen Sie drei Beispiele für mögliche Kostenverteilungsschlüssel zur Verteilung der Balkon sanierungskosten.
- Erläutern Sie, unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer die Errichtung weiterer Balkone beschließen können.
1. Die Wohnungseigentümer können für den Einzelfall beschließen, dass die Kosten einer ln standhaltungs -/lnstandsetzungsmaßnahme (hier: Balkonsanierung) abweichend vom gesetz lichen bzw. vereinbarten Verteilungsschlüssel umgelegt werden, wenn
- die gewählte Verteilung dem Gebrauch oder der Möglichkeit des Gebrauches Rechnung trägt,
- der Beschluss mit einer Mehrheit von 3/ 4 aller Wohnungseigentümer und zugleich mit mehr als 50 O/o aller Miteigentumsanteile zustande kommt, § 16 Abs. 4 WEG (doppelt qualifizierte Mehrheit).
2. Ein gebrauchsbezogener Verteilungsschlüssel kann grundsä tzlich gegeben sein bei der Vertei lung der Kosten
- nach der Balkonfläche
- nach der Anzahl der Balkone
- nach der neuen Wohnfläche
- nach MEA der Eigentumswohnungen mit Balkonen
3. Die Errichtung zusätzlicher Balkone kann nachträglich beschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Es liegt eine Modernisierung i. S. v. § 559 BGB vor.
- Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 3/ 4 aller Wohnungseigentümer und zugleich mehr als 50 O/o aller Miteigentumsanteile (doppelt qualifizierte Mehrheit).
- Die Eigenart der Wohnanlage ändert sich durch die Balkonerrichtung nicht.
- Die Balkonerrichtung beeinträchtigt keinen Wohnungseigentümer gegenüber den anderen unbillig.
Eine Wohnanlage mit 31 Wohnungen soll modernisiert werden. Die Wohnfläche jeder Wohnung beträgt 83 m² .
Zur Finanzierung ist ein Modernisierungsdarlehen von 180.000 € vorgesehen ; Zins 1,5 %,1% Tilgung, Auszahlung 100 %.
Der Kapitalmarktzins beträgt zurzeit 4,5 %.
Die Gesamtkosten betragen 510.000 €.
In diesen Gesamtkosten sind 60.000 € für die Erneuerung der maroden Fenster enthalten; des Weiteren sind an Verwaltungskosten 12.000 € im Unternehmen angefallen.
In der Modernisierungsankündigung an die Mieter ist eine Mieterhöhung von 1,15 € je m² Wohnfläche und Monat ausgewiesen.
- Nennen Sie den Termin, an dem die Ankündigung der Maßnahme spätestens erfolgen musste, wenn mit der Modernisierung ab dem 15. April 2008 begonnen werden sollte.
- Ermitteln Sie rechnerisch nachvollziehbar die Mieterhöhung nach § 559 BGB je m² Wohnfläche/Monat.
- Die Maßnahme ist am 8. September 2008 fertiggestellt und abgerechnet; die Mieterhöhungen sind den Mietern am 14. September 2008 zugegangen.
Nennen Sie den Termin, zu dem die Mieterhöhung wirksam wird. Begründen Sie Ihre Antwort
1. Zugang spätestens am 15. Januar 2008
2. Gesamtkosten 510.000 €
./. marode Fenster 60.000 €
./. Verwaltungskosten 12.000 €
Modemisierungsaufwand 438.000 €
davon 11 % je Jahr 48.180 €/Jahr
./. 3 % Zinsvorteil von 180.000 € - 5.400 €/Jahr
Ergibt 42.780 €/Jahr
Gesamtwohnfläche: 2.573 m²
42.780 € : 2.573 m² : 12 Monate = 1,39 €/m² Wohnfläche je Monat
3. 1. Juni 2009
Die Mieterhöhung liegt mehr als 10 % über der angekündigten Mieterhöhung.
Folge: Aufgrund des § 559b Abs. 2 Satz 2 verlängert sich die Frist um 6 Monate.
Dr. med. Siegfried Heil, wohnhaft in Göttingen, hat seine Eigentumswohnung in Cuxhaven, Am Fischmarkt 5, an den Immobilienmakler Fritz Schnell vermietet. Fritz Schnell hat seinen Wohnsitz in Hildesheim, Schuhstraße 3, und nutzt die Eigentumswohnung in Cuxhaven als Feriendomizil.
. Er hat sich mit zweitem Wohnsitz in Cuxhaven gemeldet.
Der Immobilienmakler kommt wegen schlechter Auftragslage in Zahlungsschwierigkeiten, sodass er die Miete nicht mehr aufbringen kann. Der Vermieter der Eigentumswohnung geduldet sich eine Weile, als jedoch auch die vierte Monatsmiete ausbleibt, will er seinen Zahlungsanspruch durchsetzen.
1. Nennen Sie das Gericht, bei dem die Klageschrift eingereicht werden müsste; der Streitwert ist auf 7.500 € beziffert. Begründen Sie Ihre Antwort.
2. Es gibt neben der Klage auch eine andere gesetzliche Möglichkeit, seinen Anspruch durchzu setzen.
Nennen Sie diese Möglichkeit und die Voraussetzungen für das Verfahren.
3. Beschreiben Sie, aus welchen Gründen der Vermieter motiviert sein könnte, kein Klageverfah ren durchzuführen.
4. Nennen Sie das Gericht, bei dem der Vermieter im Fall b) den entsprechenden Antrag stellen muss.
1. Sachlich ist das Amtsgericht zuständig - unabhängig vom Streitwert -, da es sich hier um ein Wohnraummietverhältnis handelt (§ 23 GVG).
Die örtliche Zuständigkeit liegt ausschließlich in Cuxhaven (§ 29 a ZPO), da sich in diesem Bezirk die gemieteten Räume befinden.
2. Der Vermieter kann auch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen (§ 688 ff. ZPO). aus dem bei Vorliegen der Voraussetzungen der Vollstreckungsbescheid beantragt wer den kann. (Dieser ist - ebenso wie ein Urteil - gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ein zur Zwangs vollstreckung geeigneter Titel).
Das Mahnverfahren wird jedoch nur wegen Ansprüchen, die die Zahlung einer Geldforderung zum Inhalt haben, durchgeführt.
3. Die Gründe für das Mahnverfahren sind:
- einfacher, keine Begründung des Anspruches
- schneller, bereits nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden
- hat günstigere Gebühren, nur 0,5-fache Gebühr, Klageverfahren dreifache Gebühr
- Leerstand im Objekt, vorhandene Kaution, Forderungsabtretung
4. Zuständig ist gemäß § 689 ZPO:
- sachlich - unabhängig vom Streitwert - das Amtsger.icht und
- örtlich das Gericht am Wohnsitz des Antragstellers.
Zu beachten ist jedoch , dass die Landesjustizverwaltungen zur örtlichen Zuständigkeit per Verordnung eine Konzentration auf ein Amtsgericht bestimmen können.
Herr Waldemar Meier ist Mieter einer Ihrer Wohnungsbaugesellschaft gehörenden Wohnung. Auf dem Oktoberfest verunglückt er tödlich.
Herr Meier hinterlässt seine im gemeinsamen Haushalt lebende Ehefrau Waltraut sowie die Kinder Walter und Winrich.
- Beschreiben Sie die Auswirkungen, die sich aus dem Tod des Mieters Meier auf das bestehende Mietverhältnis ergeben können.
- Erläutern Sie, welche gesetzliche Möglichkeit die Ehefrau für sich in Anspruch nehmen kann, wenn sie so schnell wie möglich aus der Wohnung ausziehen möchte.
- Die Wohnungsbaugesellschaft befürchtet, dass die Ehefrau die Miete nicht zahlen wird.
Erläutern Sie, welche gesetzliche Möglichkeit die Wohnungsbaugesellschaft für sich in Anspruch nehmen könnte, um das Vertragsverhältnis zu beenden.
1. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Ehegatte in das Mietverhältnis eintritt (§ 563 Abs. 1 BGB).
Die Kinder treten nicht in das Mietverhältnis ein, da der Gesetzgeber ein Eintrittsrecht des Ehegatten vorgesehen hat (§ 563 Abs. 2 BGB).
Damit sind die in der Wohnung lebenden Ehegatten und auch damit verbunden die Kinder als Mitbewohner des verstorbenen Mieters geschützt.
2. Die Ehefrau muss, da sie in das Mietverhältnis eingetreten ist, innerhalb eines Monates, nachdem sie vom Tod ihres Mannes Kenntnis erlangt hat, dem Vermieter gegenüber erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen will (§ 563 Abs. 3 BGB).
3. Als Vermieter könnte die Wohnungsbaugesellschaft das Mietverhältnis innerhalb eines Monates, nachdem Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis erlangt wurde, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 563 Abs. 4 BGB), jedoch nur, wenn in der Person der Ehefra u, als Eingetretene, ein wichtiger Grund vorliegt (§ 563 Abs. 4 BGB).
Dies dürfte aufgrund einer bloßen Vermutung nicht möglich sein.
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und ETWs hat in der BRD ein Rekkordhoch erreicht.
- Nenne Sie zwei Gründe, die zu dieser Entwicklung beigetragen haben.
- Geben Sie an, welches Gericht sachlich und örtlich für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist.
- Beschreiben Sie jeweils 2 vor und 2 Nachteile, die der Erwerb im Rahmen eines ZVFs für den Erwerber mit sich bringt.
- Algemeine wirtschaftliche Lage Deutschlands und resultierende Erwerbslosigkeit
Konsumverhalten über die jeweiligen finanziellen Verhältnisse hinaus und die resultierende hohe Verschuldung - Amtsgericht des jeweiligen Bezirkes in welchem das Grundstück sich befindet ist sachlich und örtlich zuständig
- Vorteile:
möglicher Preisvorteil gegenüber Immobilien die frei veräußert werden
Kosten sind geringer ( i.d.R. keine Maklerprovision, i.j.F. keine Notargebühren)
Eigentümer durch Zuschlag
Nachteile:
Gefahr, dass der noch Eigentümer weder Gutachter noch Interessent den Zutritt gewährt
Die Vorschriften über Mängelhaftung des BGBs sind unanwendbar
Ärger durch Verweigerung der Räumung des Exeigentümers
Belegungs -, Benennungs - und Besetzungsrechte
Diese Rechte sind im § 26 WoFG ( Wohnraumförderungsgesetz) geregelt. Grundsätzlich muss der Interessent in Besitz eines Wohnberechtigungsscheines nach § 27 WoFG sein.
- unmittelbare Belegung: an den geförderten Wohnungen selbst
- verbundenen Belegung. an diesen und an anderen Wohnungen
- mittelbare Belegung: nur an anderen Wohnungen
- allgemeines Belegungsrecht: bestimmte geförderte Wohnung einem Wohnberechtigten zu übelassen
- Benennungsrecht: für bestimmte Whg aus drei vorgeschlagenen Wohnberechtigten einen zu wählen
- Besetzungsrecht: für bestimmte Whg einen Wohnberechtigten zu bestimmen
Jahresprimärenergiebedarf/-aufwand
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebäude anfallen.
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust H'T eines Hauses ermittelt sich aus der Summierung der U-Werte aller Bauteile in der Hüllfläche beheizter Gebäudeteile entsprechend ihrer Flächenanteile.
Der Transmissionswärmeverlust (H'T) beschreibt somit die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Aussenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes.
Für jedes Wohngebäude ist -abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Volumen des Gebäudes- ein zulässiger Höchstwert nach Tabelle 2 der Anlage 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung vorgegeben.
Je niedriger der Wert, desto besser ist das Haus isoliert.
Diese Zahl heißt HT' (gesprochen "H - T - Strich").
Wärmebrücken
Man unterscheidet konstruktive und geometrische Wärmebrücken.
- Konstruktive Wärmebrücken entstehen durch Konstruktionen mit Materialien unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit. Beispiele hierfür sind Stahlbetondeckenverbund zu Außenwänden, Ringanker oder Heizkörpernischen.
- Geometrische Wärmebrücken ergeben sich, wenn die Innenoberfläche ungleich der Außenoberfläche ist, beispielsweise durch Versprünge oder Ecken in einem sonst homogenen Bauteil. Beispiel hierfür ist die Hausaußenecke bei der im Verhältnis immer mehr kalte Außenwand auf den warmen Innenwandanteil kommt.
Im Bereich von Wärmebrücken sinkt bei niedrigen Außentemperaturen die raumseitige Oberflächentemperatur von Bauteilen stärker ab als in den "Normalbereichen". Bei Unterschreiten der Taupunkttemperatur fällt Tauwasser (Kondenswasser) aus. An Wärmebrücken besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Diese tritt nicht erst bei Tauwasserausfall, sondern bereits bei einer (durch die Oberflächentemperatur bedingten) relativen Luftfeuchte von 80 % an der Bauteiloberfläche auf (div. Schimmelpilze bereits bei 70 %). Wärmebrücken führen zu höherem Transmissionswärmeverlust und damit zu höherem Heizwärmebedarf/Heizkosten.
Wärmedurchgangskoeffizient ( U-Wert)
Der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert (in der Bauphysik früher k-Wert) genannt, ist ein Maß für den Wärmedurchgang.
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ein spezifischer Kennwert eines Bauteils. Er wird im Wesentlichen durch die Wärmeleitfähigkeit und Dicke der verwendeten Materialien bestimmt, aber auch durch die Wärmestrahlung und Konvektion an den Oberflächen. W/(m²·K) (Watt pro Quadratmeter und Kelvin)
Anmerkung: Für eine Messung des Wärmedurchgangskoeffizienten sind stationäre Temperaturen wichtig, damit die Wärmespeicherfähigkeit der Materialien bei Temperaturänderungen das Messergebnis nicht verfälscht.
Der Kehrwert des Wärmedurchgangskoeffizienten ist der Wärmedurchgangswiderstand RT in (K·m²)/W.
- Je höher der Wärmedurchgangskoeffizient, desto schlechter ist die Wärmedämmeigenschaft des Stoffs.
- Je niedriger der Wärmedurchgangskoeffizient, (= je höher der Wärmedurchgangswiderstand), desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft.
Besonders weit verbreitete Anwendung findet der Wärmedurchgangskoeffizient im Bauwesen, wo er zur Bestimmung der Transmissionswärmeverluste durch Bauteile hindurch dient.
Erläutern Sie die Thermographie!
Das Wärmebildverfahren (auch Thermografie genannt) wird zur Prüfung der Wärmedämmung von Häusern, zur Gebäudediagnostik/Energieausweiserstellung zur Strukturanalyse des Mauerwerks, zur Feuchte-Detektion in Wänden und Dächern und zur Lokalisierung von Rissen in Rohrleitungen eingesetzt. Ein Wärmebild hilft, die allgemeine Qualität der Isolation eines Gebäudes zu verstehen (Identifikation von Wärmebrücken, inhomogene Isolationsschichten). Wärmebildkameras produzieren jedoch keine quantitativen Daten (z.B. U-Wert), die für die Bewertung von Isolationen verwendbar sind. Somit kann diese Technik lediglich für die überschlägige Ermittlung des U-Wertes angewandt werden
Bedeutung für den Wärmeschutz
Nach der am 10. Oktober 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische Transmissionswärmeverlust H'T (bei Nichtwohngebäuden: mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen nach Art der Bauteile) eines zu errichtenden Gebäudes bestimmte Grenzwerte einhalten. U-Werte gehen in die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes ein und dieser wiederum in die Berechnung des Primärenergiebedarfs. Ferner schreibt die EnEV Grenzwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten bestimmter Bauteile vor, wenn diese in bestehenden Gebäuden ausgetauscht oder neu eingebaut werden.
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