In welchen gesetzlichen Grundlagen sind die Familienzulagen geregelt?
FamZG = Rahmengesetz mit Regelung der grundlegenden Punkte, Kantone können höhere Zulagen entrichten als gesetzlich vorgeschriebene Mindestsätze
Nenne den Hauptzweck der Familienzulagen.
teilweiser Ausgleich der finanziellen Belastung, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entsteht durch einmalige oder periodische Leistungen
Wer ist in erster Linie anspruchsberechtigt für FamZu?
Fokus Arbeitnehmende: Wer genau ist aus dieser Gruppe dem FamZG unterstellt?
Grundsätzlich ist an den Anspruch auf FamZu eine Erwerbstätigkeit geknüpft. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Nichterwerbstätige FamZu. Wer gilt als nichterwerbstätig und wer nicht?
Nichterwerbstätige =
Nicht als Nichterwerbstätige gelten:
Welche beiden Voraussetzungen müssen zudem bei Nichterwerbstätigen erfüllt sein, um FamZu beziehen zu können?
beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die FamZu zwar bezogen werden von einem Elternteil, aber nicht für die Bedürfnisse des Kindes verwendet werden?
Die Ausrichtung der FamZu ist bei den AN an den Lohnanspruch geknüpft.
Wann erlischt der Anspruch auf FamZu bzw. wie lange läuft der Anspruch weiter, wenn der AN aufgrund Verhinderung an der Arbeitsleistung (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzl. Pflichten, Ausübung öffentl. Amt), unbezahlten Urlaubs oder Tod) keinen Lohnanspruch mehr hat?
Die FamZu werden in diesem Fall noch während des laufenden Monates + den 3 darauffolgenden Monaten entrichtet, auch wenn der gesetzliche Lohnanspruch bereits erloschen ist.
Hinweis:
Solange eine erkrankte / verunfallte Person im Rahmen der LFZ-Pflicht einen AHV-pflichtigen Lohn bezieht, besteht Anspruch auf die FamZu. Wer anschliessend nur noch K-TG oder U-TG erhält, hat keinen Anspruch mehr, da diese Taggelder nicht AHV-pflichtig sind. Nur wenn weiterhin zum TG ein AHV-pflichtiger Lohn gezahlt wird (z.B. Ergänzung des AG der Lücke von 20%), der über dem nötigen Mindestverdienst von CHF 587.00/Mt. / CHF 7050.00/Jahr liegt, wird die Zulage weiterhin ausgerichtet.