HR Internationales Management

Kapitel 5 Arbeitsrecht und soziale Sicherheit

Kapitel 5 Arbeitsrecht und soziale Sicherheit


Slavica Pantic
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die komplexen Aspekte des internationalen Managements, insbesondere im Bereich der Entsendung von Mitarbeitern. Sie behandeln Themen wie soziale Sicherheit, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Regelungen, sowie die Dauer und Inhalte von Entsendungen. Besonders relevant sind die Unterschiede zwischen Entsendungen innerhalb der EU/EFTA, in Vertragsstaaten und in Nicht-Vertragsstaaten. Diese Karteikarten richten sich an HR-Manager und Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, und helfen dabei, die rechtlichen und administrativen Herausforderungen zu bewältigen.
Karten
12
Lernende
12
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
20.01.2013 / 09.08.2021

Lernkarten

Gibte es Richtlinien für die Entsendung von AN

Ja, Entsendungsrichtlinien von der EU

Damit woll gewährleistet werden dass das Recht des Bestimmungslandes anzuwenden ist.

Hat die Schweiz auch so was?

Ja,

Entsendungsgesetz und eine Entsendungsverordnung, die sich an die EU-richtlinien anlehnen.

Wichtige Inhalte Entsenungsvertrag?

  • Beschreibung Tätigkeit im Ausland
  • Betriebszugehörigkeit
  • Weisungsrecht
  • Ort/Dauer Auslandtätigkeit
  • Salär + Währung wie ausbezahlt wird
  • Soziale Sicherheit
  • Kündigung während Entsendung
  • Gerichtliche Zuständigkeit

Wichtig-> Vertrag rechtlich abklären lassen

Was ist Expat Policy

Entsendungsreglement eines Unternehmens.

Was will man mit einem Expat Policy?

Ist gültig für alle Entsendungen

  • Transparenz wird geschaffen
  • Vereinfachung in der Abwicklung

Mögliche Inhalte eines Expat Policy?

  • Allgemeines über Entsendungen
  • Konditionen Auslandeinsatz
  • Steuerrechtliches, Arbeitsrechtliches
  • Anhang

Was ist mit dem Sozialversicherungssystems bei Entsandten?

Grundsätzlich gilt Erwerbsortsprinzip

  • Jedoch kann im Ursprungsland bestehen bleiben wenn ein Abkommen zwischen den Staaten besteht.
  • CH/EU/EFTA  Koordination innerhalb Freizügigkeitsabkommen
  • CH hat weitere Abkommen mit anderen Ländern

Entsendungen 3 Varianten welche?

  1. Entsandte EU/EFTA
  2. Entsandte Vertragsstaaten
  3. Entsandte nicht Vertragsstaaten

Entsandte EU/EFTA

  • Ma kann im System des Herkunftslandes bleiben
  • Dauer 24 Monate max verlängerbar auf 5-6 Jahre mit Formular A1

Entsandte Vertragstaaten

  • Dauer der Entsendung zwischen 12 und 60 Monaten
  • Alter, Tod, IV sind immer enthalten
  • Unfall, Krankheit, FAZ nur teilweise
  • Nicht enthalte ALV, berufliche Vorsorge und Sozialhilfe

Entsandte nicht Vertragsstaaten

  • es ist möglich weiterführung in der CH sozialversichert zu bleiben
  • man ist aber nicht vo der Doppelbelastung befreit
  • möglich unter Voraussetzungen
    • 5 Jahre AHV einbezahlt ohne unterbruch und unmittelbar vorher
    • einverständnis arbeitgeber
    • gemeinsamtes Gesuch AN und AG

Soziale Sicherheit bei Auswanderung

gilt Erwebsortsprinzip

  • Freiwillige Versicherung AHV/IV möglich
    • für Bürger CH oder EU/EFTA
    • neuer wohnsitz liegt ausserhalb der EU/EFTA
    • unmittelbar vor dem Austritt für mind 5 Jahre ununterbrochen bei AHV versichert
    • Beitrittsgesuch innerhalb von 1 Jahr nach Auswanderung

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