Immobilientreuhand
Bau und Projektmanagment
Bau und Projektmanagment
Set of flashcards Details
Flashcards | 27 |
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Students | 14 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 05.08.2016 / 18.06.2024 |
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SIA 416
Geschossfläche GF
Nettogeschossfläche NGF
Hauptnutzfläche HNF
Grundsrückfläche
Gebäudegrundfläche
Umgebungsfläche
Geschossflächen NORM
Die SIA 416 definiert die Geschossfläche
Die Formel für die Berechnung der Geschossfläche ist folgende: Geschossflächenziffer= Summe aller Geschossflächen
Anrechenbare Grundstückfläche
Komponenten Geschossfläche
Hauptnutzflächen (HNF) Nebennutzflächen (NNF) Verkehrsfläche (VF) Konstruktionsfläche (KF) Funktionsfläche (FF)
Baumassenziffer BMZ
Die Baumassenziffer regelt die Überbauungsdichte eines Grundstückes über das Gebäudevolumen.
Die Formel ist folgende:
Baumassziffer= Bauvolumen über massgebendem Terrain
Anrechenbare Grundstückfläche
Überbauungsziffer ÜZ
Die Überbauungsziffer regelt die Bebauungsdichte eines Grundstückes über die überbaute Fläche eines Grundstückes.
Die Formel für die Berechnung ist: Überbauungsziffer (ÜZ)= Gebäudegrundfläche
Anrechenbare Grundstückfläche
Erschliessung Grundstück
RPG Art. 19 Abs. 1
Das Land ist erschlossen, wenn die für die betreffende Nutzung hinreichende Zufahrt besteht und die erforderlichen Wasser-, Energie- sowie Abwasserleitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist.
RPG Zweck Nutzungspläne
Art. 14 RPG
Die Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens. Sie unterscheiden vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen.
Baubewlligung Voraussetzung
- Die Bauten und Anlagen müssen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen
- Das Land muss erschlossen sein.
Mängelrecht wenn nicht vereinbart
OR Art 367ff
SIA 118 Mängelrechte wenn nicht behoben wird
Die Rechte des Bauherrns sind (SIA 118 Art. 169) - Beharrung auf Verbesserung
- Minderwert
- Rücktritt vom Vertrag
Solaranlagen Bewilligungspflicht
Gemäss RPG Art 18a bedürfen in Bau- und Landwirtschaftszonen auf Dächern genügend anpasste Solaranlagen keiner Baubewilligung.
Planungszonen Frist
RPG Art 27: Die Planungszonen dürfen längstens für 5 Jahre bestimmt werden; das kantonale Recht kann eine Verlängerung vorsehen.
Richtpläne
RPG ARt. 9 Abs. 1: Die Richtpläne sind für Behörden verbindlich.
BGBB Belastungsgrenze
Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belastet werden (BGBB Art. 73 Abs. 1)
Die Belastungsgrenze entspricht der Summe des um 35 % erhöhten landwirtschaftlichen Ertragswertes und des Ertragswerts der nichtlandwirtschaftlichen Teile. (Vereinfacht = 135 % des Ertragswertes) (BGBB Art. 73 Abs. 2)
absolute und relative Empfangstheorie
Absolute:
Frist beginnt bei der tatsächlichen Abholung der Postsendung (z.B. Kündigung) zu laufen, wobei im Falle der Nichtabholung die Kenntnisnahme am siebten und letzten Tag der Abholfrist ange- nommen wird.
Relative:
Der Fristenlauf beginnt, sobald die Willenserklärung den Machtbereich des Empfängers oder seines Vertreters erreicht. Die Willenserklärung gilt als empfangen, sobald der Adressat diese gemäss Abholungseinladung am Postschalter abholen und vom Inhalt Kenntnis nehmen kann. Dies ist grundsätzlich der Tag nach dem Einwurf der Abholungseinladung, unabhängig davon, ob der Empfänger die Willenserklärung an diesem Tag effektiv abholt und von dieser Kenntnis nimmt.
MWST Aufbewahrung Rechnungen
20 Jahre bezüglich einer allfälligen Eigenverbrauchs-Abrechnung (Art. 31 Abs. 1 und 3 MWSTG) Plus 10 Jahre der absoluten Verjährungsfrist (Art. 91 Abs. 5 MWST)
Total 30 Jahre
Mittelbares und unmittelbares Pfandrecht
Unmittelbares gesetzliches Pfandrecht:
Das Grundpfandrecht für die betreffende Forderung entsteht „automatisch“ kraft Gesetz ohne Eintrag in das Grundbuch. Sie gehen allen übrigen Pfandrechten vor.
Mittelbares gesetzliches Pfandrecht:
Der betreffende Gläubiger hat lediglich einen gesetzlichen Anspruch auf die Errichtung eines Grundpfandrechtes. Das Pfandrecht entsteht erst, wenn der Berechtigte dessen Eintragung in das Grundbuch erwirkt hat.
Miete, Darlehen, Leihe, Pacht, Leasing
Miete:
Jemand überlässt einem anderen eine Sache zum Gebrauch gegen Entgelt
Darlehen:
Jemand überlässt einem anderen Geld zum Gebrauch gegen Entgelt
Leihe:
Jemand überlässt einem anderen eine Sache zum Gebrauch -- unentgeltlich
Pacht:
Nicht der Gebrauch sondern die Nutzung (Fruchtertrag, Restaurant, Tankstelle) steht im Vordergrund
Leasing:
Jemand überlässt einem anderen eine Sache zum Gebrauch gegen Entgelt. Gefahr trägt jedoch der Leasingnehmer. Leasing über bewegliche Sachen für den Privatgebrauch unterstehen dem Konsumkreditgesetz
SIA 102
Leistungen des Architekten
6 Phasen
- Strategische Palnung
- Vorstudien
- Projektierung
- Ausschreibung
- Realisierung
- Bewirthscaftung
Global / Pauschalpreis
Globalpreis ist teuerungsberechtigt
Pauschalpreis ist fixpreis ohne Anpassungsmöglichkeit
SIA 118
- Werkvertrag im allgemeinen
- Vergütung der Leistungen des Unternehmers
- Bestellungsänderung
- Bauausführung
- Ausmass, Abschlagzahlungen, Sicherheitsleistungen und Schlussabrechnungen - Abnahme des Werkes und Haftung für Mängel
- Vorzeitige Beendigung des Werkvertrages und Zahlungsverzug des Bauherrn
Zonenpaln Inhalte
Unterschiedung Bau, Landwirtschaft und Schutzzonen
Nutzungszonen
Lärmempfindlichkeitzonen
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
- Luftreinhaltung
- Lärm
- Erschütterungen
- Strahlung
- Oberflächenwasser
- Grundwasser
- Boden
- Umweltgefahrtliche Stoffe
- umweltgefährliche Organismen
- Wald
- Flora Fauna
- Landschaft und ortsbild
- Kulturdenkmäler und archäologische Stätten
BGBB
- eine Feststellungsverfügung verlangen Art. 84 BGBB
- bei Unzufriedenheit, Anfechtung der kantonalen ersten Verwaltungsbehörde
- zweitinstanzlich Anfechtung beim Verwaltungsgericht ihres Kantons
- Drittinstanzlich beim Bundesgericht mit Beschwerde Anfechtung in öffentlich-rechtlichen
Angelegenheiten
Chronologische Reihenfolge in einem Bauprojekt
- Strategische Planung
- Vorstudien
- Projektierung
- Ausschreibung
- Realisierung
- Bewirtschaftung
GU TU
Der GU übernimmt die gesamte Ausführung ohne Planungsleistungen
Der TU plant, projektiert und erstellt das Bauwerk
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