HR Internationales Management
Kapitel 5 Arbeitsrecht und soziale Sicherheit
Kapitel 5 Arbeitsrecht und soziale Sicherheit
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Cartes-fiches
Gibte es Richtlinien für die Entsendung von AN
Ja, Entsendungsrichtlinien von der EU
Damit woll gewährleistet werden dass das Recht des Bestimmungslandes anzuwenden ist.
Hat die Schweiz auch so was?
Ja,
Entsendungsgesetz und eine Entsendungsverordnung, die sich an die EU-richtlinien anlehnen.
Wichtige Inhalte Entsenungsvertrag?
- Beschreibung Tätigkeit im Ausland
- Betriebszugehörigkeit
- Weisungsrecht
- Ort/Dauer Auslandtätigkeit
- Salär + Währung wie ausbezahlt wird
- Soziale Sicherheit
- Kündigung während Entsendung
- Gerichtliche Zuständigkeit
Wichtig-> Vertrag rechtlich abklären lassen
Was ist Expat Policy
Entsendungsreglement eines Unternehmens.
Was will man mit einem Expat Policy?
Ist gültig für alle Entsendungen
- Transparenz wird geschaffen
- Vereinfachung in der Abwicklung
Mögliche Inhalte eines Expat Policy?
- Allgemeines über Entsendungen
- Konditionen Auslandeinsatz
- Steuerrechtliches, Arbeitsrechtliches
- Anhang
Was ist mit dem Sozialversicherungssystems bei Entsandten?
Grundsätzlich gilt Erwerbsortsprinzip
- Jedoch kann im Ursprungsland bestehen bleiben wenn ein Abkommen zwischen den Staaten besteht.
- CH/EU/EFTA Koordination innerhalb Freizügigkeitsabkommen
- CH hat weitere Abkommen mit anderen Ländern
Entsendungen 3 Varianten welche?
- Entsandte EU/EFTA
- Entsandte Vertragsstaaten
- Entsandte nicht Vertragsstaaten
Entsandte EU/EFTA
- Ma kann im System des Herkunftslandes bleiben
- Dauer 24 Monate max verlängerbar auf 5-6 Jahre mit Formular A1
Entsandte Vertragstaaten
- Dauer der Entsendung zwischen 12 und 60 Monaten
- Alter, Tod, IV sind immer enthalten
- Unfall, Krankheit, FAZ nur teilweise
- Nicht enthalte ALV, berufliche Vorsorge und Sozialhilfe
Entsandte nicht Vertragsstaaten
- es ist möglich weiterführung in der CH sozialversichert zu bleiben
- man ist aber nicht vo der Doppelbelastung befreit
- möglich unter Voraussetzungen
- 5 Jahre AHV einbezahlt ohne unterbruch und unmittelbar vorher
- einverständnis arbeitgeber
- gemeinsamtes Gesuch AN und AG
Soziale Sicherheit bei Auswanderung
gilt Erwebsortsprinzip
- Freiwillige Versicherung AHV/IV möglich
- für Bürger CH oder EU/EFTA
- neuer wohnsitz liegt ausserhalb der EU/EFTA
- unmittelbar vor dem Austritt für mind 5 Jahre ununterbrochen bei AHV versichert
- Beitrittsgesuch innerhalb von 1 Jahr nach Auswanderung