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Immobilien Teil V

Grundbuch

Grundbuch


Kartei Details

Karten 17
Lernende 32
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 05.11.2011 / 18.12.2019
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches über die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es bildet die Grundlage für alle rechtlichen Veränderungen an Grundstücken (Eigentumsänderungen, Verpfändungen, Vormerkungen, Dienstbarkeit und Grundlasten).

Was sind die Bestandteile des Grundbuches?

Neben den fünf Hauptbestandteilen gibt es noch einige mehr. Nenne im Minimum drei.

Es gibt diverse Hilferegister, wie z.B. Eigentümerverzeichnis, Gläubigerregister, Berichtigungsbuch, Servitutenprotokoll (=Beschrieb der Dienstbarkeiten und Grundlasten), Strassen- und Flurwegverzeichnis, Pfantitelverzeichnis (=Verzeichnis der erhöhten und neu errichteten Schuldbriefe) und die Titelkontrolle (=Kontrolle über Ein- und Ausgang von Schuldbriefen)

Welche Eintragungen im Grundbuch gibt es?

Was sind Eintragungen im engeren Sinne?

Was sind Vormerkungen?

Vormerkungen zählen nicht zu den dinglichen Rechten, wirken sich aber dadurch aus, als sie gegenüber jedem späteren Erwerber eines dinglichen Rechtes durchgesetzt werden können. Man spricht auch häufig von realobligatorischen Rechten oder quasi dinglichen Rechten, z.B. Nachrückungrechte, resp. Vorkaufsrecht

Vormerkungen werden unterteilt in...

Was sind Anmerkungen?

Sie dienen einzig der Information über bestehende Rechtsverhältnisse und können auch ohne Anmerkung im Grundbuch bestehen. Mögliche Anmerkungen sind im eidgenössischen, als auch dem kantonalen Recht ersichtlich. Im Kanton ZH wird im wesentlichen angemerkt:

1.) Auszahlung von Vorsorgegeldern im Rahmen des WEF

2.) Baubeginn

3.) Zugehörverzeichnis

4.) öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

5.) allgemeine Hinweise auf besondere Rechtsverhältnisse