IfFP Recht I
Grundwissen der Finanzberatung
Grundwissen der Finanzberatung
Set of flashcards Details
Flashcards | 28 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Primary School |
Created / Updated | 17.06.2012 / 16.08.2024 |
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Wo wird das "Güterrecht der Ehegatten" geregelt?
ZGB Artikel 181 bis 251
Wo das "Erbrecht" geregelt?
ZGB 457 bis 640
Was ist Güterrecht der Ehegatten?
Das eheliche Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten, d.h. die finazielle Beziehungen zwischen den Ehegatten während der Ehe und die Finanzielle Entflechtung des ehelichen Vermögens bei Auflösung der Ehe infolge Tod oder Scheidung.
Was istg Erbrecht?
Das Erbrecht regelt die Vermögens- und Schuldverhältnisse im Todesfall. Alles was an Vermögen und Schulden hinterlassen wird, nennt man Erbschaft, Nachlass oder Erbmasse. Der Verstorbene ist der Erblasser, diejenigen, welche die Erbschat zufällt, sind die Erben.
Was ist eine güterrechliche Auseinandersetzung?
Stibt ein verheirateter Ehegatte, ist zuerst zu ermitteln, wie gross sein Vermögen ist. Das eheliche Vermögen muss aufgeteilt werden.
Was ist die Erbmasse ?
ERST wenn die güterrechtliche Auseinandersetzung abgeschlossen ist, also die Vermögen von Ehemann und Ehefrau aufgeteilt sind, kennt man das Vermögen des Verstorbenen. Dieses Vermögen bildet die Erbmassse. Erst jetzt kann die ebrechtliche Auseinanderstetzung folgen. Dabei wird ermittelt, welcher erdbe welche erbrechtlichen Ansprüche hat.
Merke: ZUERST GÜTERRECHTLIECHE AUSEINANDERSETZUNG DANACH ERBRECHLICHE AUSEINANDERSETZUNG.
..
Güterstände braucht es nur....
wenn der Eblasser verheiratet ist.
ZGB unterscheidet drei Güterstände:
Errungenschaft:Sie ist der gesetzliche oder ordentliche Güterstand. Dieser Güterstand gilt (automatisch), sofern die ehegatten nicht durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Die Erungenschaftsbeteiligung ist deshalb der Normalfall ( Art. 196 ZGB)
Gütergemeinschaft und Gütertrennung: Sind vertragliche Güterstände (Walgüterstände). Der Vertag mit dem die Gütergemeinschaft (Art. 2211) oder Gütertrennung (Art. 247) verienbart werden, heisst Ehevertrag. Er bedarf zu seiner GÜLTIGKEIT der öffentlichen Beurkundung (Art. 184)
Benötigt man bei einer Gütertrennung eine güterrechtliched Auseinandersetzung?
Nein, wie der Name schon sagt, die Vermögen sind von Ehefrau und Ehemann getrennt. Deshalb ist, wenn ein Ehegatte stribt keine güterrechtliche Auseinanderstetzung nötig. Art. 247- 251.
Wo finde ich den ausserordentlichen Güterstand im ZGB?
Art. 185 - 187, 247
Gütertrennung ist wie folgt aufgeteilt:
1. Gütertrennung als Verzicht auf einen Gügerstrand
2. keine wechselweitige Beteiligung zwischen den Gütermassen
3. Gütertrennung
- vertraglicher Güterstand (Ehevertrag)
- ausserordentlicher Güterstand
Ehevertrag Nr. 1
Gütertrennung; heisst selbstständig über sein Vermögen verfügen Art. 249
Ehevertrag Nr.2
Gütergemeinschaft; die Vermögen von Ehemann und Ehefrau werden weitgehend zum sogenanntegn GESAMTGUT verschmolzen.
Nach Gesetzt umfasst das Eigengtu lediglich die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliessliche zum persönlichen Gebrauch dienen, sowie die Genugtuungsansprüche (Art. 225 abs.2). Allerdings können die Ehegatten inb einbem gesetzlichen vorgegebenen Rahgmen das Gesamtgut auch anders definieren (Art. 223). Zudem können auch Drittpersonen ihre zuweddung aussdrüclich ins Eigengut verweisen (Art. 225 abs 1)
Errungenschaftsbeteiligung ist...
Diejenigen Eheleute, welche keind Ehevertrag abgeschlossen habe, unterstehen alle dem Güterstand der Errungenschafsbeteiligung.
Bei Errungenschaftsbeteiligung verfügen Ehemann wie Ehefrau über
zwei Vermögensteile.
1. Errungenschaft (Art. 197), sind die Vermögenswerte die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt. r
2. Eigengut sind von Gesetzes wegen: Die Gegenstände, die einem Ehegatten zum ausschliesslichen persönlichen Gebrauch dient.
Was beinhaltet die Errungenschaft (Art. 197)
Sie umfasst;
Arbeitserwerb
Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen
Sozialversicherungen
Sozialfürsorgeeinrichtungen
die Erträge seines Eigengutes
Ersatzanschaffungen für Gegenstände der Errungenschaft
Was beinhaltet das Eigengut (Art. 198)
die Vermögenswerte
die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstandes gehören oder im
später durch Erbgang oder sonst wie unentgeltlich zufallen
Genugtuungsansprüche
Ersatzanschaffungen für Eigengut
Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt seine Errungenschaft und sein Eigengut alleine und
er kann alleine ddarüber verfügen (Art. 201. abs. 1) auch haftet jeder Ehegatte mit seinem ganzen Vermögen für seine Schulden (Art. 202).
Was für Mehrwerte gibt es bei der Errungenschaftsbeteiligung?
- konjunktureller Mehrwert: rein durch Wertsteigerung ohne gross etwas beizutragen. Ohne Eigenleistung. (z.b. Immobilien)
Was für Merwerte gibt es bei Eigengut?
-industrieller Mehrwert: mit Eigenleistung, eigene Bewirtschaftung, Mietzinsen, Dividenden, Zinsen (massgebent ist Bruttoertrag). Aber Kapitalgewinne bei Aktien werden nicht als Eigengut geltend gemacht.
Wenn ein Ehegatte verstirbt fällt das Eigengut wohin.
direkt in die Erbmasse.
Eigengut ist...
1. Gegenstände, die einen Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen. z.B. Kleider Schmuck Gegenstände zur Ausübunmg eines Hobbys, nicht jedoch Bargeld und Vermögen zu reinen Anlage zwecken.
2. Vermögenswerte die einem Ehegatten schon zu Beginn des Güterstandes gehören oder im später duch Erbgang oder sonstwie unentgeltlich zufallen. z.B. Erbschaft Entgelt für Erbverzicht; das entgelt ersetzt die Erbberechtigung, die zu unentgeltlichenm Erbschaftserwerb geführt hätte.
Schenkungen von Todes wegen
Schenkungen unter Lebenden
Schatzfund
3. Genugtuungsansprüchee
sind Vermögensvorteil, die einer betroffenen Person Gesetzes wegen im Zusammenhang mit Leiden psychischer und physischer Art zukommend (Art. 28a, 29 abs. 2)
Eine posititive Errungenschaft nennt man...
Vorschlag (Art. 210 abs. 1)
Eine negative Errungenschaft nennt mann...
Rückschlag Art. 210 abs 2 (der Rückschlag wir nicht unter die Ehegatten aufgeteilt, d.h. jeder Ehegatten hat seinen Rückschlag selber zu tragen).
Ehevertragliche Änderung des Güterstandes der Errungenschftsbeteiligung (Vorschlagsverteilung)...
Die gesetzliche Ordnung der ER-schaftsbeteiligung kan nur punktuell abgeändert werden. Die wichtigste änderung ist Art. 216 abs 1. z.b. kann der ganze Vorschlag dem überlebenden Ehegatten zugeteilt werden. das wird im Sinne einer maximalen Begünstigung des düberlebenden Ehegatten häufig vereinbart.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzlichen Erben
- Verwandte (ZGB 457 - 460)
- überlebender Ehegatte bezw. neu auch Partner/-in/ nach Partnerschaftsgesetzt (ZGB 462)
- Gemeinwesen
Parentelensystem (Nähe zum Erblasser)
1. Parentel: Nachkommen (ZGB 457)
2. Parentel:Eltern (ZGB 458)
3. Parentel: Grosseltern (ZGB 459)
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