Immobilienwirtschaft
Immobilienbewirtschaftung
Immobilienbewirtschaftung
Kartei Details
Karten | 55 |
---|---|
Lernende | 31 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.02.2015 / 17.09.2023 |
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Sie sind Leiter der Bestandsverwaltung Ihres Unternehmens mit 2.000 Wohn- und Gewerbeein heiten.
Um die Mieterzufriedenheit zu optimieren, ziehen Sie in Erwägung , zielgruppenspezifische Ser- viceleistungen anzubieten. ·
- Erstellen Sie eine Übersicht über fünf mögliche Zielgruppen Ihres Bestandes und geben Sie für jede Zielgruppe je ein Anforderungsmerkmal an.
- Nennen Sie für die von Ihnen unter a) genannten fünf Zielgruppen je eine spezifische Serviceleistung.
Gewerbe
- Ärzte
Anbindung an ÖPNV
- Einbindung in Be- reitschaftsdienste
- Dienstleistungen
gute Kundennähe
- Botendienste
- zentraler Einkauf
- Handwerk
dezentrale Standorte
- Einbindung in Notdienste
- Gastronomie
zentrale Standorte
- Stellplatzservice
- Gemeinschaftswer- bung
Wohnen
- Studenten
Single
geringes Einkommen
- Wäscheservice
- lnternetcafe
- Senioren
ein bis zwei Personen
geringe Fluktuation
- betreutes Wohnen
- Essen auf Rädern
- Sicherheitsservice
- junge Familien
größere Raumzahl
kindgerechte Umwelt
- Kinderbetreuung
- Spielplatz- gestaltu ng
- Behinderte
kleine Haushalte
besondere Ausstattungsmerkmale
- Pflegedienste
- Einkaufservice
- barrierefreies Wohnen
Als Mitarbeiter der Controllingabteilung in Ihrem Immobilienunternehmen liegen Ihnen auszugs weise die Beträge des Vorjahres für die Kosten der technischen Bewirtscha ftung vor:
Kostenstelle
Betrag
Wartung
18.000 €
Sicherheitstechnikprüfung Gewerbeimmobilien
21.000 €
Bagatellschäden
29.000 €
Schönheitsreparaturen
34.000 €
Instandhaltung
289.000 €
Graffitischäden
11.000 €
Vandlismusschäden
19.000 €
Glasbruch
26.000 €
Modernisierung
980.000 €
Ordnen Sie auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Gestaltungsspiel räume für jede Kostenstelle Ansätze für eine mögliche Refinanzierung bzw. Erstattung der Kos ten der technischen Bewirtscha ftung zu.
Wartung
- als Betriebskosten umlegbar, wenn wirksam vereinbart
Sicherheitstechnikprüfung Gewerbe immobilien
- als Betriebskosten umlegbar, wenn wirksam vereinbart mit Gewerbem ieter
Bagatellschäden
- Kosten vertraglich auf den Mieter wirksam abwälzbar,
bei Wohnraum darf die Einzelfallgrenze von z. B. 100 € und die Jahresgrenze von z. B. 8 % der Nettojahresmiete nicht überschritten werden darf
Schönheitsreparaturen
- Durchführung auf Mieter vertraglich wirksam abwälzbar
Instandhaltung
- nicht abwälzbar, bei Gewerbe Kostenbeteiligung wirksam vereinbar § 535 BGB
Graffitischäden
- erstattungsfähig über Versicherung, wenn Risiko versichert
Vandalismusschäden
- erstattungsfähig über Versicherung, wenn Risiko versichert
Glasbruch
- erstattungsfähig über Versicherung, wenn Risiko versichert
- wirksame vertragliche Risikoabwälzung auf Gewerbemieter möglich
Modernisierung
- 11 % der Modernisierungskosten sind umlagefähig bei frei finanzierten Wohnungen
- Änderung der Kostenmiete bei öffentlich geförderten Woh- nungen
- bei Gewerbe höherer Umlageprozentsatz wirksam vereinbar
Auf einem Areal von ca. 10.000 m2 soll ein Mehrgenerationenprojekt einschließlich Pflegeheim errichtet werde n.
Ein besonderes Anliegen des Projekterstellers ist es, die Kommunikation zwischen den Bewoh nern durch entsprechende Planung der Gemeinscha ftsflächen zu fördern.
- Zeigen Sie vier zu planende Gestaltungsmaßnahmen auf, um ältere Menschen in das Gemein schaftsleben einzubinden.
- Nennen Sie vier Kriterien, die das Marktpotenzial für das geplante Pflegeheim bestimmen.
1. Kommunikationsfördernde Maßnahmen, z. B.:
- zentraler Platz mit Cafe
- Einkaufsmöglichkeiten, die auch die Nachbarscha ft des Projektes anziehen
- Alle Fußwege kreuzen sich auf dem Platz.
- Wege und Platz sind barrierefrei.
- Wohnbereiche sind durch entsprechende Stellplatzplanung/Tiefgaragenplanung weitge- hend frei von Autoverkehr.
- Ruhebänke
- gute Außenbeleuchtung
2. Z. B.:
- Anzahl der Heime im Einzugsgebiet, die ersatz- oder sanierungsbedürftig sind (hängt ab vom Alter der Heime)
- Standard der Heime im Einzugsgebiet (Mehrbettstandard statt zeitgemäßem Einbettstandard) Einschränkung des Bedarfes durch zunehmend ambulante Pflege
- Einschränkung des Bedarfes durch die Anzahl im Einzugsgebiet geplanter seniorengerech ter Wohnunge n
Eine Wohnungseigentumsanlage besteht aus 20 Wohnungen in den Obergeschossen und vier Büroeinheiten im Erdgeschoss.
15 der 20 Eigentumswohnungen haben je einen Balkon; diese Balkone sind sanierungsbedürftig.
Laut Gemeinschaftsordnung sind die Kosten der Balkonsanierung von allen Wohnungseigentü mern gemäß ihren Miteigentumsanteilen zu tragen.
Die Wo hnungseigentümer beabsichtigen, die Verteilung der Balkonsanierungskosten durch Be schluss abwe ichend von der Verteilungsbestimmung in der Gemeinschaftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Eigentümer, deren Wohnungen keinen Balkon haben, nicht an der Kostentra gung beteiligt w erden.
Die Eigentümer der Wohnungen, die keinen Balkon haben, regen an, die Wohnungen nachträg lich mit je einem Balkon auszustatten.
- Erläutern Sie, ob die Eigentümer die Kompetenz haben, den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel durch Beschluss zu ändern.
- Nennen Sie drei Beispiele für mögliche Kostenverteilungsschlüssel zur Verteilung der Balkon sanierungskosten.
- Erläutern Sie, unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer die Errichtung weiterer Balkone beschließen können.
1. Die Wohnungseigentümer können für den Einzelfall beschließen, dass die Kosten einer ln standhaltungs -/lnstandsetzungsmaßnahme (hier: Balkonsanierung) abweichend vom gesetz lichen bzw. vereinbarten Verteilungsschlüssel umgelegt werden, wenn
- die gewählte Verteilung dem Gebrauch oder der Möglichkeit des Gebrauches Rechnung trägt,
- der Beschluss mit einer Mehrheit von 3/ 4 aller Wohnungseigentümer und zugleich mit mehr als 50 O/o aller Miteigentumsanteile zustande kommt, § 16 Abs. 4 WEG (doppelt qualifizierte Mehrheit).
2. Ein gebrauchsbezogener Verteilungsschlüssel kann grundsä tzlich gegeben sein bei der Vertei lung der Kosten
- nach der Balkonfläche
- nach der Anzahl der Balkone
- nach der neuen Wohnfläche
- nach MEA der Eigentumswohnungen mit Balkonen
3. Die Errichtung zusätzlicher Balkone kann nachträglich beschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Es liegt eine Modernisierung i. S. v. § 559 BGB vor.
- Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 3/ 4 aller Wohnungseigentümer und zugleich mehr als 50 O/o aller Miteigentumsanteile (doppelt qualifizierte Mehrheit).
- Die Eigenart der Wohnanlage ändert sich durch die Balkonerrichtung nicht.
- Die Balkonerrichtung beeinträchtigt keinen Wohnungseigentümer gegenüber den anderen unbillig.
Eine Wohnanlage mit 31 Wohnungen soll modernisiert werden. Die Wohnfläche jeder Wohnung beträgt 83 m² .
Zur Finanzierung ist ein Modernisierungsdarlehen von 180.000 € vorgesehen ; Zins 1,5 %,1% Tilgung, Auszahlung 100 %.
Der Kapitalmarktzins beträgt zurzeit 4,5 %.
Die Gesamtkosten betragen 510.000 €.
In diesen Gesamtkosten sind 60.000 € für die Erneuerung der maroden Fenster enthalten; des Weiteren sind an Verwaltungskosten 12.000 € im Unternehmen angefallen.
In der Modernisierungsankündigung an die Mieter ist eine Mieterhöhung von 1,15 € je m² Wohnfläche und Monat ausgewiesen.
- Nennen Sie den Termin, an dem die Ankündigung der Maßnahme spätestens erfolgen musste, wenn mit der Modernisierung ab dem 15. April 2008 begonnen werden sollte.
- Ermitteln Sie rechnerisch nachvollziehbar die Mieterhöhung nach § 559 BGB je m² Wohnfläche/Monat.
- Die Maßnahme ist am 8. September 2008 fertiggestellt und abgerechnet; die Mieterhöhungen sind den Mietern am 14. September 2008 zugegangen.
Nennen Sie den Termin, zu dem die Mieterhöhung wirksam wird. Begründen Sie Ihre Antwort
1. Zugang spätestens am 15. Januar 2008
2. Gesamtkosten 510.000 €
./. marode Fenster 60.000 €
./. Verwaltungskosten 12.000 €
Modemisierungsaufwand 438.000 €
davon 11 % je Jahr 48.180 €/Jahr
./. 3 % Zinsvorteil von 180.000 € - 5.400 €/Jahr
Ergibt 42.780 €/Jahr
Gesamtwohnfläche: 2.573 m²
42.780 € : 2.573 m² : 12 Monate = 1,39 €/m² Wohnfläche je Monat
3. 1. Juni 2009
Die Mieterhöhung liegt mehr als 10 % über der angekündigten Mieterhöhung.
Folge: Aufgrund des § 559b Abs. 2 Satz 2 verlängert sich die Frist um 6 Monate.
Dr. med. Siegfried Heil, wohnhaft in Göttingen, hat seine Eigentumswohnung in Cuxhaven, Am Fischmarkt 5, an den Immobilienmakler Fritz Schnell vermietet. Fritz Schnell hat seinen Wohnsitz in Hildesheim, Schuhstraße 3, und nutzt die Eigentumswohnung in Cuxhaven als Feriendomizil.
. Er hat sich mit zweitem Wohnsitz in Cuxhaven gemeldet.
Der Immobilienmakler kommt wegen schlechter Auftragslage in Zahlungsschwierigkeiten, sodass er die Miete nicht mehr aufbringen kann. Der Vermieter der Eigentumswohnung geduldet sich eine Weile, als jedoch auch die vierte Monatsmiete ausbleibt, will er seinen Zahlungsanspruch durchsetzen.
1. Nennen Sie das Gericht, bei dem die Klageschrift eingereicht werden müsste; der Streitwert ist auf 7.500 € beziffert. Begründen Sie Ihre Antwort.
2. Es gibt neben der Klage auch eine andere gesetzliche Möglichkeit, seinen Anspruch durchzu setzen.
Nennen Sie diese Möglichkeit und die Voraussetzungen für das Verfahren.
3. Beschreiben Sie, aus welchen Gründen der Vermieter motiviert sein könnte, kein Klageverfah ren durchzuführen.
4. Nennen Sie das Gericht, bei dem der Vermieter im Fall b) den entsprechenden Antrag stellen muss.
1. Sachlich ist das Amtsgericht zuständig - unabhängig vom Streitwert -, da es sich hier um ein Wohnraummietverhältnis handelt (§ 23 GVG).
Die örtliche Zuständigkeit liegt ausschließlich in Cuxhaven (§ 29 a ZPO), da sich in diesem Bezirk die gemieteten Räume befinden.
2. Der Vermieter kann auch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen (§ 688 ff. ZPO). aus dem bei Vorliegen der Voraussetzungen der Vollstreckungsbescheid beantragt wer den kann. (Dieser ist - ebenso wie ein Urteil - gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ein zur Zwangs vollstreckung geeigneter Titel).
Das Mahnverfahren wird jedoch nur wegen Ansprüchen, die die Zahlung einer Geldforderung zum Inhalt haben, durchgeführt.
3. Die Gründe für das Mahnverfahren sind:
- einfacher, keine Begründung des Anspruches
- schneller, bereits nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden
- hat günstigere Gebühren, nur 0,5-fache Gebühr, Klageverfahren dreifache Gebühr
- Leerstand im Objekt, vorhandene Kaution, Forderungsabtretung
4. Zuständig ist gemäß § 689 ZPO:
- sachlich - unabhängig vom Streitwert - das Amtsger.icht und
- örtlich das Gericht am Wohnsitz des Antragstellers.
Zu beachten ist jedoch , dass die Landesjustizverwaltungen zur örtlichen Zuständigkeit per Verordnung eine Konzentration auf ein Amtsgericht bestimmen können.
Herr Waldemar Meier ist Mieter einer Ihrer Wohnungsbaugesellschaft gehörenden Wohnung. Auf dem Oktoberfest verunglückt er tödlich.
Herr Meier hinterlässt seine im gemeinsamen Haushalt lebende Ehefrau Waltraut sowie die Kinder Walter und Winrich.
- Beschreiben Sie die Auswirkungen, die sich aus dem Tod des Mieters Meier auf das bestehende Mietverhältnis ergeben können.
- Erläutern Sie, welche gesetzliche Möglichkeit die Ehefrau für sich in Anspruch nehmen kann, wenn sie so schnell wie möglich aus der Wohnung ausziehen möchte.
- Die Wohnungsbaugesellschaft befürchtet, dass die Ehefrau die Miete nicht zahlen wird.
Erläutern Sie, welche gesetzliche Möglichkeit die Wohnungsbaugesellschaft für sich in Anspruch nehmen könnte, um das Vertragsverhältnis zu beenden.
1. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Ehegatte in das Mietverhältnis eintritt (§ 563 Abs. 1 BGB).
Die Kinder treten nicht in das Mietverhältnis ein, da der Gesetzgeber ein Eintrittsrecht des Ehegatten vorgesehen hat (§ 563 Abs. 2 BGB).
Damit sind die in der Wohnung lebenden Ehegatten und auch damit verbunden die Kinder als Mitbewohner des verstorbenen Mieters geschützt.
2. Die Ehefrau muss, da sie in das Mietverhältnis eingetreten ist, innerhalb eines Monates, nachdem sie vom Tod ihres Mannes Kenntnis erlangt hat, dem Vermieter gegenüber erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen will (§ 563 Abs. 3 BGB).
3. Als Vermieter könnte die Wohnungsbaugesellschaft das Mietverhältnis innerhalb eines Monates, nachdem Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis erlangt wurde, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 563 Abs. 4 BGB), jedoch nur, wenn in der Person der Ehefra u, als Eingetretene, ein wichtiger Grund vorliegt (§ 563 Abs. 4 BGB).
Dies dürfte aufgrund einer bloßen Vermutung nicht möglich sein.
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und ETWs hat in der BRD ein Rekkordhoch erreicht.
- Nenne Sie zwei Gründe, die zu dieser Entwicklung beigetragen haben.
- Geben Sie an, welches Gericht sachlich und örtlich für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist.
- Beschreiben Sie jeweils 2 vor und 2 Nachteile, die der Erwerb im Rahmen eines ZVFs für den Erwerber mit sich bringt.
- Algemeine wirtschaftliche Lage Deutschlands und resultierende Erwerbslosigkeit
Konsumverhalten über die jeweiligen finanziellen Verhältnisse hinaus und die resultierende hohe Verschuldung - Amtsgericht des jeweiligen Bezirkes in welchem das Grundstück sich befindet ist sachlich und örtlich zuständig
- Vorteile:
möglicher Preisvorteil gegenüber Immobilien die frei veräußert werden
Kosten sind geringer ( i.d.R. keine Maklerprovision, i.j.F. keine Notargebühren)
Eigentümer durch Zuschlag
Nachteile:
Gefahr, dass der noch Eigentümer weder Gutachter noch Interessent den Zutritt gewährt
Die Vorschriften über Mängelhaftung des BGBs sind unanwendbar
Ärger durch Verweigerung der Räumung des Exeigentümers
Belegungs -, Benennungs - und Besetzungsrechte
Diese Rechte sind im § 26 WoFG ( Wohnraumförderungsgesetz) geregelt. Grundsätzlich muss der Interessent in Besitz eines Wohnberechtigungsscheines nach § 27 WoFG sein.
- unmittelbare Belegung: an den geförderten Wohnungen selbst
- verbundenen Belegung. an diesen und an anderen Wohnungen
- mittelbare Belegung: nur an anderen Wohnungen
- allgemeines Belegungsrecht: bestimmte geförderte Wohnung einem Wohnberechtigten zu übelassen
- Benennungsrecht: für bestimmte Whg aus drei vorgeschlagenen Wohnberechtigten einen zu wählen
- Besetzungsrecht: für bestimmte Whg einen Wohnberechtigten zu bestimmen
Jahresprimärenergiebedarf/-aufwand
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebäude anfallen.
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust H'T eines Hauses ermittelt sich aus der Summierung der U-Werte aller Bauteile in der Hüllfläche beheizter Gebäudeteile entsprechend ihrer Flächenanteile.
Der Transmissionswärmeverlust (H'T) beschreibt somit die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Aussenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes.
Für jedes Wohngebäude ist -abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Volumen des Gebäudes- ein zulässiger Höchstwert nach Tabelle 2 der Anlage 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung vorgegeben.
Je niedriger der Wert, desto besser ist das Haus isoliert.
Diese Zahl heißt HT' (gesprochen "H - T - Strich").
Wärmebrücken
Man unterscheidet konstruktive und geometrische Wärmebrücken.
- Konstruktive Wärmebrücken entstehen durch Konstruktionen mit Materialien unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit. Beispiele hierfür sind Stahlbetondeckenverbund zu Außenwänden, Ringanker oder Heizkörpernischen.
- Geometrische Wärmebrücken ergeben sich, wenn die Innenoberfläche ungleich der Außenoberfläche ist, beispielsweise durch Versprünge oder Ecken in einem sonst homogenen Bauteil. Beispiel hierfür ist die Hausaußenecke bei der im Verhältnis immer mehr kalte Außenwand auf den warmen Innenwandanteil kommt.
Im Bereich von Wärmebrücken sinkt bei niedrigen Außentemperaturen die raumseitige Oberflächentemperatur von Bauteilen stärker ab als in den "Normalbereichen". Bei Unterschreiten der Taupunkttemperatur fällt Tauwasser (Kondenswasser) aus. An Wärmebrücken besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Diese tritt nicht erst bei Tauwasserausfall, sondern bereits bei einer (durch die Oberflächentemperatur bedingten) relativen Luftfeuchte von 80 % an der Bauteiloberfläche auf (div. Schimmelpilze bereits bei 70 %). Wärmebrücken führen zu höherem Transmissionswärmeverlust und damit zu höherem Heizwärmebedarf/Heizkosten.
Wärmedurchgangskoeffizient ( U-Wert)
Der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert (in der Bauphysik früher k-Wert) genannt, ist ein Maß für den Wärmedurchgang.
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ein spezifischer Kennwert eines Bauteils. Er wird im Wesentlichen durch die Wärmeleitfähigkeit und Dicke der verwendeten Materialien bestimmt, aber auch durch die Wärmestrahlung und Konvektion an den Oberflächen. W/(m²·K) (Watt pro Quadratmeter und Kelvin)
Anmerkung: Für eine Messung des Wärmedurchgangskoeffizienten sind stationäre Temperaturen wichtig, damit die Wärmespeicherfähigkeit der Materialien bei Temperaturänderungen das Messergebnis nicht verfälscht.
Der Kehrwert des Wärmedurchgangskoeffizienten ist der Wärmedurchgangswiderstand RT in (K·m²)/W.
- Je höher der Wärmedurchgangskoeffizient, desto schlechter ist die Wärmedämmeigenschaft des Stoffs.
- Je niedriger der Wärmedurchgangskoeffizient, (= je höher der Wärmedurchgangswiderstand), desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft.
Besonders weit verbreitete Anwendung findet der Wärmedurchgangskoeffizient im Bauwesen, wo er zur Bestimmung der Transmissionswärmeverluste durch Bauteile hindurch dient.
Erläutern Sie die Thermographie!
Das Wärmebildverfahren (auch Thermografie genannt) wird zur Prüfung der Wärmedämmung von Häusern, zur Gebäudediagnostik/Energieausweiserstellung zur Strukturanalyse des Mauerwerks, zur Feuchte-Detektion in Wänden und Dächern und zur Lokalisierung von Rissen in Rohrleitungen eingesetzt. Ein Wärmebild hilft, die allgemeine Qualität der Isolation eines Gebäudes zu verstehen (Identifikation von Wärmebrücken, inhomogene Isolationsschichten). Wärmebildkameras produzieren jedoch keine quantitativen Daten (z.B. U-Wert), die für die Bewertung von Isolationen verwendbar sind. Somit kann diese Technik lediglich für die überschlägige Ermittlung des U-Wertes angewandt werden
Bedeutung für den Wärmeschutz
Nach der am 10. Oktober 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische Transmissionswärmeverlust H'T (bei Nichtwohngebäuden: mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen nach Art der Bauteile) eines zu errichtenden Gebäudes bestimmte Grenzwerte einhalten. U-Werte gehen in die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes ein und dieser wiederum in die Berechnung des Primärenergiebedarfs. Ferner schreibt die EnEV Grenzwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten bestimmter Bauteile vor, wenn diese in bestehenden Gebäuden ausgetauscht oder neu eingebaut werden.
Wirtschaftlichkeitsberechnung § 19 Zweite Berechnungsverordnung ff. (Kostenmiete)
Aufwendungen
- Kapitalkosten
Fremdkapitalkosten
Eigenkapitalkosten - Bewirtschaftungskosten
Abschreibungen
Verwaltungskosten
Betriebskosten (Wenn nicht umgelegt)
Instanhaltungskosten
Mietausfallwagnis
Ergibt die Summe der Aufwendungen pro Jahr
S.d.A.p.Jahr / 12 / m² = Kostenmiete
Immobilienlebenszyklus im Vergleich mit Produktlebenszyklus
Produktlebenszyklus Immobilenlebenszyklus
1. Entwicklung 1. Bedarfsermittlung, 2. Entwurfs- Genehmigungsplanung, 3.Realisierung/Herstell.
2. Einführung 4. Inbetriebnahme
3. Wachstum/Reife 5. Nutzung
4. Sättigung/Rückgang 6. Verwertung
Erlätere Benchmarking.
Instrument der Wettbewerbsanalyse. Benchmarking ist der kontinuierliche Vergleich von Produkten, Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden mit (mehreren) Unternehmen, um die Leistungslücke zum sog. Klassenbesten (Unternehmen, die Prozesse, Methoden etc. hervorragend beherrschen) systematisch zu schließen. Grundidee ist es, festzustellen, welche Unterschiede bestehen, warum diese Unterschiede bestehen und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt.
Erläutern Sie Betriebskosten-Benchmarking.
Das Betriebskosten-Benchmarking gibt den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, die Betriebskosten des eigenen Bestandes mit denen des regionalen Wohnungsmarktes anonym zu vergleichen, um die eigene Marktposition und Einsparungspotentiale zu erkennen.
Damit der Vergleich aussagefähig ist, müssen sowohl die Kosten als auch die betreffenden Objekte strukturiert werden. Vertreter aus der Wohnungswirtschaft haben zu diesem Zweck die Geislinger Konvention geschafften, auf deren Basis aussagefähige unternehmensübergreifende Betriebskostenvergleiche durchgeführt werden können.
Betriebskostenbelastungen unterscheiden sich sehr. Nennen Sie mögliche Ursachen und Zusammenhänge.
- Kostenintensive bauliche Merkmale einer Immobilie, wie z.B. Aufzug, warttungsintensive Anlagen wie Spielplätze, pflegeintensive Grünanlagen
- energetischer Zustand, z.B. Wärmedämmverbundsyteme, moderne Fenster
- Verursachungsgenaue Verbrachsmessug führt z.B. zu sparsamen Umgang mit Kaltwasser
- die Effizienztere Mülltrennung führt erfahrungsgemäß zu Kostenreduzierung in diesem Bereich
In welchen Merkmalen differieren Gebäudeanlagen und führen zu unterschiedlichen Heizkostenbelastungen
- Klimatische Bedingungen
- Kompaktheit des Gebäudes
- Lage der Wohnung im Gebäude
- Alter und Zustand der Heizungsanlage
- Wärmedämmstandard des Gebäudes
- Nutzerverhalten
Erstellen Sie eine Checkliste mit acht Inhalten eines Erhöhungsverlangens für eine einseitige Mieterhöhung frei finanzierter Wohnungen nach erfolgter Modernisierung.
• Bezeichnung der durchgeführten Maßnahme
• Begründung, inwieweit hierdurch eine Wohnwertverbesserung, Energie- oder Wasserein sparung oder sonstige Änderung herbeigeführt worden ist
• Zusammenstellung der aufgewendeten, möglichst detailliert aufgegliederten Kosten für jede Maßnahme
• Mitteilung und Abzug ersparter lnstandsetzungskosten
• rechnerische Verteilung der Gesamtkosten nach dem gewählten Verteilungsmaßstab
• Berechnung des konkreten Erhöhungsbetrages
• Abzug vereinnahmter öffentlicher Förderungsbeträge / Zinsvorteile
• Bezifferung neuer Mietnebenkosten
Instandhaltung
Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats, also die Wiederherstellung des Sollzustandes. Bei unsern Kunden, ist die Wartung als präventive Maßnahme zu sehen. Hier steht die Funktionssicherheit für einen längeren Zeitraum (jährlich) im Vordergrund.
Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung.
Instandsetzung: Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Darunter fällt die:
Reparatur, unter Reparatur (von lat. reparare = wiederherstellen), wird der Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Nach DIN 31051 ist die Reparatur Bestandteil der Instandhaltung.
Senioren, egal ob „junge Alte" oder „Hochbetagte", haben tendenziell ein erhöhtes Bedürfnis nach Sicherheit und Betreuung mit dem Anspruch eines selbstbestimmten Wohnens auch im Alter. Zielstellung des Vermieters sollte sein, für die Zielgruppe Senioren über Service leistungen Mehrwerte zu schaffen, um diese als Neumieter zu gewinnen und als Bestands mieter zu halten.
Nennen Sie zehn eigenständige Serviceleistungen für die Zielgruppe Senioren
Beispiele für Serviceleistungen für Senioren sind:
• wohnungsnahe Dienstleistungen (Einkaufs- und Reinigungshilfe)
• seniorenspezifische Gemeinschaftsanlagen
• pflegerische Hilfen
• Erledigung von Behördenangelegenheiten
• Einrichtung von Seniorenbegegnungsstätten
• Senioren-Servicezentrum
(Notrufsysteme , psychologische, hauswirtschaftliche Hilfen)
• Seniorenveranstaltungen/Freizeitangebot
• Essen auf Rädern
• Wäscheservice
• medizinische Assistenzbetreuung
• erweiterter Hausmeisterservice
• Botendienste
Eine Wohnanlage wird durch Ihr Unternehmen erworben, um sie in eine Wohnungs eigentumsanlage umzuwandeln . Diese besteht aus 19 Mietwohnungen und einer Tiefgarage mit zehn Stellplätzen.
Der nach Westen gelegene Grundstücksteil hat Platz für elf Kfz-Stellplätze.
Auf der Süd- und Ostseite grenzt eine Rasenfläche direkt an die dort liegenden Erd geschosswohnungen .
Sie haben die Aufgabe , der Unternehmensleitung Gestaltungsvorschläge bei der Umwand lung der Wohnanlage zu unterbreiten .
Zeigen Sie vier Gestaltungsalternativen auf und bewerten Sie die jeweiligen Alternativen aus der Sicht des Unternehmens.
Gestaltungsalternativen sind z. B.:
• Jede einzelne Wohnung wird zu Sondereigentum erklärt und mit je einem Miteigentums anteil verbunden (= Wohnungseigentum).
Bewertung: Sämtliche Wohnungen können einzeln veräußert werden, die Belassung von einer Wohnung im Gemeinschaftseigentum , z. B. als Hausmeisterwohnung, führt zur Verteuerung der restlichen Wohnungen.
• Verbindung der Erdgeschosswohnungen mit je einem Sondernutzungsrecht an Gartenflächen
Bewertung: Die Erdgeschosswohnungen werden dadurch aufgewertet, der Preis abschlag wird vermindert oder ganz vermieden .
• Jeder einzelne Stellplatz in der Tiefgarage wird zu Sondereigentum und mit je einem Miteigentumsanteil verbunden (= Teileigentum).
Bewertung: Die Stellplätze können unabhängig von den Wohnungen veräußert werden und so kann durch die Vermehrung der potenziellen Nachfrage u. U. ein höherer Preis für die Stellplätze erzielt werden .
• In das Sondereigentum an den Wohnungen werden die Stellplätze als Sondereigentum integriert.
Bewertung: Der Stellplatzpreis ist nicht unmittelbar ersichtlich. Die Stellplätze können von den Wohnungserwerbern grundsätzlich nicht getrennt von den Wohnungen ver äußert werden, verbleiben also dauerhaft bei den Wohnungen , Vorteil für die Parksituation der Bewohner der Anlage.
• Die Stellplätze in der Tiefgarage bleiben sämtlich im Gemeinschaftseigentum .
Bewertung: Der Preis für die Stellplätze muss in den Wohnungspreis einkalkuliert werden; Erwerber, die keinen Stellplatz benötigen, zahlen jedoch die Stellplätze zwangsläufig mit.
Der Vermieter schließt mit dem Mieter einen Mietvertrag über eine exklusive Dachgeschoss wohnung von 40 m2 in exponierter Wohnlage mit einem Mietpreis in Höhe von 150 € ab.
Das Mietverhältnis soll erst einen Monat später beginnen.
Vor der Besitzübergabe stellt der Vermieter jedoch fest, dass er sich verschrieben hat. Eigentlich sollte die exklusive Dachgeschosswohnung für einen Mietpreis von 510 € ver mietet werden .
Der Vermieter erklärt sofort gegenüber dem Mieter, er fechte den Mietvertrag an.
Der Mieter meint, die Anfechtung sei unwirksam, und besteht auf Erfüllung des Mietver trages.
Grundsätzlicher Anspruch auf Überlassung der Wohnung
(§ 535 Abs. 1 BGB), bei wirksamen Mietvertrag.
Möglichkeit der rückwirkenden Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB).
Voraussetzung ist Anfechtungserklärung mit anfechtungsgrund innerhalb der gesetzlichen Frist.
Die Anfechtung wurde ausdrücklich erklärt (§ 143 Abs. 1 BGB).
Der Vermieter hat sich verschrieben - befand sich somit in einem Erklärungsirrtum, der zur Anfechtung berechtigt (§ 119 Abs . 1 - 2. Alternative BGB).
Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB).
Der Vermieter hat den Vertrag sofort angefochten , nachdem ihm sein Irrtum aufgefallen war.
Die Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung durch den Vermieter sind demnach erfüllt mit der Folge, dass der Mietvertrag rückwirkend unwirksam wird (§ 142 Abs. 1 BGB).
a) Erklären Sie die Begriffe
• Leerstandsquote,
• Fluktuationsquote und
• Anschlussvermietungsquote
und geben Sie an, wie diese Quoten errechnet werden .
b) Führen Sie zwei mögliche Folgen für das Unternehmen auf, die bei nachhaltigen Leer ständen entstehen können.
a) Die Leerstandsquote gibt das Verhältnis von leer stehenden Wohnungen zum Gesamtbestand an Wohnungen an. Sie wird stichtagbezogen dargestellt.
Berechnung:
Leerstandsquote = Summe der Leerstände • 100
Gesamter Wohnungsbestand
Die Fluktuationsquote gibt das Verhältnis der gekündigten Mietverträge zum gesamten Wohnungsbestand an.
Berechnung:
Fluktuationsquote = Summe gekündigte Verträge • 100
Gesamter Wohnungsbestand
Die Anschlussvermietungsquote gibt das Verhältnis der neu geschlossenen Mietverträge zu den gekündigten Mietverträgen an. übersteigt die Quote 100 %, so wird Leerstand abgebaut. Liegt sie unter 100 %, steigt der Leerstand.
Berechnung:
Anschlussvermietungsquote = Summe neue Vertrage • 100
Summe gek. Verträge
b) Die Folgen von Leerständen sind:
• Eigenkapitalverzehr
• schlechtere Bilanzwerte
• schlechtere Ratingraten
• Schwierigkeiten bei Kreditgewährungen
• höhere Zinsen für Fremdkapital
• keine Modernisierungen möglich
• keine Ersatzinvestitionen (Instandhaltungen)
Seit nunmehr zwei Wochen ist ein Mieter mit der gesamten Mietzahlung für den Monat August rückständig.
Geben Sie vier Maßnahmen in Form eines gestaffelten Vorgehens an, die Sie ergreifen können, um die offene Forderung einzutreiben und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• höfliche Erinnerung (Zahlungserinnerung)
• deutliche Zahlungsaufforderung (Abmahnung/ 1. Mahnung)
• letztmalige Zahlungsaufforderung (Androhung eines Mahnbescheides)
• Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens
Seit nunmehr zwei Wochen ist ein Mieter mit der gesamten Mietzahlung für den Monat August rückständig. Ihre Maßnahmen waren erfolglos. Nun ist der Mieter auch mit der Septembermiete rückständig. Sie ziehen daher eine fristlose Kündigung in Betracht.
Stellen Sie dar, inwiefern hier eine fristlose Kündigung des Mieters möglich ist. Gehen Sie zudem auf die Maßnahmen ein, die Sie als Wohnungsbaugenossenschaft ergreifen müssen, um die fristlose Kündigung durchsetzen zu können.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, dem Mieter fristlos zu kündigen, wenn er die Miete nicht rechtzeitig zahlt. Dabei ist die fristlose Kündigung hier möglich, da der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der gesamten Miete in Verzug ist (§ 543 Abs . 2 Satz 1 Nr. 3 a i. V. m. § 569 BGB).
Der Vermieter muss folgende Maßnahmen ergreifen, um einen Mieter fristlos kündigen zu können und die Kündigung durchzusetzen :
• Er muss prüfen, ob die Voraussetzungen , die zu einer fristlosen Kündigung berechtigen, erfüllt sind.
• Er muss dem Mieter ein Kündigungsschreiben zusenden . In diesem Schreiben muss der Kündigungsgrund enthalten sein.
• Mit Zugang der Kündigung ist das Mietverhältnis beendet, und der Mieter muss die
Wohnung räumen. Ansonsten kann der Vermieter Räumungsklage einreichen.
Für das Leerstandscontrolling liegen Ihnen von der Vermietungsabteilung folgende Informationen zu den Gründen des Leerstandes vor:
Ordnen Sie Leerstandsgründe folgenden Leerstandsarten zu:
• struktureller Leerstand
• strategischer Leerstand
• organisatorischer Leerstand
Struktureller Leerstand:
• mangelnde Qualität der Wohnungen
• Es gibt zu viele Leerwohnungen am Markt.
• Das Wohnumfeld ist qualitativ unzureichend .
Strategischer Leerstand:
• geplanter Verkauf der Häuser
• Komplettmodernisierung ist vorgesehen.
• Abriss der Häuser ist vorgesehen .
Organisatorischer Leerstand:
• Prozessabläufe im Unternehmen sind suboptimal.
• Kooperation mit Maklern ist problematisch.
• Die Wiedervermietungszyklen sind zu lang.
Erläutern Sie je zwei Möglichkeiten des Vermieters , Einfluss auf
• den strukturellen Leerstand und
• den organisatorischen Leerstand
zu nehmen und somit die Leerstandskosten zu minimieren.
Struktureller Leerstand, z. B.:
• Bei mangelnder Qualität kann modernisiert werden , um marktgerechte Wohnungen zu schaffen; der Vermieter muss investieren.
• Wenn es zu viele Leerwohnungen am Markt gibt, ist der Handlungsspielraum des Vermieters eingeschränkt; hier kommt u. a. der Abriss von Wohnungen in Betracht, z. B. mit Mitteln des Stadtumbauprogrammes ; es ist mit keinen künftigen Mieteinnahmen zu rechnen, allerdings fallen die Leerstandskosten weg und der Markt wird bereinigt.
• Wenn das Wohnumfeld qualitativ unzureichend ist, können die Vermieter z. B. gemeinsam mit der Kommune HID (House-lmprovement-District) im Wege der Privat-Public-Partnership-Modelle umsetzen. Hier muss der Vermieter ebenfalls investieren.
Organisatorischer Leerstand, z. B.:
• Wenn die Prozessabläufe im Unternehmen suboptimal sind, kann das Management die Aufbauorganisation prüfen, um hier Leerstandszeiten zu reduzieren. So kann Leerstandszeit reduziert werden .
• Ist die Kooperation mit Maklern problematisch , kann das Management die Ablauforganisation in Bezug auf die Maklerkooperation optimieren. So kann Leerstandszeit reduziert werden .
• Sind die Wiedervermietungszyklen zu lang, kann das Management die Ablauforganisation prüfen und optimieren . So kann Leerstandszeit reduziert werden .
Stellen Sie vier Ziele eines standardisierten Beschwerdemanagements dar.
Ziele eines standardisierten Beschwerdemanagements sind z. B.:
• Herstellung von Zufriedenheit beim Beschwerdeführer als Basis der Kunden zufriedenheit , Kundenbindung und Unternehmensloyalität
• Vermeidung von Opportunitätskosten (entgangene Erträge, Imageeinbußen) durch nachteilige Reaktionsformen unzufriedener Kunden (negative Mundkommunikation)
• Schaffung positiver Multiplikatoreffekte durch positive Mundpropaganda
• Verdeutlichung der Kundenorientierung des Unternehmens gegenüber externen und internen Kunden (Mitarbeiter)
• Nutzung der in der Beschwerde enthaltenen Informationen für eine kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse
Geben Sie vier Prozessschritte im Beschwerdemanagement in chronologischer Reihenfolge an.
• Beschwerdestimulierung
• Beschwerdeannahme
• Beschwerdeanalyse
• Beschwerdereaktion
Erklären Sie die Anforderungen an die Abgeschlossenheit in Verbindung mit der Begründung von Wohnungseigentum.
Wohnungen gelten als abgeschlossen , wenn sie durch Wände und Decken baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind. Diese Wände und Decken müssen den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden an Wohnungstrennwände und Wohnungstrenndecken entsprechen und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum aus haben. Wasserversorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen und somit eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichen.
Da zu abgeschlossenen Wohnungen auch Räume außerhalb der Wohnung gehören können, ist deren Abgeschlossenheit ebenfalls zu prüfen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Keller- und Speicherabteile und die Kfz-Stellplätze.
Erläutern Sie die Rechte der Mieter im Fall der Umwandlung in Wohnungseigentum .
Der Mieter hat zum einen ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) und zum anderen hat der Erwerber der Wohnung eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren gegenüber dem Mieter für Eigenbedarfskündigung zu beachten, sodass er erst nach Ablauf dieser Frist eine Kündigung aussprechen kann. Diese Frist kann durch landesrechtliche Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufgrund besonders angespannter Marktlage verlängert werden (§ 577 a BGB).
Definieren Sie den Begriff „Bauen im Bestand" und geben Sie drei Anwendungsgebiete an.
Bauen im Bestand (auch Bestandsbau) umfasst folgende, in der HOAI definierten, Wert erhaltenden oder Wert steigernden Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden: Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten, Wiederaufbau.
Anwendungsgebiete für das Bauen im Bestand sind z. B.:
• Revitalisierung (Modernisierung) von Arbeitersiedlungen des 20. Jahrhunderts
• Wiederbelebung von Einzeldenkmalen (historischer Bauernhof) im ländlichen Raum
• Wiederbenutzung von repräsentativen Bauten in der Innenstadt
• Umnutzung von ehemals industriell genutzten Liegenschaften in lnnenstadtrandlagen
• Umnutzung von ehemals öffentlich genutzten Gebäuden
• innerstädtische Nachverdichtung
Benennen Sie sechs konkrete Maßnahmen für das „Bauen im Bestand".
Konkrete Maßnahmen für das „Bauen im Bestand" sind z. B.:
• Instandhaltung von Gebäuden zur Werterhaltung
• Modernisierung von Gebäuden zur Wertsteigerung
• (Teil-)Abriss und (Teil-)Neubau von Gebäuden in Siedlungen
• Dachgeschossausbau (Penthaus)
• Umnutzung (Lofts in ehemaligen Industriegebäuden)
• Umnutzung (Alten- oder Seniorenwohnungen in Einzeldenkmälern)
• Innenhofgestaltungen
• Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich durch Schließung von Baulücken
Nennen Sie die Vorraussetzungen die gegeben sein müsssen um gegen Wohnungseigentümer, welche mit ihren Hausgeldzahlungen im Rückstand sind rechtlich vorzugehen.
- Hausgeld wird durch Beschluss des Wirtschaftsplans fällig
es bedarf daher keiner Mahnung - Verwalter muss ermächtigt sein
entweder durch Gemeinschaftsordnung, Verwaltervertrag oder durch Beschluss der Eigentümerversammlung
Stellen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer „Allgemeinen Geschäftsbedingung" dar.
Vom Verwender vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. (mindestens 3 Verträge)
Beschreiben Sie, wie die AGB grundsätzlich wirksam in den Mietvertrag einbezogen werden können.
Die AGB werden dadurch in den Vertrag einbezogen (§ 305 Abs. 2 BGB), dass
• dem Mieter gegenüber ein ausdrücklicher Hinweis erfolgt,
• dem Mieter die Möglichkeit ausreichender Kenntnisnahme verschafft wird und
• der Mieter mit deren Geltung einverstanden ist