HR-Fachmann (Arbeitsrecht)
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kartei Details
Karten | 64 |
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Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 25.10.2015 / 28.06.2024 |
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Was ist bei einer Versetzung zu beachten?
Eine betriebsexterne Versetzung darf der AG nur dann anordnen wenn die Versetung für den AN zumutbar ist. Betriebsinterne Versetzungen sind zulässig, sofer keinen negativen Einfluss auf die bsiherigen Anstellungsbedinungen haben.
Was ist bei der "Pflicht zur Überstunden" zu beachten?
- kann nicht die wegbedungen werden
- Höchst- und Ruhezeiten müssen beachtet werden
- Gesundheit des AN
- Zumutbarkeit er Leistung von Überstunden
- Notwendigkeit vorhanden
- Ausgleich innerhalb von 14 Wochen
- Kaderleute haben keinen Anspruch an Überstundenkompensation
- bei Überzeit gilt ein Zuschlag von 25%
Die Arbeitspflicht kann sich unter Umständen ändern. Was bedeutet dies für de AN?
Der AN muss im Notfall nach Treu und Glauben eine vorübergehende Erweiterung des Arbeitsinhalts in Kauf nehmen
Die bisherige kann auch eingeschränkt werden (Kurzarbeit)
Ist bei dieser Einschränkung mit einer Anpassng des Lohnes verbunden, dann hat der AG eine Änderungskündigung durchzuführen.
Was ist mit der Treuepflicht gemeint?
Der AN ist dem AG gegenüber zur Interessenwahrung in guten Treuen verpflichtet (OR 321a 1). Der AN soll grundsätzlich alles unterlasse, was für den AG zu einem finanzielle Schaden führen könnte.
Die Treuepflicht muss vom AN nicht beachtet werden, wenn sie den eigenen berechtigten Interessen zu wiederläuft.
Er ist verpflichtet, rechtswidrige Handlungen innerhalb des Betriebes zur Anzeige zu bringen, nicht aber die MA namentlich zu bezeichnen. Dies muss er tun wenn er eine führende Position hat.
Wie unterscheidet man die Pflichtverletzung des AN?
Nichterfüllung -> Aufgrund eigenen Verschuldens, erbringt der AN keine Arbeitsleistung
=
Einstellen der Lohnzahlung
Klage auf Erfüllung der Arbeitspflicht
Schadenersatzanspruch
Fristlose Kündigung bei wiederholter Pflichtverletzung
Schlechterfüllung -> aufgrund eigenes Verschuldens, eine mangelnde Arbeitsleistung
=
Schadenersatzanspruch
ordentliche Kündigung
Disziplinarmassnahmen
Unter welchen Disziplinarmassnahmen unterscheidet man in der Praxis?
Allgemeine Disziplinarmassnahme:
Entlassung
Schadenersatz
Verwarnung mit Kündigungsandrohung
Besondere Disziplinarmassnahme:
Geldbusse
Lohnkürzung
Nacharbeit
Versetzung
Suspendierung
Was gilt als Naturallohn?
Unterkunt, Verpflegung, vermögensmässige Beteiligung am Unternehmen, Nutzung des Firmenwagens für private Zwecke, vergünstige Miete einer Wohnung
Wann wird überlicherweise die Beteiligung am Geschäftsergebnis ausgezahlt?
Nach dessen erfolgten Feststellung und spätestens 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Was gilt bei Lohnvorschuss?
nur aufgrund bereits geleisteten Arbeit
Notfall
zumutbar aus AG-Seite
Was sind die Unterschiede zwischen der ursprünglichen und nachträglichen Unmöglichkeit?
Bei der ursprünglichen Unmöglichkeit war bereis vor Vertragsabschluss die Erfüllung unmöglich.
Gründet die Unmöglichkeit in objektiven Tatsachen (Überflütung) dann liegt ein nichtiger Vertrag vor und es besteht somit ken Lohnanspruch.
Bei subjektiv bedingter Unmöglichkeit (Unvermögen des AN) bleibt der Arbeitsvertrag gültig aber es besteht kein Lohnanspruch, da der keine Arbeitsleistung erbringt.
Bei der nachträglichen Unmöglichkeit ist der Erfüllung erst nach Vertragsabschluss nicht möglich.
Hat der AG die Unmöglichkeit zu verantworten, dann besteht immernoch einen Lohnanspruch. Hat der AN die Unmöglichkeit zu verantworten, besteht kein Lohnanspruch. Sind beide verantwortlich dann erfolgt eine schuldensabhängige Reduktion des Lohnanspruchs sowie des Schadenersatzanspruchs des AG.
Sind beide nicht verantwortlich, dann entfällt die Lohnzahlungspflicht (ausser bei Krankheit)
Nenne mir einige objektive Gründe um die Arbeitspflicht nicht zu erfüllgen (dadurch besteht keine Lohnzahlungspflicht)
Erdbeben, Epidemie oder andere Betriebsrisiken
Wo liegt die Mindestdauer im ersten Dienstjahr bei Lohnfortzahlung und wie ist es nach dem ersten Dienstjahr aus
Mindestdauer von 3 Wochen und danach für eine angemessene längere Zeit (Lohnfortzahlungsskala)
In welchen Fälle gilt keine Lohnfortzahlung?
Bei Unfallversicherung, Militärversicherung, Erwerbsersatzordnung und IV, da der AN 80% des Lohnes bereits erhält. Allenfalls übernimmt der AG die Differenz.
In der Praxis besteht bei diesen Versicherungen eine Karenzfrist somit zahlt der AG während dieser Frist mind. 80% des Lohnes
Welche dreit Betriebsrisiken gibt es?
- betriebliche Gründe (Naturkatastrophe)
- wirtschaftliche Gründe (Auftragsrückgang)
- behördliche Gründe (Importverbot, Landestrauer)
Was muss ein AN tun, wenn der AG im Rückstand ist mit der Lohnzahlug?
Nach erfolgloser Mahnung kann er seine Arbeit für die laufende Lohnperiode niederlegen auch wenn eine Vorleistungspflicht des AN besteht
Welche Gesetze fallen unter das individuelles Arbeitsrecht?
- OR / Obligationenrecht
- AVG / Arbeitsvermittlungsgesetz
- GIG / Gleichstellungsgesetz
- DSG / Datenschutzgesetz
- EOG / Erwerbsersatzgesetz
Was fällt unter das kollektives Arbeitsrecht?
- GAV / Gesamtarbeitsvertrag
- regelt das Zusammenwirken der Sozialpartner, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen
- findet auf zwei Ebenen statt: betrieblicher Ebene und überbetriblicher Ebene
Was fällt under das öffentliches Arbeitsrecht?
- ArG / Arbeitnehmerschutzrecht
- BBG / Berufsbildungsgesetz
- Sozialversicherungsrecht (z.Bsp. AHV/IV und Arbeitslosenversicherung)
Was regelt das individuelles Arbeitsrecht?
Es regelt die wichtigsten Aspekten der privatrechtlichen Beziehungen zwischen AG und AN
- - Entstehung des Arbeitsverhältnisses (Vertragsabschluss)
- - Inhalt des Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten)
- - Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung)
Einzelarbeitsvertag?
- OR 319 1
- kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend vereinbart sein; aber in einzelnen OR Fällen ist Schriftlichkeit notwendig
- Allg. Anstellungsbedinungen (Weisungsrecht des AG) kann ein Teil des Vertrags sein (OR 321 d 1); damit die Anstellungsbedinungen als Vertragsinhalt gelten kann, braucht es die Zustimmung des AN z.Bsp. mit Unterschrift. Bei Änderungen der Bedingungen muss der AN informiert werden; bei Verschlechterung muss eine Änderungskündigung gesprochen werden oder ein Mitspracherecht ist notwendig.
- Damit verpflichtet sich der AN mit Leistung von Arbeit im Dienst des AG auf bestimmte oder unbestimmte Zeit
- Der AG verpflichtet sich zur Entrichtung eines Lohnes (OR 319 1)
Folgende Elemente sind Pflicht für ein EAV:
- Erbringung einer Arbeitsleistung (persönliche Arbeitskrauft zu Verfügung stellen, falls vertraglich nichts anders vereinbart; er schuldet kein Erfolg; AN kann sich nicht gegen Freistellung wehren)
- Unterordnungsverhältnis (AN unterstellt sich persönlich, organisatorisch, zeitlich, rechtlich und wirtschaftlich unter Weisungsgewalt des AG (OR 321 d); rechltlich und wirtschaftlich Abgrenzungsmerkmal zu anderen Verträgen)
- Dauer (Dauerschuldverhältnis; endet nicht durch Erledigung des Geschäfts sondern durch Zeitablauf, Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Tod des AN; Teilzeit wie auch unregelmässige Teilzeitarbeit wird gleich behandelt)
- Lohn (ist die Hauptleistungspflicht des AG; falls nichts vertraglich vereinbart, wird bezahlt was üblich ist; kann Geldleistung oder Naturalloh sein; Zeit- oder Akkordlohn; falls Arbeitsleistung unenteltlich dann unentgeltlicher Auftrag oder Gefälligkeit)
Weisungsrecht des Arbeitgeber?
damit konkretisiert der Arbeitgeber die Arbeitspflicht des AN
Betriebliche Übung
ist eine stillschweigende Vereinbarung zwischen AG und Arbeitnehmerschaft betreffend rechtlichen Ansprüche des Arbeitnehmers (Bsp. Gratifikation)
Betriebsordnung
- ist zwischend für industrielle Betriebe (ArG 37)
- freiwillig für andere Betriebe bzw. Branchen
- beinhaltet zwingende Bestimmungen über Gesundheitsvorsorge, Unfallverhütung und wenn notwendig über das Verhalten und Ordnung im Betrieb (Arg38 1)
- Entweder einseitig oder nach Absprache mit AN-Vertretung
- Braucht Genehmigung der kant. Behörde
Welche Vorschriften zählen zum Arbeitsrecht ?
- Gesetzbestimmungen
- Verordnungen
- Normalarbeitsvertrag
- Einzelarbeitsvertrag
- Weisungsrecht des Arbeitgeber
- Betriebliche Übung
- Betriebsordnung
Was regelt das kollektive Arbeitsrecht?
- regelt das Zusammenwirken der Sozialpartner, die Arbeitgeber-und Arbeitsnehmerinteressen
findet auf zwei Ebenen statt:
- Betriebliche Ebene - Betriebsverfassungsrecht, Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft im Zusammenhang mit Betriebsorganisation (MWG 9, ArG 27 ff)
- Überbetriebliche Ebene - Arbeitsverfassungsrecht; dazu zählen GAV (OR 356-358), Koalitions- und Arbeitskampfrecht
Gesamtsarbeitsvertrag
ist eine kollektive Vereinbarung der Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und einzelne AG oder deren Verbänden.
Schuldrechtliche Bestimmungen, die nur die involvierten Sozialpartner verpflichtet
normativen Bestimmungen, die unmittelbaren Verpflichten der einzelnen Sozialpartnermitglieder (AG/AN)
Was regelt das öffentliches Arbeitsrecht?
Es regelt das Arbeitsverhältnis in Form von öffentlich-rechtlichen Vorschriften (3 Bereiche)
- Arbeitnehmerschutz
- Gestaltendes öffentliches Arbeitsrecht (zBsp. BBG)
- Sozialversicherungsrecht
Die wichtigste Rolle hat das Arbeitnehmer schutz im ArG und UVG
Normenhierarchie
- zwingendes Gesetzes- und Verordnungsrecht (OR 358, ArG 38 3, OR 316f., OR 359 3)
- zwingende Bestimmungen GAV (ArG 38 3, OR 357)
- Betriebsordnung (ArG 39 2)
- EAV
- NAV
- disp. Bestimmungen in GAV
- disp. Gesetzesrecht
- Weisungsrecht des AG (OR 321 d)
- Günstigkeitsprinzip wenn zur Verbesserung für AN
- beit GAV gilt diese Ausnahme nur zum EAV oder mit einer Öffnungsklausen auch zum ungunsten des AN
- zwingendes Recht nicht veränderbar
Wieso braucht es eine Unterscheidung von EAV zu Werkvertrag oder Auftrag?
Nur der Arbeitnehmer kommt in den Genuss des Arbeitnehmerschutzes
Wo sind die Abgrenzungen von Werkvertrag zu EAV?
- Er verpflichtet sich zur Herstellung eines physischen oder geistigen-künstlerischen Werkes; der Besteller zur Leistung eines Werklohnes nach Ablieferung des Werkes
- Ein massgebendes Abgrenzungskriterium ist das fehlende Unterordnungsverhältnis. Er bestimmt selber die zum Einsatz gelangenden Arbeitsgeräte und Materialien. Ausserdem teilt er selber die Zeit ein. Er träg das unternehmerische Risiko = damit bestimmt er weitgehen selbständig die Herstellung des Werkes.
- Er schuldet Erfolg und kein Dauerschuldverhältnis vorhanden.
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